Beschlussvorlage - 00/SVV/0724
Grunddaten
- Betreff:
-
Haushaltssatzung der Landeshauptstadt Potsdam für das Haushaltsjahr 2001
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Oberbürgermeister
- Einreicher*:
- Oberbürgermeister
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
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Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam
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Entscheidung
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01.11.2000
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Erläuterung
Begründung der Beschlussvorlage:
Der Entwurf der
Haushaltssatzung mit ihren Anlagen wird nach Feststellung durch den Oberbürgerbürgermeister
gemass § 78 Abs. 2 GO der Stadtverordnetenversammlung zugeleitet.
1.
Gesamthaushaltsbetrachtung
Die Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr
2001 enthält folgende Gesamtsummen:
Einnahmen Verwaltungshaushalt |
539.616.000 DM |
Ausgaben Verwaltungshaushalt |
579.868.300 DM |
Einnahmen Vermögenshaushalt |
137.912.400DM |
Ausgaben Vermögenshaushalt |
168.825.800DM |
Der Verwaltungshaushalt
schließt demnach mit einem ausgewiesenen Fehlbedarf von etwa
40 Mio DM ab. Dieses liegt über der in der Finanzplanung ausgewiesenen Größenordnung,
obwohl der Fehlbetrag des Jahres 1999 bereits in der 1. Nachtragshaushaltssatzung
200O veranschlagt wird.
Im
Vergleich zu den Vorjahren stellt sich die Entwicklung der Haushaltsvolumina
wie folgt dar:
|
1998
(RE) 1999 (RE) 2000
(Pten)
2001 (Plan) |
Entwicklung des Haushaltsvolumens
Die Grafik verdeutlicht, dass sich das Ausgabevolumen des
Verwaltungshaushaltes seit 1997 nicht
wesentlich erhöht hat (die absolute Steigerung seit 1998 beruht auf der rechnerischen Veranschlagung der Gebühren für die
Wasserver- und Abwasserentsorgung, die seit Gründung der GmbH aus
rechtlichen Gründen über den kommunalen
Haushalt abgewickelt werden muß).
2. Entwicklung der
Einnahmesituation der Stadt Potsdam
Die wesentlichen Einnahmen im Verwaltungshaushalt der Stadt
Potsdam stellen sich im Verlauf der Jahre
1991 bis 2001 wie folgt dar:
Die Grafik verdeutlicht den allmählichen
Anstieg der gemeindeeigenen Realsteuern. Die Anteile an der
Einkommen- und Umsatzsteuer sind gegenwärtig in Anwendung der
Orientierungsdaten des Landes rückläufig. Hier zeigt sich nach wie vor eine
erhebliche Schwäche der ostdeutschen Kommunalhaushalte, da das
Steueraufkommen nur etwa 30 % des Aufkommens vergleichbarer
westdeutscher Städte erreicht. Aus diesem Umstand ergibt sich eine erhebliche Abhängigkeit
von den Zuweisungen des Landes im Rahmen des Gemeindefinanzierungsgesetzes.
Diese Zuweisungen sind zum einen von der Höhe
der insgesamt zu verteilenden Finanzmasse und zum anderen von der Finanzkraft der empfangenden Gemeinde abhängig.
Nach dem erheblichen Rückgang im Jahre
1999 konnte für im Jahr 2000 eine Stärkung der kreisfreien Städte durch eine deutliche Anhebung der Hauptansatzstaffel (sog.
Einwohnerveredelung) erreicht werden. Die
im Rahmen der seinerzeitigen Orientierungsdaten angenommene weitere Abschmelzung wurde damit verhindert. Die
Entwicklung der Schlüsselzuweisungen gibt nachfolgende Grafik wider:
Entwicklung der
Schlüsselzuweisung
Nach einem Höchststand im
Jahre 1993 in Höhe von 151 Mio DM werden nach vorläufigen
Berechnungen der Kämmerei in Anwendung der Orientierungsdaten für das Jahr
2001 Schlüsselzuweisungen in Höhe von 111.978.844 DM zu erwarten. Dieses ist sicher
als ein Erfolg der Verfolgung kommunaler Interessen zu sehen. Andererseits wird
damit in etwa der Stand der Zuweisungen im Jahr 1996 erreicht.
Diese Angaben beruhen auf den Hinweisen des
Ministeriums des Inneren vom 24.07.2000 (Orientierungsdaten} und sind
noch nicht gesetzlich verankert. Für das Jahr 2001 ist das Land Brandenburg
gemäß Urteil des Landesverfassungsgerichtes vom 16.09.1999 -VfGBBg
28/98- zur Vorlage eines Finanzausgleichsgesetzes verpflichtet, das
mit jährlichen Zahlen zu unterlegen ist. Das Land hat zu diesem Zweck ein Gutachten
beim Deutschen Institut für Wirtschaftsforschung in Auftrag gegeben. Dieses kommt
unter anderem zu dem Ergebnis, dass die Hauptansatzstaffel für kreisfreie Städte
auf 15O % (gegenwärtig 138) anzuheben ist, um dem Umstand der Versorgung der
Umlandgemeinden mit Aufgaben der Oberzentren Rechnung zu tragen. Inwieweit diese
Überlegungen in das künftige FAG Eingang finden, bleibt dem Gesetzgebungsvorgang
vorbehalten.
Die Schlüsselzahlen zur Verteilung des
Gemeindeanteils an der Einkommensteuer in den einzelnen
Bundesländern sind turnusmäßig für die Jahre 200O bis 2O02 auf die Ergebnisse
der Einkommensteuerstatistik 1995 umbasiert worden. Dabei wurde auch
wieder die Frage nach einer Anhebung der sog. Sockelbeträge aufgeworfen, bis zu
denen die nach Art. 106 Abs. 5 GG für die Verteilung auf die Städte und
Gemeinden maßgeblichen Einkommensteuerleistungen der Einwohner
berücksichtigt werden. Für die neuen Länder stellte sich die Frage,
wie stark die Sockelbeträge an ein bundeseinheitliches
Sockelbetragsniveau angepasst werden sollen. Bisher galten mit 25.000/50.0OO
DM in den neuen Ländern Sockelbeträge, die viel stärker unter den Sockelbeträgen in den
alten Ländern lagen. Modellrechnungsergebnisse bestätigten die Notwendigkeit,
die Sockelbeträge in den neuen Ländern zumindest auf 4O.OOO/80.000 DM
anzuheben. Dementsprechend sah der Gesetzentwurf der Bundesregierung für die neuen Länder auch diese Sockelbetragsanhebung vor,
die sich im Bundesrat als konsensfähig
erwies. Aber selbst bei Anwendung dieser neuen Sockelbeträge ergeben sich nach den Modellrechnungen für die großen und
größeren ostdeutschen Städte gegenüber
den bisher geltenden Schlüsselzahlen noch Verlustes allerdings in der Regel in deutlich abgeschwächtem Maß. Die Entwicklung des
Gemeindeanteils an der Einkommensteuer
gibt die nachfolgende Grafik unter Berücksichtigung der Orientierungsdaten des Landes wider:
Gemeindeanteil Einkommensteuer
Grafik
nicht verfügbar
Die Verteilung des Gemeindeanteils an der
Umsatzsteuer auf die Städte und Gemeinden erfolgte 1998 und 1999 -nach
einer West-Ost-Aufteilung im Verhältnis 85:15- nach Übergangsschlüsseln, die
im Westen auf das Gewerbesteueraufkommen und die Beschäftigtenzahlen vergangener Jahre, im Osten nur auf
Gewerbesteuerzahlen vergangener Jahre
gestützt wurden. Bei der Ermittlung der Schlüsselelemente für den endgültigen
Verteilungsschlüssel, der ursprünglich ab dem Jahr 20OO vorgesehen war, haben sich Datenprobleme ergeben, die zu einer
Verlängerung der Übergangsphase auf die
Jahre 2OOO bis 2O02 gezwungen und Modifikationen des endgültigen Schlüssels notwendig
gemacht haben. In den neuen Ländern stehen nun neben den um ein Jahr aktualisierten Gewerbesteuerzahlen -wie schon in
den alten Ländern- auch Beschäftigtenzahlen
vergangener Jahre zur Verfügung. Die Gewichtung dieser Schlüsselelemente im Verhältnis 7O:30 wurde auch
für die neuen Länder übernommen. Nach
den Modellrechnungen des Statistischen Bundesamtes führt der so strukturierte
neue Übergangsschlüssel in den neuen Ländern erwartungsgemäß zu Verlusten der großen Städte und entsprechenden Gewinnen vor
allem der Gemeinden mit unter 30OO Einwohnern.
So weisen die Berechnungen für die unmittelbaren Mitglieder des Deutschen
Städtetages durchschnittlich 10% Einbußen gegenüber den bisherigen Umsatzsteueranteilen aus. Dieses stellt sich bei
der prognostizierten Einnahmeerwartung für
die Stadt Potsdam wie folgt dar:
Gemeindeanteil Umsatzsteuer
Grafik
nicht verfügbar
3. Entwicklung
ausgewählter Ausgabesituation der Stadt Potsdam
Personalausgaben
Die Personalausgaben konnten durch die Sozialplanmaßnahmen sowie die
Übergabe von Kindertagesstätten in freie Trägerschaft spürbar gesenkt
werden. Für die Jahre 2002-2O04 ist die jetzt voraussehbare Altersfluktuation sowie die
Inanspruchnahme von Vorruhestandsregelungen
berücksichtigt. Gleichzeitig wurde eine angemessene Tarifanpassung eingeplant. Es ist darauf
hinzuweisen, dass trotz Personalreduzierung wegen der Tarifanpassung ein leichter Anstieg der Personalkosten im Finanzplanungszeitraum zu verzeichnen ist. Bei der
Personalkostenberechnung wurde zugrunde gelegt, dass auch bis zum Jahr 2004 keine
externe Einstellung von Personal erfolgt.
Personalkostenentwicklung
Grafik
nicht verfügbar
Gleichzeitig muß darauf hingewiesen werden,
dass die Senkung der Personalausgaben infolge der Übergabe von
Kindertagesstätten in freie Trägerschaft zu einem Anstieg bei den Zuschüssen im
Unterabschnitt 4647O geführt hat. Folgende Grafik verdeutlicht die Entwicklung.
Vergleich
Personalkosten/Zuschüsse Kita(freie Träger)
Grafik
nicht verfügbar
Schuldendienst
Ein wesentliches Element
der haushaltskonsolidierenden Maßnahmen des Jahres 2000 war
die Rückführung der kommunalen Verschuldung. Zum einen wurden die Kreditermächtigungen der
Jahre 1997 und 1998 in einer Größenordnung von ca. 60 Mio DM nicht in Anspruch genommen. Zum anderen wurden
bestehende Kredite in Höhe von ca. 40
Mio DM außerordentlich zurückgezahlt. Möglich wurde dieses durch die Erlöse aus
dem Verkauf von Liegenschaften nach dem „Gewoba-Modell". Die Auswirkungen dieser Finanzvorgänge sind nachfolgend erkennbar -
insbesondere ist der weitere Anstieg
des Schuldendienstes gestoppt und hinsichtlich der zurückgezahlten Beträge sogar
gesenkt worden. Für den Finanzplanungszeitraum ist über die Aufnahme der zinssubventionierter
Schulbausanierungsprogramme hinaus keine weitere Kreditaufnahme
vorgesehen.
Entwicklung der Schulden der Stadt Potsdam
Grafik
nicht verfügbar
In der nachfolgenden Grafik ist die
Sondertilgung aus dem Jahr 2000 deutlich erkennbar. Zusammen mit der
Nichtaufnahme der beschlossenen Kredite der Jahre 1997
und 1998 führt dieses zu einer Absenkung der Zinsbelastungen für die künftigen Jahre.
Durch die Neuaufnahme von Krediten im Rahmen des Schulbausanierungsprogrammes
des Landes Brandenburg steigt allerdings nach zwei tilgungsfreien
Jahren ab 2002 die Tilgungslast spürbar an, da diese Kredite mit 10 % p.a.
zu tilgen sind.
Grafik
nicht verfügbar
4. Handlungsaussichten für
den Haushalt 2000
Die überwiegende Zahl der deutschen Städte i
In Ost und West leidet unter strukturellen Haushaltsdefiziten.
Insbesondere sind die Oberzentren betroffen, die trotz umfangreicher Wegzüge von Einwohnern in das Umland bei dann
rückläufigen Steuereinnahmen die teure Infrastruktur weiterhin vorhalten.
Inwieweit das Land dieser Entwicklung durch ein verändertes Finanzausgleichssystem Rechnung tragen wird, bleibt dem Gesetzgebungsverfahren und der weiteren
Gemeindereform vorbehalten.
Die nachfolgende Grafik zeigt die Entwicklung der Fehlbeträge im
Verwaltungshaushalt seit 1998 auf. Während
sich die Haushaltssituation im Jähr 2OOO durch den Nachtragshaushaltsplan entspannt, zeichnet sich für
2001 ein Anstieg der Fehlbetragsentwicklung
auf. Die nachfolgende Grafik zeigt die periodengerechten Fehlbeträge auf:
Periodengerechte Fehlbetragsentwicklung
Grafik nicht verfügbar
Im Finanzplanungszeitraum baut sich damit ein Gesamtfehlbedarf in
Höhe von 180 Mio DM auf, der spätestens im Jahr 2004 durch weiteren
Vermögensverzehr auszugleichen ist.
Weiterhin werden alle von der Stadt wahrgenommenen Aufgaben im Bereich der freiwilligen und Pflichtigen Aufgaben nach dem
Grunde und der Höhe zu untersuchen
sein, ob diese wie bisher erfüllt werden können. Die dazu von der SPD-Fraktion
beantragte Aufteilung der städtischen Aufgaben ist bereits erstellt.