Beschlussvorlage - 00/SVV/0724

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

Die Haushaltssatzung der Stadt Potsdam für das Haushaltsjahr 2001 mit Haushaltsplan und Anlagen wird mit weiteren Änderungen beschlossen (siehe Anlage 1).

Die Haushaltssatzung hat folgenden Wortlaut (siehe Anlage).

 

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Erläuterung

Begründung der Beschlussvorlage:

Der Entwurf der Haushaltssatzung mit ihren Anlagen wird nach Feststellung durch den Oberbürgerbürgermeister gemass § 78 Abs. 2 GO der Stadtverordnetenversammlung zugeleitet.

1. Gesamthaushaltsbetrachtung

Die Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2001 enthält folgende Gesamtsummen:

 

Einnahmen Verwaltungshaushalt

539.616.000 DM

Ausgaben Verwaltungshaushalt

579.868.300 DM

Einnahmen Vermögenshaushalt

137.912.400DM

Ausgaben Vermögenshaushalt

168.825.800DM

Der Verwaltungshaushalt schließt demnach mit einem ausgewiesenen Fehlbedarf von etwa 40 Mio DM ab. Dieses liegt über der in der Finanzplanung ausgewiesenen Größenordnung, obwohl der Fehlbetrag des Jahres 1999 bereits in der 1. Nachtragshaushaltssatzung 200O veranschlagt wird.

Im Vergleich zu den Vorjahren stellt sich die Entwicklung der Haushaltsvolumina wie folgt dar:

 

 


1998 (RE)        1999 (RE)       2000 (Pten)      2001 (Plan)


 

Entwicklung des Haushaltsvolumens

 

 

Die Grafik verdeutlicht, dass sich das Ausgabevolumen des Verwaltungshaushaltes seit 1997 nicht wesentlich erhöht hat (die absolute Steigerung seit 1998 beruht auf der rechnerischen Veranschlagung der Gebühren für die Wasserver- und  Abwasserentsorgung, die seit Gründung der GmbH aus rechtlichen Gründen über den kommunalen Haushalt abgewickelt werden muß).

2. Entwicklung der Einnahmesituation der Stadt Potsdam

Die wesentlichen Einnahmen im Verwaltungshaushalt der Stadt Potsdam stellen sich im Verlauf der Jahre 1991 bis 2001 wie folgt dar:

 

 

 

 

 

 

Die Grafik verdeutlicht den allmählichen Anstieg der gemeindeeigenen Realsteuern. Die Anteile an der Einkommen- und Umsatzsteuer sind gegenwärtig in Anwendung der Orientierungsdaten des Landes rückläufig. Hier zeigt sich nach wie vor eine erhebliche Schwäche der ostdeutschen Kommunalhaushalte, da das Steueraufkommen nur etwa 30 % des Aufkommens vergleichbarer westdeutscher Städte erreicht. Aus diesem Umstand ergibt sich eine erhebliche Abhängigkeit von den Zuweisungen des Landes im Rahmen des Gemeindefinanzierungsgesetzes. Diese Zuweisungen sind zum einen von der Höhe der insgesamt zu verteilenden Finanzmasse und zum anderen von der Finanzkraft der empfangenden Gemeinde abhängig. Nach dem erheblichen Rückgang im Jahre 1999 konnte für im Jahr 2000 eine Stärkung der kreisfreien Städte durch eine deutliche Anhebung der Hauptansatzstaffel (sog. Einwohnerveredelung) erreicht werden. Die im Rahmen der seinerzeitigen Orientierungsdaten angenommene weitere Abschmelzung wurde damit verhindert. Die Entwicklung der Schlüsselzuweisungen gibt nachfolgende Grafik wider:

 

 


Entwicklung der Schlüsselzuweisung

 

 

 

 

 

Nach einem Höchststand im Jahre 1993 in Höhe von 151 Mio DM werden nach vorläufigen Berechnungen der Kämmerei in Anwendung der Orientierungsdaten für das Jahr 2001 Schlüsselzuweisungen in Höhe von 111.978.844 DM zu erwarten. Dieses ist sicher als ein Erfolg der Verfolgung kommunaler Interessen zu sehen. Andererseits wird damit in etwa der Stand der Zuweisungen im Jahr 1996 erreicht.

Diese Angaben beruhen auf den Hinweisen des Ministeriums des Inneren vom 24.07.2000 (Orientierungsdaten} und sind noch nicht gesetzlich verankert. Für das Jahr 2001 ist das Land Brandenburg gemäß Urteil des Landesverfassungsgerichtes vom 16.09.1999 -VfGBBg 28/98- zur Vorlage eines Finanzausgleichsgesetzes verpflichtet, das mit jährlichen Zahlen zu unterlegen ist. Das Land hat zu diesem Zweck ein Gutachten beim Deutschen Institut für Wirtschaftsforschung in Auftrag gegeben. Dieses kommt unter anderem zu dem Ergebnis, dass die Hauptansatzstaffel für kreisfreie Städte auf 15O % (gegenwärtig 138) anzuheben ist, um dem Umstand der Versorgung der Umlandgemeinden mit Aufgaben der Oberzentren Rechnung zu tragen. Inwieweit diese Überlegungen in das künftige FAG Eingang finden, bleibt dem Gesetzgebungsvorgang vorbehalten.

 

Die Schlüsselzahlen zur Verteilung des Gemeindeanteils an der Einkommensteuer in den einzelnen Bundesländern sind turnusmäßig für die Jahre 200O bis 2O02 auf die Ergebnisse der Einkommensteuerstatistik 1995 umbasiert worden. Dabei wurde auch wieder die Frage nach einer Anhebung der sog. Sockelbeträge aufgeworfen, bis zu denen die nach Art. 106 Abs. 5 GG für die Verteilung auf die Städte und Gemeinden maßgeblichen Einkommensteuerleistungen der Einwohner berücksichtigt werden. Für die neuen Länder stellte sich die Frage, wie stark die Sockelbeträge an ein bundeseinheitliches Sockelbetragsniveau angepasst werden sollen. Bisher galten mit 25.000/50.0OO DM in den neuen Ländern Sockelbeträge, die viel stärker unter den Sockelbeträgen in den alten Ländern lagen. Modellrechnungsergebnisse bestätigten die Notwendigkeit, die Sockelbeträge in den neuen Ländern zumindest auf 4O.OOO/80.000 DM anzuheben. Dementsprechend sah der Gesetzentwurf der Bundesregierung für die neuen Länder auch diese Sockelbetragsanhebung vor, die sich im Bundesrat als konsensfähig erwies. Aber selbst bei Anwendung dieser neuen Sockelbeträge ergeben sich nach den Modellrechnungen für die großen und größeren ostdeutschen Städte gegenüber den bisher geltenden Schlüsselzahlen noch Verlustes allerdings in der Regel in deutlich abgeschwächtem Maß. Die Entwicklung des Gemeindeanteils an der Einkommensteuer gibt die nachfolgende Grafik unter Berücksichtigung der Orientierungsdaten des Landes wider:

 

 

Gemeindeanteil Einkommensteuer

 

Grafik nicht verfügbar

 

Die Verteilung des Gemeindeanteils an der Umsatzsteuer auf die Städte und Gemeinden erfolgte 1998 und 1999 -nach einer West-Ost-Aufteilung im Verhältnis 85:15- nach Übergangsschlüsseln, die im Westen auf das Gewerbesteueraufkommen und die Beschäftigtenzahlen vergangener Jahre, im Osten nur auf Gewerbesteuerzahlen vergangener Jahre gestützt wurden. Bei der Ermittlung der Schlüsselelemente für den endgültigen Verteilungsschlüssel, der ursprünglich ab dem Jahr 20OO vorgesehen war, haben sich Datenprobleme ergeben, die zu einer Verlängerung der Übergangsphase auf die Jahre 2OOO bis 2O02 gezwungen und Modifikationen des endgültigen Schlüssels notwendig gemacht haben. In den neuen Ländern stehen nun neben den um ein Jahr aktualisierten Gewerbesteuerzahlen -wie schon in den alten Ländern- auch Beschäftigtenzahlen vergangener Jahre zur Verfügung. Die Gewichtung dieser Schlüsselelemente im Verhältnis 7O:30 wurde auch für die neuen Länder übernommen. Nach den Modellrechnungen des Statistischen Bundesamtes führt der so strukturierte neue Übergangsschlüssel in den neuen Ländern erwartungsgemäß zu Verlusten der großen Städte und entsprechenden Gewinnen vor allem der Gemeinden mit unter 30OO Einwohnern. So weisen die Berechnungen für die unmittelbaren Mitglieder des Deutschen Städtetages durchschnittlich 10% Einbußen gegenüber den bisherigen Umsatzsteueranteilen aus. Dieses stellt sich bei der prognostizierten Einnahmeerwartung für die Stadt Potsdam wie folgt dar:

 

 

Gemeindeanteil Umsatzsteuer

 

Grafik nicht verfügbar

 

 

 

 

3. Entwicklung ausgewählter Ausgabesituation der Stadt Potsdam

Personalausgaben

Die Personalausgaben konnten durch die Sozialplanmaßnahmen sowie die Übergabe von Kindertagesstätten in freie Trägerschaft spürbar gesenkt werden. Für die Jahre 2002-2O04 ist die jetzt voraussehbare Altersfluktuation sowie die Inanspruchnahme von Vorruhestandsregelungen berücksichtigt. Gleichzeitig wurde eine angemessene Tarifanpassung eingeplant. Es ist darauf hinzuweisen, dass trotz Personalreduzierung wegen der Tarifanpassung ein leichter Anstieg der Personalkosten im Finanzplanungszeitraum zu verzeichnen ist. Bei der Personalkostenberechnung wurde zugrunde gelegt, dass auch bis zum Jahr 2004 keine externe Einstellung von Personal erfolgt.


Personalkostenentwicklung

 

 

 

Grafik nicht verfügbar

 

Gleichzeitig muß darauf hingewiesen werden, dass die Senkung der Personalausgaben infolge der Übergabe von Kindertagesstätten in freie Trägerschaft zu einem Anstieg bei den Zuschüssen im Unterabschnitt 4647O geführt hat. Folgende Grafik verdeutlicht die Entwicklung.

 

Vergleich Personalkosten/Zuschüsse Kita(freie Träger)

 

Grafik nicht verfügbar

 

 

Schuldendienst

Ein wesentliches Element der haushaltskonsolidierenden Maßnahmen des Jahres 2000 war die Rückführung der kommunalen Verschuldung. Zum einen wurden die Kreditermächtigungen der Jahre 1997 und 1998 in einer Größenordnung von ca. 60 Mio DM nicht in Anspruch genommen. Zum anderen wurden bestehende Kredite in Höhe von ca. 40 Mio DM außerordentlich zurückgezahlt. Möglich wurde dieses durch die Erlöse aus dem Verkauf von Liegenschaften nach dem „Gewoba-Modell". Die Auswirkungen dieser Finanzvorgänge sind nachfolgend erkennbar - insbesondere ist der weitere Anstieg des Schuldendienstes gestoppt und hinsichtlich der zurückgezahlten Beträge sogar gesenkt worden. Für den Finanzplanungszeitraum ist über die Aufnahme der zinssubventionierter Schulbausanierungsprogramme hinaus keine weitere Kreditaufnahme vorgesehen.

 

 

Entwicklung der Schulden der Stadt Potsdam

 

 

Grafik nicht verfügbar

 

 

In der nachfolgenden Grafik ist die Sondertilgung aus dem Jahr 2000 deutlich erkennbar. Zusammen mit der Nichtaufnahme der beschlossenen Kredite der Jahre 1997 und 1998 führt dieses zu einer Absenkung der Zinsbelastungen für die künftigen Jahre. Durch die Neuaufnahme von Krediten im Rahmen des Schulbausanierungsprogrammes des Landes Brandenburg steigt allerdings nach zwei tilgungsfreien Jahren ab 2002 die Tilgungslast spürbar an, da diese Kredite mit 10 % p.a. zu tilgen sind.

 

 

 

Grafik nicht verfügbar

 

 

4. Handlungsaussichten für den Haushalt 2000

Die überwiegende Zahl der deutschen Städte i

In Ost und West leidet unter strukturellen Haushaltsdefiziten. Insbesondere sind die Oberzentren betroffen, die trotz umfangreicher Wegzüge von Einwohnern in das Umland bei dann rückläufigen Steuereinnahmen die teure Infrastruktur weiterhin vorhalten. Inwieweit das Land dieser Entwicklung durch ein verändertes Finanzausgleichssystem Rechnung tragen wird, bleibt dem Gesetzgebungsverfahren und der weiteren Gemeindereform vorbehalten.

Die nachfolgende Grafik zeigt die Entwicklung der Fehlbeträge im Verwaltungshaushalt seit 1998 auf. Während sich die Haushaltssituation im Jähr 2OOO durch den Nachtragshaushaltsplan entspannt, zeichnet sich für 2001 ein Anstieg der Fehlbetragsentwicklung auf. Die nachfolgende Grafik zeigt die periodengerechten Fehlbeträge auf:

Periodengerechte Fehlbetragsentwicklung

Grafik nicht verfügbar

Im Finanzplanungszeitraum baut sich damit ein Gesamtfehlbedarf in Höhe von 180 Mio DM auf, der spätestens im Jahr 2004 durch weiteren Vermögensverzehr auszugleichen ist. Weiterhin werden alle von der Stadt wahrgenommenen Aufgaben im Bereich der freiwilligen und Pflichtigen Aufgaben nach dem Grunde und der Höhe zu untersuchen sein, ob diese wie bisher erfüllt werden können. Die dazu von der SPD-Fraktion beantragte Aufteilung der städtischen Aufgaben ist bereits erstellt.

 

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Fazit finanzielle Auswirkungen

Ja

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