Beschlussvorlage - 00/SVV/0725

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

Das fortgeschriebene Haushaltssicherungskonzept wird als Bestandteil des Haushaltsplanes für das Haus­haltsjahr 2001 beschlossen.

 

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Erläuterung

Begründung:

Die allgemeinen Haushaltsgrundsätze des § 74 Gemeindeordnung (GO) bestimmen, dass die Gemeinde ihre Haushaltswirtschaft so zu planen und zu führen hat, dass die stetige Erfüllung ihrer Aufgaben gesichert ist. Dabei ist den Erfordernissen des gesamtwirtschaftlichen Gleichgewichts Rechnung zu tragen. Die Haushaltswirtschaft ist sparsam und wirtschaftlich zu führen. Insbesondere muß der Haushalt in jedem Jahr unter Berücksichtigung von Fehlbeträgen aus Vorjahren ausgeglichen sein.

Für den Fall, dass ein Haushaltsausgleich nicht erreicht werden kann, bestimmt § 74 Abs. 3 GO, dass ein Haushaltssicherungskonzept für den Verwaltungs- und Vermögenshaushalt aufzustellen und darin der Zeitraum zu beschreiben ist, innerhalb dessen der Haushaltsausgleich wieder erreicht wird. Außerdem sind die Maßnahmen darzustellen, durch die der im Verwaltungshaushalt ausgewiesene Fehlbedarf abgebaut und das Entstehen neuer Fehlbeträge in künftigen Jahren vermieden wird. Das Haushaltssicherungskonzept soll dem Ziel dienen, im Rahmen einer geordneten Haushaltswirtschaft die künftige dauernde Leistungsfähigkeit der Gemeinde zu erreichen. Das Haushaltssicherungskonzept ist von der Stadtverordnetenversammlung zu beschließen und bedarf der Genehmigung der Kommunalaufsichtsbehörde, wobei die Genehmigung unter Bedingungen und Auflagen erteilt werden kann.

Der Haushalt der Stadt Potsdam leidet -wie die meisten Haushalte großer ostdeutscher Städte- an einem strukturellen Defizit im Verwaltungshaushalt. Dieses liegt neben einer im Vergleich zu westdeutschen Städten erheblichen Einnahmeschwäche bei den eigenen Einnahmen aus Steuern und Gebühren/Entgelten, an vergleichsweise hohen Ausgaben für Personal und soziale Einrichtungen und einer daraus resultierenden Abhängigkeit von staatlichen Finanzzuweisungen (insbesondere Schlüsselzuweisungen).

Auf der Einnahmeseite erfolgte die Prognose der Einnahmen für die Jahre 2000-2004 auf der Grundlage der Orientierungsdaten des Ministeriums des Inneren und berücksichtigt, soweit dieses zum gegenwärtigen Zeitpunkt möglich ist, die gegenwärtige Steuerschätzung für den Zeitraum der mittelfristigen Finanzplanung. Mit einer nennenswerten, die Haushaltssituation entspannenden Entwicklung der kommunalen Einnahmen ist gegenwärtig nicht zu rechnen. Die Stadt Potsdam wird daher eine Konsolidierung des Haushaltes vor allem durch eine konsequente Kürzung der Ausgaben zu bewältigen haben, um die dauernde Leistungsfähigkeit mittelfristig wieder herzustellen.

Auf der Grundlage der bisherigen Abrechnungen des Haushaltssicherungskonzeptes berücksichtigt das fortgeschriebene Haushaltssicherungskonzept die bisher erfüllten Maßnahmen im Sach- und Personalkostenbereich.

Das ursprüngliche Haushaltssicherungskonzept wurde auf der Basis des vom Oberbürgermeister zurückgezogenen Entwurfes des Haushaltsplanes 1999 erstellt, da zu diesem Zeitpunkt andere Zahlen nicht vorlagen. Dieser Mangel wird mit der Fortschreibung des Haushaltssicherungskonzeptes für den Haushaltsplan 2001 geheilt, indem als Bezugsbasis das Ergebnis der Jahresrechnung 1999 zugrunde gelegt wird. Weiter wird den Beanstandungen des Ministeriums des Inneren gefolgt, indem Maßnahmen, die tatsächlich zu keinen Einsparungen führen, gestrichen und ggf. durch neue Maßnahmen ersetzt werden. Dieses wird, soweit gegenwärtig noch keine Ersatzmaßnahmen greifbar sind, durch die Arbeitsgruppe Haushaltskonsolidierung im Verlauf des Haushaltsjahres 2001 erfolgen.

Aus dem fortgeschriebenen Haushaltssicherungskonzept sind folglich solche Maßnahmen gestrichen worden, die zu keinen Einsparpotentialen führen.


Ein alternativer Finanzplan ohne Haushaltssicherungskonzept wurde nicht erstellt, da eine Rückrechnung der Einsparmaßnahmen wenig sinnvoll und wegen der Veränderungen in der mittelfristigen Finanzplanung kaum nachvollziehbar wäre.

Fehlbeträge im Verwaltungshaushalt werden teilweise abgedeckt. Der Fehlbetrag 1999 in Höhe von 17,9 Mio DM wurde in der Nachtragssatzung 2000 veranschlagt. Die übrigen Beträge sollen im Rahmen von weiteren Vermögensaktivierungen am Ende des Finanzplanungszeitraumes, spätestens im Jahr 2004 ausgeglichen werden.

Folgende Entwicklung ist derzeit absehbar:

 

Jahr

1999

2000

2001

2002

2003

2004

Summe

Fehlbedarf in Mio DM

17,9 *

27,1

40,2

39,7

39,1

33,9

180

im Nachtragshaushaltplan 2000 abgedeckt

Um die Höhe der Fehlbeträge zu vermindern, ist in den jeweiligen Jahre ein straffe Haushaltsführung zu praktizieren. Dieses kann z.B. durch Haushaltssperren, eine restriktive Prüfung von überplanmäßigen Ausgaben, u.a.m. erreicht werden. Gleichzeitig ist durch Verhandlungen mit dem Land eine weitere Stärkung der kreisfreien Städte im kommunalen Finanzausgleich anzustreben. Gleichzeitig ist durch weitere personalwirtschaftliche Maßnahmen sicherzustellen, dass die Personalausgaben sinken. Bereits jetzt ist jedoch absehbar, dass ein Ausgleich des Verwaltungshaushaltes im Finanzplanungszeitraum nicht ohne weiteren Vermögensverzehr erreichbar sein wird.

Um die konsequente Durchführung von haushaltskonsolidierenden Maßnahmen zu überwachen sowie gemeinsam mit den Fachbereichen und Ämtern neue HSK-Maßnahmen zu erschließen, sind der Kämmerei zwei zusätzliche Stellen zugeordnet worden, die kurzfristig besetzt werden sollen, um der Umsetzung der beschlossenen Maßnahmen mit dem nötigen Nachdruck nachkommen zu können.

 

 

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Fazit finanzielle Auswirkungen

Ja

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Anlagen

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