Beschlussvorlage - 00/SVV/0725
Grunddaten
- Betreff:
-
Beschluss über das fortgeschriebene Haushaltssicherungskonzept
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Büro der Stadtverordnetenversammlung
- Einreicher*:
- Oberbürgermeister
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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●
Erledigt
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|
Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam
|
Entscheidung
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|
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01.11.2000
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Erläuterung
Begründung:
Die allgemeinen
Haushaltsgrundsätze des § 74 Gemeindeordnung (GO) bestimmen, dass die Gemeinde ihre
Haushaltswirtschaft so zu planen und zu führen hat, dass die stetige Erfüllung ihrer Aufgaben gesichert ist. Dabei ist
den Erfordernissen des gesamtwirtschaftlichen
Gleichgewichts Rechnung zu tragen. Die Haushaltswirtschaft ist sparsam und wirtschaftlich zu führen. Insbesondere
muß der Haushalt in jedem Jahr unter
Berücksichtigung von Fehlbeträgen aus Vorjahren ausgeglichen sein.
Für den Fall, dass ein Haushaltsausgleich
nicht erreicht werden kann, bestimmt § 74 Abs. 3 GO, dass ein
Haushaltssicherungskonzept für den Verwaltungs- und Vermögenshaushalt
aufzustellen und darin der Zeitraum zu beschreiben ist, innerhalb dessen
der Haushaltsausgleich wieder erreicht wird. Außerdem sind die Maßnahmen darzustellen, durch die
der im Verwaltungshaushalt ausgewiesene Fehlbedarf abgebaut und das Entstehen
neuer Fehlbeträge in künftigen Jahren vermieden wird. Das Haushaltssicherungskonzept soll dem Ziel dienen,
im Rahmen einer geordneten Haushaltswirtschaft
die künftige dauernde Leistungsfähigkeit der Gemeinde zu erreichen. Das Haushaltssicherungskonzept ist von
der Stadtverordnetenversammlung zu
beschließen und bedarf der Genehmigung der Kommunalaufsichtsbehörde, wobei die Genehmigung
unter Bedingungen und Auflagen erteilt werden kann.
Der Haushalt der Stadt Potsdam leidet -wie
die meisten Haushalte großer ostdeutscher Städte- an einem strukturellen
Defizit im Verwaltungshaushalt. Dieses liegt neben einer im
Vergleich zu westdeutschen Städten erheblichen Einnahmeschwäche bei den eigenen
Einnahmen
aus Steuern und Gebühren/Entgelten, an vergleichsweise hohen Ausgaben für Personal und soziale Einrichtungen und einer
daraus resultierenden Abhängigkeit von staatlichen Finanzzuweisungen
(insbesondere Schlüsselzuweisungen).
Auf der Einnahmeseite erfolgte die Prognose
der Einnahmen für die Jahre 2000-2004 auf der Grundlage der
Orientierungsdaten des Ministeriums des Inneren und berücksichtigt,
soweit dieses zum gegenwärtigen Zeitpunkt möglich ist, die gegenwärtige
Steuerschätzung für den Zeitraum der mittelfristigen Finanzplanung. Mit einer
nennenswerten, die Haushaltssituation entspannenden Entwicklung der kommunalen
Einnahmen ist gegenwärtig nicht zu rechnen. Die Stadt Potsdam wird daher
eine Konsolidierung des Haushaltes vor allem durch eine konsequente Kürzung
der Ausgaben zu bewältigen haben, um
die dauernde Leistungsfähigkeit mittelfristig wieder herzustellen.
Auf der Grundlage der bisherigen Abrechnungen
des Haushaltssicherungskonzeptes berücksichtigt das
fortgeschriebene Haushaltssicherungskonzept die bisher erfüllten Maßnahmen
im Sach- und Personalkostenbereich.
Das ursprüngliche
Haushaltssicherungskonzept wurde auf der Basis des vom Oberbürgermeister
zurückgezogenen Entwurfes des Haushaltsplanes 1999 erstellt, da zu
diesem Zeitpunkt andere Zahlen nicht vorlagen. Dieser Mangel wird mit der Fortschreibung
des Haushaltssicherungskonzeptes für den Haushaltsplan 2001 geheilt, indem als Bezugsbasis
das Ergebnis der Jahresrechnung 1999 zugrunde gelegt wird. Weiter wird den Beanstandungen des Ministeriums des
Inneren gefolgt, indem Maßnahmen, die tatsächlich zu keinen Einsparungen
führen, gestrichen und ggf. durch neue
Maßnahmen ersetzt werden. Dieses wird, soweit gegenwärtig noch keine Ersatzmaßnahmen
greifbar sind, durch die Arbeitsgruppe Haushaltskonsolidierung im Verlauf des
Haushaltsjahres 2001 erfolgen.
Aus dem fortgeschriebenen
Haushaltssicherungskonzept sind folglich solche Maßnahmen
gestrichen worden, die zu keinen Einsparpotentialen führen.
Ein alternativer Finanzplan
ohne Haushaltssicherungskonzept wurde nicht erstellt, da eine
Rückrechnung der Einsparmaßnahmen wenig sinnvoll und wegen der Veränderungen
in der mittelfristigen Finanzplanung kaum nachvollziehbar wäre.
Fehlbeträge im
Verwaltungshaushalt werden teilweise abgedeckt. Der Fehlbetrag 1999 in
Höhe von 17,9 Mio DM wurde in der Nachtragssatzung 2000 veranschlagt. Die übrigen
Beträge sollen im Rahmen von weiteren Vermögensaktivierungen am Ende des Finanzplanungszeitraumes,
spätestens im Jahr 2004 ausgeglichen werden.
Folgende Entwicklung
ist derzeit absehbar:
Jahr |
1999 |
2000 |
2001 |
2002 |
2003 |
2004 |
Summe |
Fehlbedarf
in Mio DM |
17,9
* |
27,1 |
40,2 |
39,7 |
39,1 |
33,9 |
180 |
im
Nachtragshaushaltplan 2000 abgedeckt
Um die Höhe der
Fehlbeträge zu vermindern, ist in den jeweiligen Jahre ein straffe Haushaltsführung
zu praktizieren. Dieses kann z.B. durch Haushaltssperren, eine restriktive Prüfung von
überplanmäßigen Ausgaben, u.a.m. erreicht werden. Gleichzeitig ist durch Verhandlungen mit dem Land eine weitere
Stärkung der kreisfreien Städte im kommunalen
Finanzausgleich anzustreben. Gleichzeitig ist durch weitere personalwirtschaftliche Maßnahmen sicherzustellen,
dass die Personalausgaben sinken. Bereits jetzt ist jedoch absehbar, dass ein
Ausgleich des Verwaltungshaushaltes im Finanzplanungszeitraum
nicht ohne weiteren Vermögensverzehr erreichbar sein wird.
Um die konsequente Durchführung von
haushaltskonsolidierenden Maßnahmen zu überwachen
sowie gemeinsam mit den Fachbereichen und Ämtern neue HSK-Maßnahmen zu erschließen, sind der Kämmerei zwei
zusätzliche Stellen zugeordnet worden,
die kurzfristig besetzt werden sollen, um der Umsetzung der beschlossenen
Maßnahmen mit dem nötigen Nachdruck nachkommen zu können.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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282,5 kB
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