Beschlussvorlage - 00/SVV/0755

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

 

1 . Gründung der „Potsdam Tourismus GmbH" entsprechend anliegendem Gesellschaftsvertrag zum frühestmöglichen Zeitpunkt.

 

2. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, den Eigenbetrieb „Potsdam Information" zum nächst­möglichen Zeitpunkt aufzulösen.

 

3. Die Satzung zur Aufhebung der Betriebssatzung des Eigenbetriebes „Potsdam-Information".

 

4. Der Anteil am zu erbringenden Stammkapital der „Potsdam Tourismus GmbH" wird als Sacheinlage durch die Landeshauptstadt Potsdam erbracht.

 

5. Das in der „Potsdam-Information" vorhandene Personal wird gem. § 613a BGB in die „Potsdam Tourismus GmbH" überführt.

 

 

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Erläuterung

Begründung

zu 1. Gründung der „Potsdam Tourismus GmbH" gern § 35 Abs. 2 Nr. 25 GO entsprechend anliegendem Gesellschaftsvertrages zum frühestmöglichen Zeitpunkt

Gem. § 35 Abs. 2 Nr. 25 i.V. m.  §100 und 101 Abs. 2 i V m. § 102 der Gemeindeordnung ist der Gemeindevertretung vorbehalten, die Beteiligung der Gemeinde an privatrechtlichen Unternehmen und sonstigen Einrichtungen einschließlich der Änderung der Geschäftsanteile und des Geschäftszwecks, die Gründung, Auflosung und Veräußerung solcher Unternehmen und Einrichtungen. Die Gemeinde darf zur Erfüllung ihrer Aufgaben ein Unternehmen in einer Rechtsform des privaten Rechts nur gründen, wenn durch die Ausgestaltung des Gesellschaftsvertrages oder der Satzung die Erfüllung dieser Aufgabe der Gemeinde sichergestellt ist, die Gemeinde einen angemessenen Einfluss, insbesondere im Aufsichtsrat oder in einem entsprechenden Überwachungsorgan des Unternehmen erhält und die Einzahlungsverpflichtung und die Haftung der Gemeinde auf einen ihrer Leistungsfähigkeit angemessenen Betrag begrenzt werden.

Hauptgesellschafter an der „Potsdam Tourismus GmbH" soll mit 70 % die Landeshauptstadt Potsdam werden. Weitere Gesellschafter sind der Tourismusverband Potsdam-Havelland e.V. und der Landkreis Potsdam-Mittelmark zu je 15%.

Gem. § 100 Abs. 2 GO darf sich die Gemeinde zur Erledigung von Aufgaben der örtlichen Gemeinschaft wirtschaftlich betätigen, wenn der öffentliche Zweck dies rechtfertigt und die Betätigung nach Art und Umfang in einem angemessenen Verhältnis zur Leistungsfähigkeit der Gemeinde und zum voraussichtlichen Bedarf besteht.

Ein „Öffentlicher Zweck" im Sinne der einschlägigen Regelungen der GO liegt vor, wenn die Lieferungen und Leistungen der kommunalen Unternehmen sachlich und räumlich grundsätzlich im gemeindlichen Wirkungskreis liegen und dazu dienen, Bedürfnisse der Gemeindeeinwohner zu befriedigen.

Gegenstand des Unternehmens ist die Entwicklung und Vermarktung touristischer Angebote in Potsdam auf der Grundlage von aktuellen Tourismus-Konzeptionen. Mithin ist der öffentliche Zweck i.S.d. § 100 Abs. 2 GO erfüllt.

Auch steht die Betätigung der Gemeinde in einem angemessenen Verhältnis zur ihrer Leistungsfähigkeit, da durch die Erbringung der Stammeinlage einerseits (70.000,- DM aus Vermögen der „Potsdam-Information") sowie die zu erbringenden jährlichen Zuschüsse (für 2001 und 2002 jeweils 700.000 DM) in einem angemessenen Verhältnis zur Leistungsfähigkeit steht und durch die beabsichtigte Betätigung die Gemeinde nicht überfordert wird.

Der Versuch der Vermarktung touristischer Angebote der Landeshauptstadt Potsdam durch die am 04. September 1997 gegründete „Potsdam Tourismus und Marketing GmbH" (PTM) schlug fehl. Am 28. Mai 1999 fasste die Gesellschafterversammlung der PTM den Beschluss zur Einstellung des Geschäftsbetriebes zum 30. Juni 1999, welcher am 07.07.99 durch die Stadtverordnetenversammlung beschlossen wurde.

 

 

Zur Aufrechterhaltung eines zentralen touristischen Marketings in der Landeshauptstadt Potsdam wurde die Arbeitsgruppe Tourismus-Marketing Potsdam gegründet, deren Mitglieder sich aus verschiedenen Bereichen der Stadtverwaltung, der BUGA GmbH, dem Tourismusverband, dem Landkreis Potsdam-Mittelmark und weiteren Einrichtungen zusammensetzt. Seit Juli 1999 werden von dieser Arbeitsgruppe Marktstrategien entwickelt und umgesetzt. Da dies durch die Arbeitsgruppe nur vorübergehend wahrgenommen werden kann, wurde der Forderung nach Schaffung eines touristischen Marketingunternehmens für die Landeshauptstadt Potsdam nachdrücklich Ausdruck verliehen.

Diese Forderung wird durch weitere touristische Anbieter, Einzelhändler, Gastronomen u.ä. unterstützt, um die touristischen Potentiale der Landeshauptstadt Potsdam besser anzubieten

Vor diesem Hintergrund war das Amt für Wirtschaftsförderung in Zusammenarbeit mit der Stabstelle Beteiligungsverwaltung mit der Erstellung eines Gesellschaftsvertrages für eine Potsdam Tourismus GmbH befasst.

Dieser liegt nun vor und als Anlage bei und wurde als Entwurf bereits dem Innenministerium vorab zur Kenntnis gegeben

Der Hauptgesellschafter Landeshauptstadt Potsdam gewährt der Gesellschaft in den ersten beiden Geschäftsjahren einen jährlichen Zuschuss i H v. 700 000,- DM und erklärt die Absicht, diese Zuschusshöhe für die Zukunft auf gleichbleibendem Niveau fortzusetzen. Der Zuschuss der Mitgesellschafter soll jährlich je 150.000,- DM betragen.

In den Folgejahren hängt die Festlegung der Höhe des Zuschusses jedoch von dem nach dem Wirtschaftsplan zu erwartenden Verlust ab und bedarf der Zustimmung der Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam, des Kreistages des Landkreises P/M sowie der Mitgliederversammlung des Tourismusverbandes. Die Höhe des Zuschusses soll sich an der Höhe des jeweils gehaltenen Geschäftsanteils orientieren.

Zu 2. Auflösung des Eigenbetriebes „Potsdam-Information" zum nächstmöglichen Zeitpunkt

Der Gemeindevertretung ist gem. § 35 Abs. 2 Nr. 24 vorbehalten die Errichtung, Übernahme, Veräußerung, Erweiterung, Einschränkung, Auflösung und Beteiligung von Eigenbetrieben.

Der Eigenbetrieb „Potsdam-Information" wurde im Januar 1991 mit Beschluss der Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam gebildet. Rechtsgrundlage war die Kommunalverfassung der DDR. Für den Eigenbetrieb wurde unter Berücksichtigung der Gemeindeordnung für das Land Brandenburg vom 15.10.1993 und der Eigenbetriebsverordnung vom 27.03.1995 eine Satzung beschlossen.

Am 08.05.1996 wurde die Betriebssatzung durch die Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam beschlossen und im Amtsblatt 6/96 veröffentlicht.

Nach § 2 der Betriebssatzung ist der Zweck des Eigenbetriebes, in Zusammenarbeit mit dem Amt für Tourismus zur Stärkung und Förderung der Stadt Potsdam auf dem Gebiet des Fremdenverkehrs beizutragen.

Mit der Gründung der „Potsdam Tourismus GmbH" werden die bisher von der „Potsdam-Information" wahrgenommenen Aufgaben in die „Potsdam Tourismus GmbH" integriert. Der Eigenbetrieb „Potsdam-Information" ist aufzulösen, da ansonsten eine Doppelung der Aufgabenerledigung zu verzeichnen wäre. Die Fortführung des Eigenbetriebes „Potsdam Information" erschien nicht sinnvoll, da bei dieser Rechtsform keine Mitgesellschafter hätten aufgenommen werden können

 

 

 

Zu 3. Satzung zur Aufhebung der Betriebssatzunq des Eigenbetriebes „Potsdam-Information"

Gem. § 5 Abs. 1 der Gemeindeordnung kann die Gemeinde ihre Angelegenheiten durch Satzung regeln.

Bezüglich des Verfahrens zur Auflosung eines Eigenbetriebes ist es erforderlich, neben dem Auflösungsbeschluss gem. § 35 Abs. 2 Nr. 24 GO auch einen Beschluss über eine Satzung zur Aufhebung der Betriebssatzung gem. § 35 Abs. 2 Nr. 10 GO zu fassen.

Die Betriebssatzung für den Eigenbetrieb „Potsdam-Information" der Landeshauptstadt Potsdam vom 08.05.1996 ist somit zum nächstmöglichen Zeitpunkt durch Beschluss der Stadtverordnetenversammlung durch die Satzung zur Aufhebung der Betriebssatzung aufzuheben.

Damit wird die Betriebssatzung für den Eigenbetrieb "Potsdam-Information" vom 08.05.1996 außer Kraft gesetzt

Zu 4. Sacheinlage als Stammkapital der „Potsdam Tourismus GmbH"

Das Stammkapital der Gesellschaft soll 100.000,- DM betragen. Die Landeshauptstadt Potsdam übernimmt von dieser Stammeinlage 70.000,- DM, welche sie in Form einer Sacheinlage, bestehend aus dem Vermögen des Eigenbetriebes „Potsdam Information", einbringt.

Grundlage der Bewertung des Vermögens des Eigenbetriebes „Potsdam-Information" ist eine gutachterliche Stellungnahme der DEUTRAG Treuhand-Revisions-AG, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Steuerberatungsgesellschaft, vom 11. Dezember 1998, welche mit Auftrag vom 16.08.2000 aktualisiert wird.

Die Vermögenswerte des Eigenbetriebes „Potsdam-Information", die als Sachanlage als Stammkapital der „Potsdam Tourismus GmbH" eingelegt werden,- liegen dem Gesellschaftsvertrag zur Gründung der „Potsdam Tourismus GmbH" als Anlage bei.

Zu 5. Übernahme der Mitarbeiter des Eigenbetriebes „Potsdam-Information in die „Potsdam Tourismus GmbH"

Mit Gründung der „Potsdam Tourismus GmbH" und Einbringung des gesamten Vermögens des Eigenbetriebes „Potsdam-Information" in die GmbH liegt ein Betriebsübergang gem. § 613a BGB vor, weil hierbei ein Betrieb durch Rechtsgeschäft auf einen anderen übergeht. Mithin gehen die Rechte und Pflichten aus den im Zeitpunkt des Übergangs bestehenden Arbeitsverhältnisse über.

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Fazit finanzielle Auswirkungen

 

 

 

1998

1999

2000

2001

2002

a)   Gesamtkosten

 

 

100.000,-DM

1.000.000,-DM

1.000.000,-

DM

b,   ifigenanteil

 

 

70.000,-DM

700.000,-DM

700.000,-DM

c)   Leistungen Dritter (ohne öffentl Förderung)

 

 

30.000,-DM

300.000,-DM

300.000,-DM

 

 

Veranschlagung                        X     im Verwaltungshaushalt                        X    ja Haushaltsstelle 7900063002

                                                                                                                                                                                 7900071500

im laufenden Haushalt              im Vermögenshaushalt       X    nein

                                                                                                neu                  7900071510

 

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