Beschlussvorlage - 00/SVV/0755
Grunddaten
- Betreff:
-
Gründung der "Potsdam Tourismus GmbH"
Auflösung des Eigenbetriebes "Potsdam Information"
Satzung zur Aufhebung der Betriebssatzung der Potsdam-Information
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Büro der Stadtverordnetenversammlung
- Einreicher*:
- Oberbürgermeister
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
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|
Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam
|
Entscheidung
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|
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01.11.2000
|
Beschlussvorschlag
Die
Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
1
. Gründung der „Potsdam Tourismus GmbH" entsprechend anliegendem
Gesellschaftsvertrag zum frühestmöglichen Zeitpunkt.
2. Der Oberbürgermeister
wird beauftragt, den Eigenbetrieb „Potsdam Information" zum nächstmöglichen
Zeitpunkt aufzulösen.
3.
Die Satzung zur Aufhebung der Betriebssatzung des Eigenbetriebes
„Potsdam-Information".
4. Der Anteil am zu
erbringenden Stammkapital der „Potsdam Tourismus GmbH" wird als
Sacheinlage durch die Landeshauptstadt Potsdam erbracht.
5.
Das in der „Potsdam-Information" vorhandene Personal wird gem. § 613a BGB
in die „Potsdam Tourismus GmbH" überführt.
Erläuterung
Begründung
zu 1. Gründung der „Potsdam
Tourismus GmbH" gern § 35 Abs. 2 Nr. 25 GO entsprechend anliegendem
Gesellschaftsvertrages zum frühestmöglichen Zeitpunkt
Gem. § 35 Abs. 2 Nr. 25 i.V. m. §100 und 101 Abs. 2 i V m. § 102 der
Gemeindeordnung ist der Gemeindevertretung vorbehalten, die
Beteiligung der Gemeinde an privatrechtlichen Unternehmen und
sonstigen Einrichtungen einschließlich der Änderung der Geschäftsanteile
und des Geschäftszwecks, die Gründung, Auflosung und Veräußerung solcher
Unternehmen und Einrichtungen. Die Gemeinde darf zur Erfüllung ihrer Aufgaben ein
Unternehmen in einer Rechtsform des privaten Rechts nur gründen, wenn durch die
Ausgestaltung des Gesellschaftsvertrages oder der Satzung die Erfüllung
dieser Aufgabe der Gemeinde sichergestellt ist, die Gemeinde
einen angemessenen Einfluss, insbesondere im Aufsichtsrat oder in
einem entsprechenden Überwachungsorgan des Unternehmen erhält
und die Einzahlungsverpflichtung und die Haftung der Gemeinde auf einen ihrer
Leistungsfähigkeit angemessenen Betrag begrenzt werden.
Hauptgesellschafter an der
„Potsdam Tourismus GmbH" soll mit 70 % die Landeshauptstadt Potsdam
werden. Weitere Gesellschafter sind der Tourismusverband Potsdam-Havelland e.V.
und der Landkreis Potsdam-Mittelmark zu je 15%.
Gem. § 100 Abs. 2 GO darf sich die Gemeinde
zur Erledigung von Aufgaben der örtlichen Gemeinschaft wirtschaftlich
betätigen, wenn der öffentliche Zweck dies rechtfertigt und die Betätigung
nach Art und Umfang in einem angemessenen Verhältnis zur Leistungsfähigkeit der
Gemeinde und zum voraussichtlichen Bedarf besteht.
Ein „Öffentlicher Zweck" im Sinne der
einschlägigen Regelungen der GO liegt vor, wenn die Lieferungen
und Leistungen der kommunalen Unternehmen sachlich und räumlich grundsätzlich
im gemeindlichen Wirkungskreis liegen und dazu dienen, Bedürfnisse der Gemeindeeinwohner
zu befriedigen.
Gegenstand des Unternehmens
ist die Entwicklung und Vermarktung touristischer Angebote
in Potsdam auf der Grundlage von aktuellen Tourismus-Konzeptionen. Mithin ist der
öffentliche Zweck i.S.d. § 100 Abs. 2 GO erfüllt.
Auch steht die Betätigung der Gemeinde in
einem angemessenen Verhältnis zur ihrer Leistungsfähigkeit, da
durch die Erbringung der Stammeinlage einerseits (70.000,- DM aus Vermögen der
„Potsdam-Information") sowie die zu erbringenden jährlichen Zuschüsse (für
2001 und 2002 jeweils 700.000 DM) in einem angemessenen Verhältnis zur Leistungsfähigkeit
steht und durch die beabsichtigte Betätigung die Gemeinde nicht überfordert
wird.
Der Versuch der Vermarktung touristischer
Angebote der Landeshauptstadt Potsdam durch die am 04. September 1997
gegründete „Potsdam Tourismus und Marketing GmbH" (PTM) schlug
fehl. Am 28. Mai 1999 fasste die Gesellschafterversammlung der PTM den Beschluss
zur Einstellung des Geschäftsbetriebes zum 30. Juni 1999, welcher am 07.07.99
durch die Stadtverordnetenversammlung beschlossen wurde.
Zur Aufrechterhaltung eines zentralen
touristischen Marketings in der Landeshauptstadt Potsdam wurde die
Arbeitsgruppe Tourismus-Marketing Potsdam gegründet, deren Mitglieder
sich aus verschiedenen Bereichen der Stadtverwaltung, der BUGA GmbH, dem
Tourismusverband, dem Landkreis Potsdam-Mittelmark und weiteren Einrichtungen zusammensetzt.
Seit Juli 1999 werden von dieser Arbeitsgruppe Marktstrategien entwickelt und
umgesetzt. Da dies durch die Arbeitsgruppe nur vorübergehend wahrgenommen werden
kann, wurde der Forderung nach Schaffung eines touristischen Marketingunternehmens
für die Landeshauptstadt Potsdam nachdrücklich Ausdruck verliehen.
Diese Forderung wird durch weitere touristische
Anbieter, Einzelhändler, Gastronomen u.ä. unterstützt,
um die touristischen Potentiale der Landeshauptstadt Potsdam besser anzubieten
Vor diesem Hintergrund war
das Amt für Wirtschaftsförderung in Zusammenarbeit mit der Stabstelle
Beteiligungsverwaltung mit der Erstellung eines Gesellschaftsvertrages für eine
Potsdam Tourismus GmbH befasst.
Dieser liegt nun vor und als Anlage bei und
wurde als Entwurf bereits dem Innenministerium vorab zur Kenntnis gegeben
Der Hauptgesellschafter Landeshauptstadt Potsdam
gewährt der Gesellschaft in den ersten beiden
Geschäftsjahren einen jährlichen Zuschuss i H v. 700 000,- DM und erklärt die
Absicht, diese Zuschusshöhe für die Zukunft auf gleichbleibendem Niveau
fortzusetzen. Der Zuschuss der Mitgesellschafter soll jährlich je
150.000,- DM betragen.
In den Folgejahren hängt die
Festlegung der Höhe des Zuschusses jedoch von dem nach dem Wirtschaftsplan zu
erwartenden Verlust ab und bedarf der Zustimmung der Stadtverordnetenversammlung
der Landeshauptstadt Potsdam, des Kreistages des Landkreises P/M sowie der
Mitgliederversammlung des Tourismusverbandes. Die Höhe des Zuschusses soll sich an der Höhe des jeweils
gehaltenen Geschäftsanteils orientieren.
Zu 2. Auflösung des Eigenbetriebes
„Potsdam-Information" zum nächstmöglichen Zeitpunkt
Der Gemeindevertretung ist
gem. § 35 Abs. 2 Nr. 24 vorbehalten die Errichtung, Übernahme,
Veräußerung, Erweiterung, Einschränkung, Auflösung und Beteiligung von Eigenbetrieben.
Der Eigenbetrieb „Potsdam-Information"
wurde im Januar 1991 mit Beschluss der Stadtverordnetenversammlung der
Landeshauptstadt Potsdam gebildet. Rechtsgrundlage war
die Kommunalverfassung der DDR. Für den Eigenbetrieb wurde unter
Berücksichtigung der Gemeindeordnung für das Land Brandenburg
vom 15.10.1993 und der Eigenbetriebsverordnung vom 27.03.1995 eine
Satzung beschlossen.
Am 08.05.1996 wurde die
Betriebssatzung durch die Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt
Potsdam beschlossen und im Amtsblatt 6/96 veröffentlicht.
Nach § 2 der Betriebssatzung
ist der Zweck des Eigenbetriebes, in Zusammenarbeit mit dem
Amt für Tourismus zur Stärkung und Förderung der Stadt Potsdam auf dem Gebiet des Fremdenverkehrs
beizutragen.
Mit der Gründung der
„Potsdam Tourismus GmbH" werden die bisher von der „Potsdam-Information"
wahrgenommenen Aufgaben in die „Potsdam Tourismus GmbH" integriert. Der Eigenbetrieb
„Potsdam-Information" ist aufzulösen, da ansonsten eine Doppelung der
Aufgabenerledigung zu verzeichnen wäre. Die Fortführung des Eigenbetriebes
„Potsdam Information" erschien nicht sinnvoll, da bei dieser
Rechtsform keine Mitgesellschafter hätten aufgenommen werden können
Zu 3. Satzung zur Aufhebung
der Betriebssatzunq des Eigenbetriebes „Potsdam-Information"
Gem. § 5 Abs. 1 der
Gemeindeordnung kann die Gemeinde ihre Angelegenheiten durch Satzung
regeln.
Bezüglich des Verfahrens zur Auflosung eines
Eigenbetriebes ist es erforderlich, neben dem Auflösungsbeschluss gem.
§ 35 Abs. 2 Nr. 24 GO auch einen Beschluss über eine Satzung
zur Aufhebung der Betriebssatzung gem. § 35 Abs. 2 Nr. 10 GO zu fassen.
Die Betriebssatzung für den
Eigenbetrieb „Potsdam-Information" der Landeshauptstadt Potsdam vom
08.05.1996 ist somit zum nächstmöglichen Zeitpunkt durch Beschluss der Stadtverordnetenversammlung
durch die Satzung zur Aufhebung der Betriebssatzung aufzuheben.
Damit wird die Betriebssatzung für den
Eigenbetrieb "Potsdam-Information" vom 08.05.1996 außer
Kraft gesetzt
Zu
4. Sacheinlage als Stammkapital der „Potsdam Tourismus GmbH"
Das Stammkapital der
Gesellschaft soll 100.000,- DM betragen. Die Landeshauptstadt Potsdam
übernimmt von dieser Stammeinlage 70.000,- DM, welche sie in Form einer
Sacheinlage, bestehend aus dem Vermögen des Eigenbetriebes „Potsdam
Information", einbringt.
Grundlage der Bewertung des Vermögens des
Eigenbetriebes „Potsdam-Information" ist eine gutachterliche
Stellungnahme der DEUTRAG Treuhand-Revisions-AG,
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Steuerberatungsgesellschaft, vom 11. Dezember
1998, welche mit Auftrag vom 16.08.2000 aktualisiert wird.
Die Vermögenswerte des Eigenbetriebes
„Potsdam-Information", die als Sachanlage als Stammkapital
der „Potsdam Tourismus GmbH" eingelegt werden,- liegen dem Gesellschaftsvertrag
zur Gründung der „Potsdam Tourismus GmbH" als Anlage bei.
Zu 5. Übernahme der
Mitarbeiter des Eigenbetriebes „Potsdam-Information in die „Potsdam Tourismus
GmbH"
Mit Gründung der „Potsdam Tourismus GmbH" und
Einbringung des gesamten Vermögens des Eigenbetriebes
„Potsdam-Information" in die GmbH liegt ein Betriebsübergang gem. § 613a
BGB vor, weil hierbei ein Betrieb durch Rechtsgeschäft auf einen anderen
übergeht. Mithin gehen die Rechte und Pflichten aus den im Zeitpunkt
des Übergangs bestehenden Arbeitsverhältnisse über.
Fazit finanzielle Auswirkungen
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1998 |
1999 |
2000 |
2001 |
2002 |
a)
Gesamtkosten |
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|
100.000,-DM |
1.000.000,-DM |
1.000.000,- DM |
b,
ifigenanteil |
|
|
70.000,-DM |
700.000,-DM |
700.000,-DM |
c) Leistungen
Dritter (ohne
öffentl Förderung) |
|
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30.000,-DM |
300.000,-DM |
300.000,-DM |
Veranschlagung X im Verwaltungshaushalt X ja Haushaltsstelle 7900063002
7900071500
im laufenden Haushalt im Vermögenshaushalt X nein
neu
7900071510