Beschlussvorlage - 00/SVV/0798

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Die Satzung über die Veränderungssperre im Bereich des Bebauungsplans Nr. 86 "Tornow/Küssel", Teilbereich Küsselstraße Nr. 30 bis Nr. 42/43, der Landeshauptstadt Potsdam (s. Anlage).

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Erläuterung

Begründung

Am 26.01.2000 hat die Stadtverordnetenversammlung den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 86 „Tornow/Küssel" gefasst. Als Planungsziel ist eine am Bestand orientierte, behutsame bauliche Entwicklung, die dem Erhalt der kleinteiligen Struktur in offener Bauweise dienen soll, formuliert.

Für den Bereich zwischen Küsselstraße im Norden und der Havel im Süden liegen Informationen vor, denen zufolge bauliche Veränderungen in einer Weise angestrebt werden, die über eine am Bestand und der kleinteiligen Struktur orientierte Entwicklung weit hinausgehen. Mit Bescheid vom 08.08.2000 ist gemäß § 15 Abs. 1 BauGB die Entscheidung über die Zulässigkeit eines Vorhabens auf dem Grundstück Küsselstraße 35 zurückgestellt worden, weil zu befürchten war, dass die Durchführung der Planungsziele durch das Vorhaben zumindest wesentlich erschwert werden würde. Die Zurückstellungsfrist läuft am 13.01.2001 ab.

Daher erklärt sich das Erfordernis, zur Sicherung der Planung für das Gebiet der Küsselstraße Nr. 30 bis Nr. 42/43 eine Veränderungssperre zu erlassen.

Die Entwicklung in dem durch die Küsselstraße im Norden und Osten sowie der Havel im Süden und dem Geltungsbereich des Bebauungsplans im Westen umgrenzten Bereich soll sich dem städtebaulichen Charakter gemäß hauptsächlich entlang der Küsselstraße bestands- und strukturorientiert vollziehen

 

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