Antrag - 01/SVV/0438
Grunddaten
- Betreff:
-
Radverkehr auf der Zeppelinstraße
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Antrag
- Federführend:
- Fraktion SPD
- Einreicher*:
- Fraktion SPD
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
|
|
Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam
|
Entscheidung
|
|
|
06.06.2001
| |||
●
Erledigt
|
|
Ausschuss für Stadtplanung und Bauen
|
Vorberatung
|
|
|
26.06.2001
| |||
|
10.07.2001
| |||
●
Erledigt
|
|
Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam
|
Entscheidung
|
|
|
04.07.2001
| |||
●
Erledigt
|
|
Ausschuss für Stadtplanung und Bauen
|
Vorberatung
|
|
●
Erledigt
|
|
Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam
|
Entscheidung
|
|
●
Erledigt
|
|
Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam
|
Entscheidung
|
|
Erläuterung
Durch
diese Regelung werden Konflikte zwischen Fußgängern und Radfahrer minimiert, da
der sichere und zügig fahrende Radfahrer die Fahrbahn benutzen wird.
Gleichzeitig bleibt dem weniger geübten Radfahrer eine Verkehrsmöglichkeit,
außerhalb der Fahrbahn, bereichsweise gemeinsam mit den Fußgängern.
Mit dem
Neubau der Zeppelinstraße wurde im Abschnitt zwischen Luisenplatz und
Kastanienallee der ursprünglich durchgängige Radweg zwischen der Baumreihe und
der Fahrbahn nicht erneuert. Ein neuer Radweg wurde nur in Teilbereichen
zwischen der Baumreihe und der Häuserfront angelegt, weil der Raum für
parallele Fuß- und Radwege nicht überall ausreicht.
Wegen
dieses Flächenmangels konnte dem Antrag der CDU-Fraktion 01/0200 zur Markierung
einer durchgängigen Fahrradspur stadtauswärts nicht entsprochen werden (SVV
09.05.01). Doch soll durch Verwaltungshandeln anstelle des Zeichens 240,
gemeinsamer Fuß- und Radweg, das neue Zeichen 239, Fußgänger, mit dem
Zusatzschild "Radfahrer frei", installiert werden. Dadurch wird für
die gemeinsame Nutzung des Fußweges durch Fußgänger und Radfahrer mehr
Sicherheit geschaffen.
Mit dem
Antrag soll eine darüber hinausgehende Verbesserung für Fußgänger, besonders
für Behinderte und Kinder, einerseits uund für die Sicherheit der Raddfahrer
andererseits erreicht werden, indem der Fußgänger- und Fahrradverkehr so weit
wie möglich entflochten wird.
Dazu
sollten die vorhandenen Zeichen 241, getrennter Fuß- und Radweg, ersatzlos
entfernt werden. Neben dem weitgehend zu schmalen Fußweg stellt der links
daneben angeordnete Streifen mit asphaltierter Oberfläche dann einen nicht
benutzungspflichtigen "anderen Radweg" entsprechend § 2 (4) StVO dar.
Hinweise für alle Verkehrsteilnehmer am Beginn des Abschnittes am Luisenplatz
sowie an dessen Ende vor der Kastanienallee können in der Einführungsphase
möglichen Konflikten vorbeugen.