Beschlussvorlage - 03/SVV/0830

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Die Änderung des Gesellschaftsvertrages der Bundesgartenschau Potsdam 2001 GmbH im Rahmen der Bewerbung Potsdams als Kulturhauptstadt Europas 2010.

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Erläuterung

Begründung:

 

I. Sachverhalt

 

Die Bundesgartenschau Potsdam 2001 GmbH (BUGA - GmbH) wurde am 14.07.1997 als gemeinnütziges Unternehmen mit einem Stammkapital i.H.v. 50.000 DM (25.564,59 €) errichtet. Die Landeshauptstadt Potsdam (LHP) übernahm 75 % der Stammeinlage und der Zentralverband Gartenbau e.V. Bonn (ZVG) 25 %. Die Dauer der Gesellschaft ist unbestimmt, d.h. sie ist nicht befristet.

Gegenstand des Unternehmens ist die Förderung des Naturschutzes, des Umweltschutzes, des Denkmalschutzes, der Bildung, Kunst und Kultur, des Sports und der Pflanzenzucht; in diesem Rahmen erfolgt die Vorbereitung, Durchführung und Abwicklung der Bundesgartenschau 2001 in Potsdam.

Die BUGA - GmbH befasst sich gegenwärtig mit der Nachbereitung der Potsdamer Bundesgartenschau im Jahr 2001 (Verwertung von Gegenständen und Pflanzen u.a.).

 

Die Stadtverordnetenversammlung (SVV) beschloss am 08.05.2002 die Bewerbung Potsdams als Kulturhauptstadt Europas 2010 (Drucksache Nr.02/SVV/0342). In einer Mitteilungsvorlage, die die Umsetzung des vg. SVV - Beschlusses beinhaltete, wurde die SVV am 04.12.2002 über die ersten konzeptionellen Rahmenüberlegungen und die wesentlichen organisatorischen Bausteine zur Bewerbung Potsdams als Kulturhauptstadt Europas 2010 informiert; u.a. auch über die Prüfung einer späteren GmbH als mögliche Organisationsform.

 

II. Handlungsbedarf

 

Aufgrund dessen soll die gemeinnützige BUGA - GmbH als gemeinnützige GmbH zur Bewerbung Potsdams als Kulturhauptstadt Europas 2010 fortgeführt werden. Neben dem Erwerb des Anteils des ZVG durch die LHP ist die teilweise Änderung und Erweiterung des Unternehmensgegenstandes und daraus folgend eine Umfirmierung der GmbH erforderlich. Zudem muss aufgrund des Ausscheidens des bisherigen Mitgesellschafters ZVG zum 31.12.2003 die Besetzung des Aufsichtsrates zur Wahrung des städtischen Einflusses geändert werden. Daher wurde der Gesellschaftsvertrag der BUGA - GmbH vollständig überarbeitet, geändert und den Erfordernissen der LHP als Alleingesellschafterin angepasst (siehe Anlage).

 

 

III. Rechtliche Grundlagen

 

Gemäß § 35 Abs. 2 Ziff. 25 GO obliegt der Stadtverordnetenversammlung die Entscheidung über die Änderung des Geschäftszwecks, wenn die Gemeinde an privatrechtlichen Unternehmen beteiligt ist.

 

 

IV. Finanzielle Auswirkungen

 

Der Landeshauptstadt Potsdam entstehen keine finanziellen Aufwendungen.

 

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Fazit finanzielle Auswirkungen

 

Der Landeshauptstadt Potsdam entstehen keine finanziellen Aufwendungen.

 

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Anlagen

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