Beschlussvorlage - 03/SVV/0830
Grunddaten
- Betreff:
-
Änderung des Gesellschaftsvertrages der Bundesgartenschau Potsdam 2001 GmbH
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- SB Finanzen und Berichtswesen
- Einreicher*:
- 111
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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●
Erledigt
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Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam
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Entscheidung
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10.12.2003
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Erläuterung
Begründung:
I. Sachverhalt
Die Bundesgartenschau Potsdam 2001 GmbH (BUGA - GmbH) wurde
am 14.07.1997 als gemeinnütziges Unternehmen mit einem Stammkapital i.H.v.
50.000 DM (25.564,59 €) errichtet. Die Landeshauptstadt Potsdam (LHP) übernahm
75 % der Stammeinlage und der Zentralverband Gartenbau e.V. Bonn (ZVG) 25 %.
Die Dauer der Gesellschaft ist unbestimmt, d.h. sie ist nicht befristet.
Gegenstand des Unternehmens ist die Förderung des
Naturschutzes, des Umweltschutzes, des Denkmalschutzes, der Bildung, Kunst und
Kultur, des Sports und der Pflanzenzucht; in diesem Rahmen erfolgt die
Vorbereitung, Durchführung und Abwicklung der Bundesgartenschau 2001 in
Potsdam.
Die BUGA - GmbH befasst sich gegenwärtig mit der
Nachbereitung der Potsdamer Bundesgartenschau im Jahr 2001 (Verwertung von
Gegenständen und Pflanzen u.a.).
Die Stadtverordnetenversammlung (SVV) beschloss am
08.05.2002 die Bewerbung Potsdams als Kulturhauptstadt Europas 2010 (Drucksache
Nr.02/SVV/0342). In einer Mitteilungsvorlage, die die Umsetzung des vg. SVV -
Beschlusses beinhaltete, wurde die SVV am 04.12.2002 über die ersten
konzeptionellen Rahmenüberlegungen und die wesentlichen organisatorischen
Bausteine zur Bewerbung Potsdams als Kulturhauptstadt Europas 2010 informiert;
u.a. auch über die Prüfung einer späteren GmbH als mögliche Organisationsform.
II. Handlungsbedarf
Aufgrund dessen soll die gemeinnützige BUGA - GmbH als
gemeinnützige GmbH zur Bewerbung Potsdams als Kulturhauptstadt Europas 2010
fortgeführt werden. Neben dem Erwerb des Anteils des ZVG durch die LHP ist die
teilweise Änderung und Erweiterung des Unternehmensgegenstandes und daraus
folgend eine Umfirmierung der GmbH erforderlich. Zudem muss aufgrund des Ausscheidens
des bisherigen Mitgesellschafters ZVG zum 31.12.2003 die Besetzung des
Aufsichtsrates zur Wahrung des städtischen Einflusses geändert werden. Daher
wurde der Gesellschaftsvertrag der BUGA - GmbH vollständig überarbeitet,
geändert und den Erfordernissen der LHP als Alleingesellschafterin angepasst (siehe
Anlage).
III. Rechtliche Grundlagen
Gemäß § 35 Abs. 2 Ziff. 25 GO obliegt der
Stadtverordnetenversammlung die Entscheidung über die Änderung des
Geschäftszwecks, wenn die Gemeinde an privatrechtlichen Unternehmen beteiligt
ist.
IV. Finanzielle Auswirkungen
Der
Landeshauptstadt Potsdam entstehen keine finanziellen Aufwendungen.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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49,5 kB
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