Beschlussvorlage - 03/SVV/0831

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Die Auflösung des Eigenbetriebes Potsdam - Information zum 31.12.2003.

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Erläuterung

Begründung:

 

I. Sachverhalt:

 

Der Eigenbetrieb Potsdam - Information (PI) wurde am 01.01.1991 errichtet und stellt damit Sondervermögen der Landeshauptstadt Potsdam (LHP) dar.

Zweck des Eigenbetriebes war u.a. in Zusammenarbeit mit dem Amt für Tourismus zur Stärkung und Förderung der Stadt Potsdam auf dem Gebiet des Fremdenverkehrs beizutragen, in dem er dem örtlichen Bedarf an touristischen Serviceleistungen nachzukommen hatte. Hierzu zählte insbesondere die Information und die Betreuung von Besuchern der Stadt Potsdam einschl. der Vermittlung von Leistungen der örtlichen Wirtschaft touristischer und kultureller Art.

 

Aufgrund der geplanten Neugründung einer mehrheitlich städtischen Tourismus - GmbH beschloss die Stadtverordnetenversammlung am 01.11.2000 die Gründung der PT Potsdam Tourismus GmbH (PT) zum frühestmöglichen Zeitpunkt (Drucksache - Nr. 00/0755/1) und beauftragte den Oberbürgermeister mit der Auflösung des Eigenbetriebes PI zum nächstmöglichen Zeitpunkt.

 

Des Weiteren beschloss die SVV die Satzung zur Aufhebung der Betriebssatzung des Eigenbetriebes Potsdam - Information (die seit dem 08.05.1996 in Kraft war) und die Überführung des vorhandenen Personals der Potsdam - Information gemäß § 613 a BGB in die PT Potsdam Tourismus GmbH.

 

Der Geschäftsbetrieb der Potsdam - Information wurde daraufhin zum 31.12.2000 eingestellt und die Aufgaben des städtischen Eigenbetriebes in die PT Potsdam Tourismus GmbH integriert. Die Errichtung der PT erfolgte zum 01.01.2001. Der genaue Zeitpunkt der Auflösung der PI wurde durch vg. SVV - Beschluss nicht bestimmt, so dass der Eigenbetrieb formal noch besteht.

 

Der Eigenbetrieb PI befindet sich seit 01.01.2001 in der Abwicklungsphase, die vor allem gekennzeichnet war und ist durch die Abgrenzungsproblematik zwischen der PI und der PT hinsichtlich des Umlaufvermögens der PI, mit dem die neuerrichtete PT - GmbH ihre Arbeit im Jahr 2001 aufnahm. Anders als das Anlagevermögen der PI wurde das Umlaufvermögen nicht der PT übertragen, da bereits das vorhandene Anlagevermögen der PI, die von der LHP zu leistende Sacheinlage zur Erbringung des Stammeinlagenanteils an der PT i.H.v. 85 % bei weitem übertraf.

Die Forderung der PI bzgl. ihres Umlaufvermögens wurde beim Insolvenzverwalter der PT zur Liste angemeldet. Des Weiteren sind noch Prüfungen des Finanzamtes Potsdam - Stadt sowie Anfragen von Sozialversicherungsträgern zu klären und abzuwickeln.

 

Im Rahmen der Entscheidungsfindung der zukünftigen Tourismusförderung und -entwicklung  Potsdams beschloss der Hauptausschuss am 24.09.2003 - nachdem die SVV am 03.09.2003 die Vorlage 03/SVV/0634 in den Hauptausschuss mit dem Ziel der abschließenden Behandlung verwies -  die entsprechenden Dienstleistungen per 01.01.2004 für 5 Jahre mit Verlängerungsoption an einen Dritten zu vergeben (Vergabe einer Dienstleistungskonzession). Die Möglichkeit der Bildung einer städtischen Organisationsform zur o.g. Aufgabenerfüllung wurde nicht mehr in Erwägung gezogen. Daher kann der städtische Eigenbetrieb Potsdam - Information in Umsetzung des SVV - Beschlusses 00/0755/1 zum 31.12.2003, d.h. zum Ende des Geschäftsjahres 2003 aufgelöst werden.

 

II. Rechtliche Grundlagen

 

Gemäß § 35 Abs. 2 Ziff. 24 GO obliegt die Entscheidung über die Auflösung von Eigenbetrieben der Stadtverordnetenversammlung.

 

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Fazit finanzielle Auswirkungen

Der Landeshauptstadt Potsdam entstehen keine finanziellen Aufwendungen

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