Beschlussvorlage - 03/SVV/0832

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Hauptausschuss möge schließen:

 

Zur Finanzierung der ÖPNV - Leistungen auf dem Gebiet der neuen Ortsteile vom 27.10.2003 bis 31.12.2003 wird für die Haushaltsstelle 79210 71500 - Betriebskostenzuschuss an HVG - eine überplanmäßige Ausgabe in Höhe von 87.123 Euro genehmigt.

 

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Erläuterung

Begründung:

 

Mit der Gemeindeneugliederung übernimmt die Landeshauptstadt Potsdam die bisherige Aufgabenträgerrolle des LK Potsdam-Mittelmark für den ÖPNV in den neuen Ortsteilen der LHP.

 

Die Regionalbuslinien X5, 605, 606, 609, N18 und N38 werden ausschließlich innerstädtische Omnibuslinien. Darüber hinaus nehmen Leistungen für Potsdamer durch Umlandlinien zu (Linien 614, 650).

 

Die Abstimmung mit dem bisherigen Aufgabenträger, dem Landkreis Potsdam-Mittelmark, und dem Konzessionsinhaber, der Havelbus Verkehrsgesellschaft, hat die Übernahme der Finanzierung einer Leistung  von 238.092 Nutzkilometer mit einem Zuschussbedarf in Höhe von 122.574 Euro für die Landeshauptstadt ergeben.

 

Für die Leistungen, die die Havelbus Verkehrsgesellschaft bereits für die Landeshauptstadt erbringt, ist die Haushaltsstelle 79210 71500 - Betriebskostenzuschuss an HVG - eingerichtet.

 

Diese Haushaltsstelle ist mit einer Haushaltssperre in Höhe von 35.451 Euro belegt. Entsprechend des Zuwendungsbescheides der LHP an die HVG wurden die für 2003 bestellten Leistungen mit einem Zuschuss in Höhe von 344.749 Euro finanziert.

 

Zur Finanzierung der zusätzlichen Leistungen auf Grund der Gemeindeneugliederung wird die vollständige Entsperrung der Haushaltsstelle 79210 71500 in Höhe von 35.451 Euro ( 9,32%) sowie die Genehmigung einer überplanmäßigen Ausgabe in Höhe von 87.123 Euro erforderlich.

Als Deckungsquelle der üpl. Ausgabe dient die Haushaltsstelle 90500.26800 - Kreisumlage.

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Fazit finanzielle Auswirkungen

Zur Finanzierung der ÖPNV-Leistungen nach der Gemeindeneugliederung wird ein Betriebskostenzuschuss für 238.092 Nutzkilometern in Höhe von 122.574 Euro erforderlich.

 

Dieser Zuschuss soll über die Haushaltsstelle 79210.71500, die gegenwärtig mit einer Sperre in Höhe von 35.451 Euro belegt ist, finanziert werden.

Zusätzlich zur Entsperrung wird eine üpl. Ausgabe in Höhe von 87.123 Euro erforderlich, die aufgrund nicht mehr anfallender Kosten der Kreisumlage, Haushaltsstelle 90500.26800 -Kreisumlage- gedeckt ist.

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