Beschlussvorlage - 03/SVV/0832
Grunddaten
- Betreff:
-
Überplanmäßige Ausgabe zur Finanzierung von ÖPNV - Leistungen aufgrund der Gemeindeneugliederung ab 27.10.2003
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- SB Finanzen und Berichtswesen
- Einreicher*:
- 111
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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●
Erledigt
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Hauptausschuss
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Entscheidung
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03.12.2003
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Erläuterung
Begründung:
Mit der
Gemeindeneugliederung übernimmt die Landeshauptstadt Potsdam die bisherige
Aufgabenträgerrolle des LK Potsdam-Mittelmark für den ÖPNV in den neuen
Ortsteilen der LHP.
Die
Regionalbuslinien X5, 605, 606, 609, N18 und N38 werden ausschließlich
innerstädtische Omnibuslinien. Darüber hinaus nehmen Leistungen für Potsdamer
durch Umlandlinien zu (Linien 614, 650).
Die
Abstimmung mit dem bisherigen Aufgabenträger, dem Landkreis Potsdam-Mittelmark,
und dem Konzessionsinhaber, der Havelbus Verkehrsgesellschaft, hat die
Übernahme der Finanzierung einer Leistung
von 238.092 Nutzkilometer mit einem Zuschussbedarf in Höhe von 122.574
Euro für die Landeshauptstadt ergeben.
Für die Leistungen,
die die Havelbus Verkehrsgesellschaft bereits für die Landeshauptstadt
erbringt, ist die Haushaltsstelle 79210 71500 - Betriebskostenzuschuss an HVG -
eingerichtet.
Diese
Haushaltsstelle ist mit einer Haushaltssperre in Höhe von 35.451 Euro belegt.
Entsprechend des Zuwendungsbescheides der LHP an die HVG wurden die für 2003
bestellten Leistungen mit einem Zuschuss in Höhe von 344.749 Euro finanziert.
Zur
Finanzierung der zusätzlichen Leistungen auf Grund der Gemeindeneugliederung
wird die vollständige Entsperrung der Haushaltsstelle 79210 71500 in Höhe von
35.451 Euro ( 9,32%) sowie die Genehmigung einer überplanmäßigen Ausgabe in
Höhe von 87.123 Euro erforderlich.
Als
Deckungsquelle der üpl. Ausgabe dient die Haushaltsstelle 90500.26800 - Kreisumlage.
Fazit finanzielle Auswirkungen
Zur Finanzierung der ÖPNV-Leistungen nach der
Gemeindeneugliederung wird ein Betriebskostenzuschuss für 238.092
Nutzkilometern in Höhe von 122.574 Euro erforderlich.
Dieser Zuschuss soll über die Haushaltsstelle 79210.71500,
die gegenwärtig mit einer Sperre in Höhe von 35.451 Euro belegt ist, finanziert
werden.
Zusätzlich
zur Entsperrung wird eine üpl. Ausgabe in Höhe von 87.123 Euro erforderlich,
die aufgrund nicht mehr anfallender Kosten der Kreisumlage, Haushaltsstelle
90500.26800 -Kreisumlage- gedeckt ist.