Beschlussvorlage - 03/SVV/0834

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Die Zweite Satzung zur Änderung der Gebührensatzung der Städtischen Musikschule vom 22.05.2001 der Landeshauptstadt Potsdam vom ...

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Erläuterung

Begründung:

 

1.) Die Erhöhung der Kursgebühren ab dem 01. Januar 2004 erfolgt als eine Maßnahme zur Kostendämpfung und zur Reduzierung des ansonsten bestehenden Zuschussbedarfs. Die moderate Anhebung trägt dem sozialen Sachverhalt Rechnung, dass es sich bei den Nutzern vornehmlich um junge Familien mit Kleinkindern handelt.

 

Gegenüberstellung der Gebühren für Kurse

 

Kurse

Gebühr

monatlich alt

(in €)

Gebühr

monatlich neu

(in €)

Gebühr

jährlich alt

(in €)

Gebühr

jährlich neu

(in €)

à 30 Minuten

wöchentlich

8,00

10,00

96,00

120,00

à 45 Minuten

wöchentlich

12,00

15,00

144,00

180,00

à 60 Minuten

wöchentlich

16,00

20,00

192,00

240,00

 

 

2. ) Die Erhöhung der Unterrichtsgebühren ab Schuljahr 2004/2005 erfolgt ebenfalls als eine Maßnahme zur Senkung des städtischen Zuschusses für die Musikschule.

Die Gebühren können auf Grund des sozial-kulturellen Bildungsauftrages einer kommunalen Musikschule nicht kostendeckend erhoben werden.

Der Aspekt der sozialen Verträglichkeit bleibt durch den Fortbestand des Paragraphen 6 (Ermäßigungen) gewahrt.

 

Gegenüberstellung der Gebühren für Gesangs- und Instrumentalunterricht

 

Unterrichtsart

Gebühr

monatlich alt

(in €)

Gebühr

monatlich neu

(in €)

Gebühr

jährlich alt

(in €)

Gebühr

jährlich neu

(in €)

Einzelunterricht

55,00

58,00

660,00

696,00

flexibler Gruppenunterricht

38,50

40,00

462,00

480,00

 

 

3.) Die Festsetzung einer 30%igen Ermäßigung anstelle einer Ermäßigung vom einem Drittel in § 6 Abs. 3 a) und § 7 Abs. 4 bedeutet in beiden Fällen zum einen eine geringe Absenkung der Ermäßigung und zum anderen eine EDV-technische Vereinfachung und Klarheit.

 

 

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Fazit finanzielle Auswirkungen

Es ergibt sich eine Erhöhung der Einnahmen in der Haushaltsstelle 33310.11004 Kursgebühren ab dem Haushaltsjahr 2004 um jährlich 15.500,00 €             und

eine Erhöhung der Einnahmen in der Haushaltsstelle 33310.11000 Unterrichtsgebühren im Haushaltsjahr 2004 um 11.600,00 €, ab dem Haushaltsjahr 2005 jährlich um 34.800,00 €.

 

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