Beschlussvorlage - 03/SVV/0839

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Für zusätzliche Ausgaben in der Hilfe zum Lebensunterhalt werden in der HST: 41000.73100 zusätzliche Mittel in Höhe von 251.000 EURO bereitgestellt (überplanmäßige Ausgabe).

Die Mehrausgaben ergeben sich durch die Gemeindegebietsreform.

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Erläuterung

Begründung:

 

Mit der Gemeindegebietsreform werden vom Fachbereich Soziales, Wohnen und Senioren zum laufenden Aktenbestand weitere 160 Sozialhilfeakten zum 27.10.2003 übernommen.

 

Aus diesem Grund werden für die weitere Gewährung von Sozialhilfe noch in diesem Jahr 251.000 EURO benötigt. Die Ausgaben pro Fall und Monat betragen 785 EURO.

 

In den Ausgaben sind enthalten:

 

            à  laufende Sozialhilfe gem. Regelsatzverordnung

            à  Kosten der Unterkunft

            à  einmalige Beihilfen

            à  Ausgaben für Krankenhilfe

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Fazit finanzielle Auswirkungen

Übernahme von 160 Sozialhilfeakten zum laufenden Fallbestand für den Zeitraum November und Dezember. Die durchschnittlichen Ausgaben für Sozialhilfe (SH) pro Fall und Monat betragen 785 EURO.

Als Deckungsquelle für die Mehrausgaben steht die HST: 90500.26800 zur Verfügung (nicht mehr anfallende Ausgaben für die Kreisumlage).

 

Berechnung:

160 Fälle  x  785 EURO  SH  x  2 Monate   =   251.200    gerundet auf  251.000 EURO.

 

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