Anfrage - 03/SVV/0784

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Im Jahr 2002 wurde im Bereich Kreuzung Nuthestraße auf der Berliner Straße stadteinwärts die Trennung der ÖPNV-Trasse vom Individualverkehr aufgehoben. Ziel war eine Entspannung des Verkehrsflusses für den motorisierten Individualverkehr. Die Verwaltung erhielt von den Stadtverordneten die Zustimmung zu dieser Maßnahme jedoch nur unter der Auflage, dass mittels Steuerung bei der Lichtzeichenanlage für die Straßenbahn keine Verzögerungen entstehen. Dennoch steht die Bahn nun oft im „Ampelstau“ und die Fahrgäste müssen Verspätungen hinnehmen.

 

Dazu frage ich den Oberbürgermeister:

 

Wann wird die Straßenbahn an der Berliner Straße endlich konsequent bevorrechtigt?

 

 

Antwort:

 

Der Knoten Berliner Straße/Nuthestraße liegt direkt an einem der beiden Potsdamer Havelübergängen. Zusätzlich wird ein erheblicher Verkehr von und nach Berlin über diesen Knoten abgewickelt. Neben dem Individualverkehr gibt es auch eine Straßenbahnrelation in Richtung Babelsberg und eine in Richtung Glienicker Brücke.

 

Zur Verbesserung des Gesamtverkehrsablaufes sowie zur weiteren Umsetzung der Beschleunigung des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) wurde 2001 die Lichtsignalsteuerung in Abstimmung mit den Verkehrsbetrieben grundlegend geändert. Die neue verkehrsabhängige Steuerung bevorrechtigt die Straßenbahnen von und nach Babelsberg absolut, d. h., die Straßenbahnen können den Knotenpunkt ohne zusätzliche Wartezeiten bzw. Fahrzeitverlusten überqueren. Von und zur Glienicker Brücke werden die Straßenbahnen bedingt bevorrechtigt.

Abweichend von der absoluten Bevorrechtigung, wo die Straßenbahnen je nach Bedarf zu jeder Zeit ihre Freigabe erhalten, ist bei der bedingten Bevorrechtigung eine bestimmte Zeitspanne für den Querverkehr festgeschrieben. Während dieser Zeitspanne, die zwingend notwendig ist, um einen Rückstau in den Querrichtungen weitestgehend zu verhindern, ist eine Straßenbahnfreigabe nicht möglich.

Mit Hilfe dieser Steuerung wurde aber dennoch die maximale Wartezeit von und zur Glienicker Brücke, die nur im ungünstigsten und in den seltensten Fällen auftritt, von 40 % gesenkt.

 

Eine absolute Bevorrechtigung der Straßenbahnen von und zur Glienicker Brücke würde zu Rückstauerscheinungen auf der Nuthestraße und auf den Gutenbergstraße bis hin zur Hegelallee und Schopenhauerstraße führen. Aus diesem Grund sollte am Knoten Berliner Straße / Nuthestraße die Bevorrechtigung der Straßenbahnen nicht weiter erhöht werden.

 

 

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Erläuterung

 

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