Anfrage - 03/SVV/0784
Grunddaten
- Betreff:
-
Straßenbahntrasse
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Anfrage
- Federführend:
- Vorsitzende der Stadtverordnetenversammlung
- Einreicher*:
- André Stephan, PDS-Fraktion
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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Erledigt
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Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam
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Anhörung
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10.12.2003
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Beschlussvorschlag
Im Jahr
2002 wurde im Bereich Kreuzung Nuthestraße auf der Berliner Straße
stadteinwärts die Trennung der ÖPNV-Trasse vom Individualverkehr aufgehoben.
Ziel war eine Entspannung des Verkehrsflusses für den motorisierten
Individualverkehr. Die Verwaltung erhielt von den Stadtverordneten die
Zustimmung zu dieser Maßnahme jedoch nur unter der Auflage, dass mittels
Steuerung bei der Lichtzeichenanlage für die Straßenbahn keine Verzögerungen
entstehen. Dennoch steht die Bahn nun oft im „Ampelstau“ und die Fahrgäste
müssen Verspätungen hinnehmen.
Dazu frage
ich den Oberbürgermeister:
Wann wird
die Straßenbahn an der Berliner Straße endlich konsequent bevorrechtigt?
Antwort:
Der Knoten Berliner Straße/Nuthestraße liegt direkt an einem
der beiden Potsdamer Havelübergängen. Zusätzlich wird ein erheblicher Verkehr
von und nach Berlin über diesen Knoten abgewickelt. Neben dem Individualverkehr
gibt es auch eine Straßenbahnrelation in Richtung Babelsberg und eine in
Richtung Glienicker Brücke.
Zur Verbesserung des Gesamtverkehrsablaufes sowie zur
weiteren Umsetzung der Beschleunigung des öffentlichen Personennahverkehrs
(ÖPNV) wurde 2001 die Lichtsignalsteuerung in Abstimmung mit den
Verkehrsbetrieben grundlegend geändert. Die neue verkehrsabhängige Steuerung
bevorrechtigt die Straßenbahnen von und nach Babelsberg absolut, d. h., die
Straßenbahnen können den Knotenpunkt ohne zusätzliche Wartezeiten bzw.
Fahrzeitverlusten überqueren. Von und zur Glienicker Brücke werden die
Straßenbahnen bedingt bevorrechtigt.
Abweichend von der absoluten Bevorrechtigung, wo die
Straßenbahnen je nach Bedarf zu jeder Zeit ihre Freigabe erhalten, ist bei der
bedingten Bevorrechtigung eine bestimmte Zeitspanne für den Querverkehr
festgeschrieben. Während dieser Zeitspanne, die zwingend notwendig ist, um
einen Rückstau in den Querrichtungen weitestgehend zu verhindern, ist eine Straßenbahnfreigabe
nicht möglich.
Mit Hilfe dieser Steuerung wurde aber dennoch die maximale
Wartezeit von und zur Glienicker Brücke, die nur im ungünstigsten und in den
seltensten Fällen auftritt, von 40 % gesenkt.
Eine absolute Bevorrechtigung der Straßenbahnen von und zur
Glienicker Brücke würde zu Rückstauerscheinungen auf der Nuthestraße und auf
den Gutenbergstraße bis hin zur Hegelallee und Schopenhauerstraße führen. Aus
diesem Grund sollte am Knoten Berliner Straße / Nuthestraße die Bevorrechtigung
der Straßenbahnen nicht weiter erhöht werden.