Antrag - 03/SVV/0862
Grunddaten
- Betreff:
-
Antrag zur Fortsetzung der Stasi-Überprüfung der Potsdamer Stadtverordneten
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Antrag
- Federführend:
- FB Jugendamt
- Einreicher*:
- Fraktion Grüne/B90, Fraktion BüBü, CDU-Fraktion, SPD-Fraktion
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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Erledigt
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Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam
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Entscheidung
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10.12.2003
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21.01.2004
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Beschlussvorschlag
Die
Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
- Die Überprüfung der
Stadtverordneten erfolgt auf der Grundlage des StUG § 20. Danach ist die
Kenntnisnahme einer diesbezüglichen Antragstellung durch den jeweiligen
Stadtverordneten erforderlich, jedoch nicht sein Einverständnis.
- Der Überprüfungsmodus wird in
Analogie zur DS 98/0831/1 festgelegt. Durch die Vorsitzende der StVV ist
für diejenigen Stadtverordneten ein Überprüfungsantrag bei der
Bundesbehörde zu stellen, für die im Rahmen der Potsdamer StVV eine
derartige Antragstellung noch nicht erfolgte.
- Zur Auswertung der eingehenden
Bescheide wird ein Sonderausschuss gebildet, der 7 Mitglieder hat und nach
§ 50 Abs. 2-4 GO besetzt wird.
Ihre Nominierung obliegt allein den Fraktionen und ist an den Nachweis gebunden, lt. Vorzulegendem Gauck-Bescheid keinen Anhaltspunkt für eine hauptamtliche oder inoffizielle Zusammenarbeit mit dem MFS / AFNS aufzuweisen. - Bei auftretenden Problemfällen
und bei schon einmal ausgesprochenen Empfehlungen führt der
Sonderausschuss unter Leitung der nicht stimmberechtigten Vorsitzenden der
StVV eine Einzelfallprüfung mit dem Ziel einer Empfehlung zur
Mandatsbeibehaltung oder Niederlegung durch. Diese Empfehlung wird
möglichst einvernehmlich getroffen. Eine Empfehlung zur
Mandatsbeibehaltung belasteter Abgeordneter ist dabei nur mit einfacher
Mehrheit der stimmberechtigten Ausschussmitglieder möglich.
- Notwendige Einzelfallprüfungen
geht eine diesbezügliche Information durch die Vorsitzende der StVV
voraus, woraus, nach Beantragung bei der Birthler-Behörde, der Wunsch
des/der Betreffenden diesem eine vollständige Einsichtnahme in den
vorliegenden Bescheid auf der nächsten Sitzung des Sonderausschusses zu
ermöglichen ist.
- Der Sonderausschuss hat die/den
Betreffende/n innerhalb von vier Wochen nach der Erstinformation durch die
Vorsitzende anzuhören. Dabei kann die/der Betreffende Entlastungsgründe
nachweisen, Erklärungen abgeben und sich von einer Person ihres/Seines
Vertrauens begleiten lassen.
- Der Ausschuss hat über
vorliegende Ergebnisse Stillschweigen zu wahren. Die Empfehlung wird
lediglich im nicht öffentlichen Teil der Stadtverordnetenversammlung
behandelt.
- Folgt ein Stadtverordneter der
Empfehlung zur Mandatsniederlegung, wird diese Entscheidung ohne Nennung
von Gründen in der darauffolgenden StVV bekannt gegeben. Der
Sonderausschuss sowie alle anderen mit dem Vorgang betrauten Personen
bleiben an das Schweigegebot gebunden.
- Mitarbeiter/innen des Büros der
StVV, die durch Schreiben von Protokollen, Briefen etc. Einblick in die
Verhandlungen des Gremiums bzw. Kenntnis von dessen Beschlüssen erlangen
können, werden durch die Vorsitzende zum Stillschweigen schriftlich
verpflichtet. Diese Verpflichtungserklärung ist dem Leiter / der Leiteruin
des Gremiums zu übergeben.
Peter
Schüler Ute
Platzeck Götz
Th. Friederich Andreas
Mühlberg
Fraktion Grüne/B90 Fraktion CDU
– Fraktion SPD
- Fraktion
BürgerBündnis
Erläuterung
Begründung:
In den
vorausgegangenen Wahlperioden der Stadtverordnetenversammlung von Potsdam
wurden die Stadtverordneten nach den Grundsätzen des Stasi-Unterlagengesetz
überprüft. Damit sollte sichergestellt werden, dass Personen, die als
hauptamtliche oder inoffizielle Mitarbeiter des MFS/AFNS das Vertrauen ihrer
Mitmenschen missbraucht haben, das vertrauensvolle Amt einer/eines
Stadtverordneten nicht ausüben oder, dass zumindest die Öffentlichkeit von
diesem Umstand erfährt. Auch jetzt haben die Bürgerinnen und Bürger von Potsdam
einen Anspruch darauf zu wissen, ob die sie vertretenden Stadtverordneten ihr
Vertrauen verdienen.