Anfrage - 03/SVV/0863

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung beschloss vor einigen Monaten, den Oberbürgermeister mit der Erstellung eines Konzeptes zur Suchtberatung und Suchtprävention zu beauftragen, das auch Angebote akzeptierender und aufsuchender Beratung insbesondere mit Kindern und Jugendlichen berücksichtigt.

 

Wenig später wurde der Vertrag der Stadt Potsdam mit der Sucht-GbR zum Jahresende gekündigt. Parallel wurden die Leistungen im Bereich Suchtberatung und Suchtprävention im Rahmen eines Interessenbekundungsverfahrens ausgeschrieben. Insgesamt sollten laut Ausschreibungstext ganze 3,5 Stellen für Beratung (2) und Prävention (1,5) zur Verfügung gestellt werden. Angesichts der Tatsache, dass die verschiedenen derzeit bestehenden Angebote zuvor 7 Stellen zur Verfügung hatten, äußerte neben den betroffenen Trägern auch die Fraktion Die Andere Zweifel daran, ob mit 3,5 Stellen die Vorgaben der Stadtverordnetenversammlung überhaupt fachlich umgesetzt werden können.

 

 

Ich frage den Oberbürgermeister:

 

Wie viele Angebote wurden eingereicht, die die ausgeschriebenen Leistungen zu dem im Interessenbekundungsverfahren aufgestellten Personal- und Kostenrahmen erbringen können?

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Erläuterung

 

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