Antrag - 03/SVV/0870
Grunddaten
- Betreff:
-
Änderung der vorläufigen Ergänzung der Geschäftsordnung der StVV - als Arbeitsgrundlage für die Ortsbeiräte
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Antrag
- Federführend:
- Fraktion Die Andere
- Einreicher*:
- Fraktion Die Andere
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
|
|
Hauptausschuss
|
Vorberatung
|
|
|
03.12.2003
| |||
●
Erledigt
|
|
Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam
|
Entscheidung
|
|
|
10.12.2003
|
Erläuterung
Begründung:
In §
37 ist geregelt, dass die Ortsbeiräte Vertreter/innen, derjenigen
Bevölkerungsgruppen, die von ihrer Entscheidung vorwiegend betroffen werden und
Sachverständige zu den Beratungen hinzuziehen dürfen.
Mit
der Neufassung des § 32 (1) Satz 2 wollen wir klarstellen, dass dieses Recht
nicht auf Einwohner/innen des Ortsteils beschränkt ist. Viele Entscheidungen
(z.B. B-Pläne, Verkehrsführung) haben Auswirkungen auf angrenzende Ortsteile.
Die
Ortsbeiräte sollten die Möglichkeit haben, selbst zu entscheiden, welche
Personen sie anhören wollen, um sachgerechte Entscheidungen zu treffen.