Beschlussvorlage - 03/SVV/0871

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Hauptausschuss möge beschließen:

 

In Umsetzung des Sonderprogramms des Bundes für Langzeitarbeitslose stehen der Stadt Potsdam

in diesem Jahr 110.509,78 EURO zur Verfügung.

Einer entsprechenden außerplanmäßigen Ausgabe wird zugestimmt.

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Erläuterung

Begründung:

 

In Umsetzung der Kooperationsvereinbarung zwischen dem Arbeitsamt Potsdam und der Stadt Potsdam vom 18. August 2003 soll Langzeitarbeitslosen eine Verbesserung der Einstiegschancen in den ersten Arbeitsmarkt ermöglicht werden. Zielgruppe  sind Langzeitarbeitslose, die Arbeitslosenhilfe bzw. ergänzende Sozialhilfe beziehen. Die Fördermaßnahmen erfolgen im Zeitraum vom 01. September  2003 bis zum 31. August 2005.

Dem o.g. Personenkreis sollen öffentlich geförderte, versicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnisse  angeboten werden.

 

Für die Maßnahmen stehen der Stadt Potsdam noch in diesem Jahr 110.509,78 EURO sowie für das Jahr 2004 insgesamt 245.788,99 EURO zur Verfügung.

Die vom zuständigen Arbeitsamt erhaltenen Fördermittel werden in Form von Fallpauschalen an den Träger der Maßnahme und an den Hilfebedürftigen weitergereicht.

 

Das Sonderprogramm stellt einen Vorgriff auf das neue Leistungssystem dar, das im Zuge der Zusammenfassung von Arbeitslosenhilfe und Sozialhilfe geschaffen werden soll.

 

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Fazit finanzielle Auswirkungen

Für Fördermaßnahmen stehen der Stadt Potsdam in diesem Jahr 110.509,78 EURO aus dem Sonderprogramm des Bundes zur Verfügung. Diese Mittel werden von Fachbereich Soziales, Wohnen und

Senioren verwaltet und an den Träger der Maßnahme sowie an den Hilfebedürftigen weitergereicht.

Für die Stadt Potsdam ist dies eine außerplanmäßige Ausgabe, die aber zu 100 % durch Mittel des Bundes finanziert wird und damit gedeckt ist.

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