Beschlussvorlage - 03/SVV/0872

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Hauptausschuss möge beschließen:

 

Für die weitere Gewährung von Maßnahmen  der Eingliederungshilfe für Behinderte werden in der HST: 41200.74104 zusätzliche Mittel in Höhe von 102.154 EURO bereitgestellt (überplanmäßige Ausgabe).

Die Mehrausgaben ergeben sich durch die Gemeindegebietsreform.

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Erläuterung

Begründung:

 

Mit der Gemeindegebietsreform übernimmt der Fachbereich Soziales, Wohnen und Senioren zusätzlich 30 Fälle der stationären und vollstationären Eingliederungshilfe.

 

Lt. Information von Potsdam-Mittelmark  werden die Ausgaben für die Monate November und Dezember 2003  insgesamt 102.154 EURO betragen.

 

Die Höhe der erstattungsfähigen Kosten kann derzeitig noch nicht eingeschätzt werden.

 

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Fazit finanzielle Auswirkungen

Für die zusätzliche Übernahme von 30 Fällen in der stationären und teilstationären Eingliederungshilfe werden  noch in diesem Jahr 102.154 EURO benötigt.

Als Deckungsquelle für die Mehrausgaben steht die HST: 90500.26800 zur Verfügung (nicht mehr anfallende Ausgaben für die Kreisumlage).

 

Diesbezügliche Einnahmen können z.Z. noch nicht abgeschätzt werden. Diese werden unter der

HST: 41200.16105 -  Erstattung vom Land für . 74104 verbucht.

 

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