Anfrage - 03/SVV/0878
Grunddaten
- Betreff:
-
Abarbeitung Bebauungspläne
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Anfrage
- Federführend:
- Vorsitzende der Stadtverordnetenversammlung
- Einreicher*:
- Jura Schöder, PDS-Fraktion
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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●
Erledigt
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Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam
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Anhörung
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10.12.2003
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Beschlussvorschlag
Im Zusammenhang mit der Diskussion um die
Bebauungspläne in der Berliner
Vorstadt wurde aufgrund der Ausführungen der
Verwaltung deutlich, dass
eine zügige Abarbeitung der ausstehenden Pläne durch
den Einsatz relativ
geringer Mittel zu sichern wäre.
Deshalb frage ich den Oberbürgermeister:
Welche zusätzlichen finanziellen und personellen
Mittel wären derzeit
notwendig, um alle derzeit zu bearbeitenden Bebauungspläne
umzusetzen?
Antwort:
Die
der Frage zugrunde liegende Einschätzung beruht sicher auf einem
Missverständnis. Zwar sind fraglos einzelne Bebauungsplanverfahren mit relativ
geringen zusätzlichen Aufwendungen abzuschließen, für die Gesamtheit der
Planverfahren gilt aber nach der kommunalen Neugliederung mehr als zuvor, dass
ein gravierendes Missverhältnis zwischen finanziellen und personellen
Kapazitäten einerseits und selbst nur den dringlichen Planverfahren
andererseits besteht. Derzeit bestehen fast 140 nicht abgearbeitete
Aufstellungsbeschlüsse, davon etwa die Hälfte durch die Eingemeindungen neu
hinzugekommen.
Für die Betrachtung der Erfordernisse muss unterschieden
werden zwischen der personellen Kapazität der Verfahrensbetreuung,
die in jedem Fall in der Verwaltung geleistet werden muss, und der bislang fast
ausschließlich über finanzielle Ressourcen gewährleisteten inhaltlichen
Bearbeitung. Beide Seiten haben je eigene Engpass-Faktoren zur Folge.
Die personelle Ausstattung (derzeit 5,5 Ingenieurstellen)
lässt maximal eine parallele Betreuung von 28 Verfahren, also etwa ein
Fünftel der offenen Aufträge, zu. Die Erweiterung des Personalbestandes zu
einer umfassenden Abarbeitung der Verfahren ist damit jenseits aller
Möglichkeiten.
Auch die finanziellen Ressourcen für die Einbindung externer
Kapazitäten wenigstens für die inhaltliche Bearbeitung der Pläne gehen durch
die rückläufigen Fördermöglichkeiten des Landes stetig zurück. In Zukunft wird
angesichts der Haushaltssituation diese externe Finanzierung nur noch dort in
Frage kommen, wo die notwendigen Mittel von Investoren oder anderen an der
Planung Interessierten bereitgestellt werden. Ansonsten kommt nur eine interne
Bearbeitung zu Lasten eines schnellen Verfahrensfortschritts in Betracht.
Um die Frage gleichwohl mit
entsprechenden Zahlen zu beantworten, ist festzustellen, dass selbst die
dringlichsten Verfahren (Prioritäten 1 und 2, ca. 40 bis 45 Verfahren) nur dann
zügiger in Angriff genommen und abgearbeitet werden könnten, wenn
- ca. 650.000 € für externe Beauftragungen verfügbar wären (davon etwa
die Hälfte zu Lasten von
Investoren)
- etwa drei Planstellen für die Verfahrensbetreuung zusätzlich
geschaffen würden.