Anfrage - 03/SVV/0878

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Im Zusammenhang mit der Diskussion um die Bebauungspläne in der Berliner

Vorstadt wurde aufgrund der Ausführungen der Verwaltung deutlich, dass

eine zügige Abarbeitung der ausstehenden Pläne durch den Einsatz relativ

geringer Mittel zu sichern wäre.

 

Deshalb frage ich den Oberbürgermeister:

 

Welche zusätzlichen finanziellen und personellen Mittel wären derzeit

notwendig, um alle derzeit zu bearbeitenden Bebauungspläne umzusetzen?

 

 

Antwort:

 

Die der Frage zugrunde liegende Einschätzung beruht sicher auf einem Missverständnis. Zwar sind fraglos einzelne Bebauungsplanverfahren mit relativ geringen zusätzlichen Aufwendungen abzuschließen, für die Gesamtheit der Planverfahren gilt aber nach der kommunalen Neugliederung mehr als zuvor, dass ein gravierendes Missverhältnis zwischen finanziellen und personellen Kapazitäten einerseits und selbst nur den dringlichen Planverfahren andererseits besteht. Derzeit bestehen fast 140 nicht abgearbeitete Aufstellungs­beschlüsse, davon etwa die Hälfte durch die Eingemeindungen neu hinzugekommen.

Für die Betrachtung der Erfordernisse muss unterschieden werden zwischen der personellen Kapazität der Verfahrensbetreuung, die in jedem Fall in der Verwaltung geleistet werden muss, und der bislang fast ausschließlich über finanzielle Ressourcen gewährleisteten inhaltlichen Bearbeitung. Beide Seiten haben je eigene Engpass-Faktoren zur Folge.

Die personelle Ausstattung (derzeit 5,5 Ingenieurstellen) lässt maximal eine parallele Betreuung von 28 Verfahren, also etwa ein Fünftel der offenen Aufträge, zu. Die Erweiterung des Personalbestandes zu einer umfassenden Abarbeitung der Verfahren ist damit jenseits aller Möglichkeiten.

Auch die finanziellen Ressourcen für die Einbindung externer Kapazitäten wenigstens für die inhaltliche Bearbeitung der Pläne gehen durch die rückläufigen Fördermöglichkeiten des Landes stetig zurück. In Zukunft wird angesichts der Haushaltssituation diese externe Finanzierung nur noch dort in Frage kommen, wo die notwendigen Mittel von Investoren oder anderen an der Planung Interessierten bereitgestellt werden. Ansonsten kommt nur eine interne Bearbeitung zu Lasten eines schnellen Verfahrensfortschritts in Betracht.

Um die Frage gleichwohl mit entsprechenden Zahlen zu beantworten, ist festzustellen, dass selbst die dringlichsten Verfahren (Prioritäten 1 und 2, ca. 40 bis 45 Verfahren) nur dann zügiger in Angriff genommen und abgearbeitet werden könnten, wenn
- ca. 650.000 € für externe Beauftragungen verfügbar wären (davon etwa die Hälfte zu Lasten  von Investoren)
- etwa drei Planstellen für die Verfahrensbetreuung zusätzlich geschaffen würden.

 

 

 

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Erläuterung

 

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