Antrag - 03/SVV/0881

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

 

Die Stadt Potsdam erhält das bestehende Angebot der Suchtberatung und – prävention in vollem Umfang.

 

Eventuelle Kürzungen von Landesmitteln werden ab 2004 durch die Stadt übernommen.

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, das bereits anberaumte Interessenbekundungs-verfahren abzubrechen.

 

 

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Erläuterung

Begründung:

 

Derzeit verfügt die Stadt Potsdam über mehrere zielgruppenspezifische Angebote der Suchtberatung und - prävention. Die einzelnen Träger haben gerade durch verschiedene methodische Ansätze und die Spezialisierung auf bestimmte Zielgruppen eine hohe Qualität in ihrer Arbeit erreicht.

 

In der Sitzung am 03.09.03 beauftragte die Stadtverordnetenversammlung den Oberbürgermeister einstimmig, ein Konzept zur Suchtprävention und Suchtberatung in Potsdam zu erarbeiten. Dabei sollten ausdrücklich auch Angebote der akzeptierenden und aufsuchenden Drogenarbeit insbesondere mit Kindern und Jugendlichen berücksichtigt werden.

 

Parallel zur Diskussion in der StVV und den Fachausschüssen leitete die Stadtverwaltung ein Interessenbekundungsverfahren ein, das die unterschiedlichen Träger und Angebote auf 2 Stellen für Beratung und 1,5 Stellen für den Bereich Prävention reduzieren soll. Es liegt auf der Hand, dass damit die zielgruppenorientierte Angebotspalette nicht erhalten werden kann. Nicht umsonst hat im Rahmen des Interessenbekundungsverfahrens kein Bieter und keine Bietergemeinschaft ein Angebot unterbreitet, das die geforderten Leistungen im ausgeschriebenen Kosten- und Personalrahmen gesichert hätte. Mit den Vorgaben des Interessenbekundungs-verfahrens ist eine aufsuchende Drogenarbeit nicht mehr möglich. Stattdessen verfolgt die Stadtverwaltung offenbar die Idee, eine allgemeine Beratungsstelle für Suchtfragen einzurichten. Damit steht das eingeleitete Interessenbekundungsverfahren im krassen Widerspruch zum Beschluss der Stadtverordnetenversammlung.

 

Der Erhalt der jetzigen Angebotsstruktur im Bereich Suchtprävention und Suchtberatung sichert eine optimale Betreuung von Menschen mit Suchtproblemen und die frühe Aufklärung gerade auch unter Kindern und Jugendlichen. Damit werden langfristig auch Kosten für die Stadt Potsdam gespart, die ansonsten z.B. für Therapieplätze entstehen. Derzeit verfügt die Stadt Potsdam über mehrere zielgruppenspezifische Angebote der Suchtberatung und - prävention. Die einzelnen Träger haben gerade durch verschiedene methodische Ansätze und die Spezialisierung auf bestimmte Zielgruppen eine hohe Qualität in ihrer Arbeit erreicht.

 

Nach dem Scheitern des Interessenbekundungsverfahrens ist zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht absehbar, ob zum 01.01.04 überhaupt ein qualifiziertes Angebot geeigneter Träger gesichert werden kann. Es ist nicht auszuschließen, dass eine Notlösung durch das Gesundheitsamt gefunden werden muss. Eine Zustimmung zum vorliegenden Antrag erhält die bewährte Träger- und Angebotsstruktur und setzt wichtige sozialpolitische Prioritäten.

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