Beschlussvorlage - 03/SVV/0846
Grunddaten
- Betreff:
-
Abfallgebührensatzung der Landeshauptstadt Potsdam 2004
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB Umwelt und Gesundheit
- Einreicher*:
- Herr Bolze
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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Erledigt
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Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam
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Entscheidung
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10.12.2003
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21.01.2004
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Erledigt
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Ausschuss für Ordnung und Umweltschutz
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Vorberatung
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15.01.2004
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Erledigt
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Ausschuss für Finanzen
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Vorberatung
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15.01.2004
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Erläuterung
Begründung:
Die Gebühren für die Abfallentsorgung müssen entsprechend §
6 Kommunalabgabengesetz des Landes Brandenburg vom 15.06.1999, zuletzt geändert
durch Art. 10 des Gesetzes zur Entlastung der Kommunen von pflichtigen Aufgaben
vom 04.06.2003, kostendeckend kalkuliert werden.
Die sich hieraus ergebenden Veränderungen der Gebührensätze
machte eine Überarbeitung der Abfallgebührensatzung in bezug auf die Höhe für
das Jahr 2004 erforderlich. Die Erhöhung der Gebühren für das Jahr 2004 ist
u.a. auf eine Erhöhung der Aufwendungen bei den Drittbeauftragten bei der
Hausmüllentsorgung (Einsammlung, Transport, Umschlag und Deponierung) sowie
einer Erhöhung der Verwaltungsumlagen zurückzuführen.
Aus der vorliegenden Gebührenkalkulation ergeben sich
nachfolgend dargestellte Gebühren-veränderungen, gegenüber dem Jahr 2003:
Grundgebühren
Haushalte è Verringerung
um 2,35
€ pro Person und Kalenderjahr
Gewerbetreibende è Erhöhung
um 1,86
€ pro EWG und Kalenderjahr
Mengengebühren
Haushalte / Gewerbe è Erhöhung
um 0,0133
€ pro 10 Liter Restabfall
Neben der Anpassung der Gebührenhöhe an die tatsächlichen
Kosten, erfolgten einige inhaltliche Anpassungen. Als Anlage liegt dazu eine
Gegenüberstellung der wesentlichen Satzungsänderungen (alt – neu) bei.
Fazit finanzielle Auswirkungen
Die Abfallgebühren werden gem. § 6 Kommunalabgabengesetz
kostendeckend kalkuliert. Alle Aufwendungen der Abfallentsorgung
(Entsorgungsleistungen durch Dritte, Verwaltungskosten etc.) sind
gebührenansatzfähig. Mehr- und Minderaufwendungen gegenüber dem Jahr 2003 sind
in der vorliegenden Abfallgebührenkalkulation für das Jahr 2004 (Anlagen 1 und
2 der Abfallgebührensatzung) je Hauptkostenart berücksichtigt, ebenso die
Überdeckung aus dem BAB 2002 in Höhe von 250.853,13 € .
Voraussichtliche Ausgaben (UA 72000):
11.337.849,52 €
Diese Ausgaben werden wie folgt gedeckt:
Voraussichtliche Einnahmen (UA 72000):
11.086.996,39 €
Anrechnung der Überdeckung aus BAB 2002:
250.853,13 €
Gesamt:
11.337.849,52 €
Auswirkungen auf den städtischen Haushalt ergeben sich
insofern, dass die höheren Ausgaben für das Haushaltsjahr 2004 durch höhere
Einnahmen und durch die Überdeckung aus dem Jahr 2002 finanziert werden
(Kostendeckungsprinzip).
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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38 kB
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2
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(wie Dokument)
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29 kB
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