Antrag - 03/SVV/0881
Grunddaten
- Betreff:
-
Erhalt der Suchtberatung und Suchtprävention
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Antrag
- Federführend:
- Fraktion Die Andere
- Einreicher*:
- Fraktion Die Andere
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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Erledigt
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Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam
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Entscheidung
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10.12.2003
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Erledigt
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Hauptausschuss
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Vorberatung
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17.12.2003
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Beschlussvorschlag
Die
Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
Die Stadt Potsdam erhält
das bestehende Angebot der Suchtberatung und – prävention in vollem Umfang.
Eventuelle Kürzungen von
Landesmitteln werden ab 2004 durch die Stadt übernommen.
Der Oberbürgermeister wird
beauftragt, das bereits anberaumte Interessenbekundungs-verfahren abzubrechen.
Erläuterung
Begründung:
Derzeit
verfügt die Stadt Potsdam über mehrere zielgruppenspezifische Angebote der
Suchtberatung und - prävention. Die einzelnen Träger haben gerade durch
verschiedene methodische Ansätze und die Spezialisierung auf bestimmte
Zielgruppen eine hohe Qualität in ihrer Arbeit erreicht.
In
der Sitzung am 03.09.03 beauftragte die Stadtverordnetenversammlung den
Oberbürgermeister einstimmig, ein Konzept zur Suchtprävention und Suchtberatung
in Potsdam zu erarbeiten. Dabei sollten ausdrücklich auch Angebote der
akzeptierenden und aufsuchenden Drogenarbeit insbesondere mit Kindern und
Jugendlichen berücksichtigt werden.
Parallel
zur Diskussion in der StVV und den Fachausschüssen leitete die Stadtverwaltung
ein Interessenbekundungsverfahren ein, das die unterschiedlichen Träger und
Angebote auf 2 Stellen für Beratung und 1,5 Stellen für den Bereich Prävention
reduzieren soll. Es liegt auf der Hand, dass damit die zielgruppenorientierte
Angebotspalette nicht erhalten werden kann. Nicht umsonst hat im Rahmen des
Interessenbekundungsverfahrens kein Bieter und keine Bietergemeinschaft ein
Angebot unterbreitet, das die geforderten Leistungen im ausgeschriebenen
Kosten- und Personalrahmen gesichert hätte. Mit den Vorgaben des
Interessenbekundungs-verfahrens ist eine aufsuchende Drogenarbeit nicht mehr
möglich. Stattdessen verfolgt die Stadtverwaltung offenbar die Idee, eine
allgemeine Beratungsstelle für Suchtfragen einzurichten. Damit steht das eingeleitete
Interessenbekundungsverfahren im krassen Widerspruch zum Beschluss der
Stadtverordnetenversammlung.
Der Erhalt der jetzigen
Angebotsstruktur im Bereich Suchtprävention und Suchtberatung sichert eine
optimale Betreuung von Menschen mit Suchtproblemen und die frühe Aufklärung
gerade auch unter Kindern und Jugendlichen. Damit werden langfristig auch
Kosten für die Stadt Potsdam gespart, die ansonsten z.B. für Therapieplätze
entstehen. Derzeit verfügt die Stadt Potsdam über mehrere zielgruppenspezifische
Angebote der Suchtberatung und - prävention. Die einzelnen Träger haben gerade
durch verschiedene methodische Ansätze und die Spezialisierung auf bestimmte
Zielgruppen eine hohe Qualität in ihrer Arbeit erreicht.
Nach dem Scheitern des
Interessenbekundungsverfahrens ist zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht absehbar,
ob zum 01.01.04 überhaupt ein qualifiziertes Angebot geeigneter Träger
gesichert werden kann. Es ist nicht auszuschließen, dass eine Notlösung durch
das Gesundheitsamt gefunden werden muss. Eine Zustimmung zum vorliegenden
Antrag erhält die bewährte Träger- und Angebotsstruktur und setzt wichtige
sozialpolitische Prioritäten.