Mitteilungsvorlage - 03/SVV/0765

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis:

 

Das Brandenburgische Autobahnamt ist gemäß Straßenverkehrsrechtszuständigkeitsverordnung die Straßenverkehrsbehörde für den Bereich der Bundesautobahnen im Land Brandenburg.

 

Bezüglich der Geschwindigkeitsreduzierung sowie weitergehender Lärmschutzmaßnahmen hat das Autobahnamt mit in der Anlage beigefügten Schreiben Stellung genommen.

 

Die für die Geschwindigkeitsüberwachung zuständige Polizeidienststelle wurde gebeten Geschwindigkeitsüberwachungen im betreffenden Bereich durchzuführen.

 

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Erläuterung

 

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