Anfrage - 03/SVV/0888
Grunddaten
- Betreff:
-
Stand der Umsetzung der weiteren Schritte im Rahmen der Verzahnungsförderung der Geschäftsstelle für Arbeitsmarkt- und Beschäftigungsförderung
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Anfrage
- Federführend:
- Fraktion Die Linke
- Einreicher*:
- Jana Schulze, Fraktion PDS
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
|
|
Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam
|
Vorberatung
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|
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21.01.2004
|
Beschlussvorschlag
Auf der Informationsveranstaltung am 18.06.2003 „Die Umsetzung des Hartz-Konzeptes für die Stadt Potsdam“ informierte die Verwaltung unter Punkt 6 – Verzahnungsförderung – über die weiteren Schritte derselben (siehe Anlage; Auszug des Protokolls).
Ich
frage den Oberbürgermeister:
„Wie ist der Stand der Umsetzung hinsichtlich der 4 weiteren Schritte im Rahmen der Verzahnungsförderung?“
Antwort:
Die auf der Informationsveranstaltung zur
Umsetzung des Hartz-Konzeptes vom 18. Juni 2003 vereinbarten Schritte wurden
umgesetzt.
Die neuen gesetzlichen Regelungen – Drittes und
Viertes Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt -
sind erst Ende Dezember 2003 beschlossen worden.
Eine Richtlinie des Landes Brandenburg über die
Gewährung von Zuwendungen für Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen nach den §§ 260 ff
SGB III existiert derzeit noch nicht.
Trotz dieser Erschwernisse wurden folgende
Aufgaben umgesetzt:
1) Die von den einzelnen
Fachbereichen eingereichten Investitionslisten wurden dahingehend geprüft, ob
und in welchem Umfang die geplanten Vorhaben mit Arbeitsfördermitteln ergänzt
werden können.
Die Abstimmungen dazu erfolgten individuell mit den einzelnen Bereichen.
2)
Auf dieser Grundlage ist eine vorläufige Prioritätenliste
erarbeitet worden, auf welcher die wichtigsten Vorhaben benannt sind:
- Gegenwärtig sind das 10 Projekte in den Bereichen
- Grün- und Verkehrsflächen
- Gebäude- und Liegenschaftsmanagement
- Stadterneuerung und Denkmalpflege
- Schule / Sport
Diese Prioritätenliste ist nicht abschließend.
3)
Die Abstimmungen mit dem Arbeitsamt erfolgen z.Zt. kontinuierlich
und individuell zu jedem Projekt -
eine grundsätzliche Abstimmung erfolgt spätestens nach Vorliegen der
Landesförderrichtlinie.
4)
Die bisherigen Ergebnisse, Erfahrungen, Probleme und Vorschläge
für die weitere Arbeit im Rahmen der Verzahnungsförderung werden auf einer der
nächsten Sitzungen des Ausschusses für Soziales vorgestellt. Darüber hinaus ist
eine Veranstaltung mit allen verantwortlichen Akteuren der kommunalen
Arbeitsmarktpolitik vorgesehen.
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