Beschlussvorlage - 03/SVV/0899

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Die Wahl der stimmberechtigten Mitglieder und deren Stellvertreter in den Jugendhilfeausschuss der Landeshauptstadt Potsdam.

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Erläuterung

Begründung:

 

Gemäß § 4 Abs. 1 und 2 der Satzung des Jugendamtes der Landeshauptstadt Potsdam in Verbindung mit § 71 Abs. 1 SGB VIII – KJHG gehören dem Jugendhilfeausschuss der Landeshauptstadt Potsdam 15 stimmberechtigte Mitglieder und deren Stellvertreter an.

 

Davon sollen gemäß Vorschlagsliste gewählt werden:

 

9 Stadtverordnete oder in der Jugendhilfe erfahrene Frauen und Männer, davon mindestens 6      

   Stadtverordnete und deren Stellvertreter,

2 Mitglieder der Wohlfahrtsverbände und deren Stellvertreter,

2 Mitglieder der anerkannten Träger der freien Jugendhilfe und deren Stellvertreter sowie

2 Mitglieder von Jugendverbänden und deren Stellvertreter.

 

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Fazit finanzielle Auswirkungen

 

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