Beschlussvorlage - 03/SVV/0903

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

 

Erste Änderung über die öffentliche Wasserversorgung der Landeshauptstadt Potsdam

(Wasserversorgungssatzung)

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Erläuterung

Begründung:

 

ÄNDERUNGSSATZUNG ZUR SATZUNG ÜBER DIE ÖFFENTLICHE WASSERVERSORGUNG DER LANDESHAUPTSTADT POTSDAM

 

 

Mit dem Tag der letzten Kommunalwahlen (26. Oktober 2003) sind die zuvor selbständigen Gemeinden Golm, Groß Glienicke, Fahrland, Marquardt, Neu Fahrland, Satzkorn,
Uetz-Paaren in die Landeshauptstadt Potsdam eingegliedert worden. Von diesem Tag an ist die Landeshauptstadt in dem Gebiet der vorgenannten ehemals selbständigen Gemeinden Trägerin der öffentlichen Wasserversorgung.

 

Aus der Erweiterung des Stadtgebietes resultiert die Notwendigkeit, die Wasserversorgungssatzung der Landeshauptstadt zu ändern. Das Ziel dieser Änderung besteht darin, die vormals selbständigen Versorgungsgebiete in den eingegliederten Gemeinden als separate öffentliche Einrichtungen zu definieren, in denen die Abgabensätze, die vor der Eingliederung galten, für einen Übergangszeitraum beibehalten werden. Die Satzungsänderung bezweckt gleichsam eine Fortführung des in den neuen Ortsteilen bislang geltenden Satzungsrechts. Dem dient die Schaffung von drei rechtlich selbständigen Anlagen zur Wasserversorgung auf dem Gebiet der Landeshauptstadt. Es ist rechtlich zulässig, im Stadtgebiet verschiedene öffentliche Anlagen zur Wasserversorgung zu betreiben; Grenze für eine entsprechende Organisationsentscheidung ist das Willkürverbot, welches vorliegend bei Fortführung der bis zum 26. Oktober 2003 bestehenden, selbständigen Anlagen nicht verletzt ist.

 

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Fazit finanzielle Auswirkungen

keine

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