Beschlussvorlage - 03/SVV/0904

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Erste Änderungssatzung für die öffentlichen Entwässerungsanlagen der Landeshauptstadt Potsdam (Entwässerungssatzung).

 

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Erläuterung

Begründung:

 

ÄNDERUNGSSATZUNG ZUR SATZUNG FÜR DIE ÖFFENTLICHEN ENTWÄSSERUNGSANLAGEN DER LANDESHAUPTSTADT POTSDAM

 

 

Mit dem Tag der letzten Kommunalwahlen (26. Oktober 2003) sind die zuvor selbständigen Gemeinden Golm, Groß Glienicke, Fahrland, Marquardt, Neu Fahrland, Satzkorn,
Uetz-Paaren in die Landeshauptstadt Potsdam eingegliedert worden. Von diesem Tag an ist die Landeshauptstadt in dem Gebiet der vorgenannten ehemals selbständigen Gemeinden Trägerin der öffentlichen Abwasserentsorgung.

 

Aus der Erweiterung des Stadtgebietes resultiert die Notwendigkeit, die Entwässerungssatzung der Landeshauptstadt zu ändern. Das Ziel dieser Änderung besteht darin, die vormals selbständigen Entsorgungsgebiete in den eingegliederten Gemeinden als separate öffentliche Einrichtungen zu definieren, in denen die Abgabensätze, die vor der Eingliederung galten, für einen Übergangszeitraum beibehalten werden. Die Satzungsänderung bezweckt gleichsam eine Fortführung des in den neuen Ortsteilen bislang geltenden Satzungsrechts. Dem dient die Schaffung von vier rechtlich selbständigen Anlagen zur zentralen Abwasserbeseitigung auf dem Gebiet der Landeshauptstadt. Es ist rechtlich zulässig, im Stadtgebiet verschiedene öffentliche Anlagen für die Abwasserbeseitigung zu betreiben; Grenze für eine entsprechende Organisationsentscheidung ist das Willkürverbot, welches vorliegend bei der Fortführung der bis zum 26. Oktober 2003 bestehenden, selbständigen Anlagen nicht verletzt ist.

 

Den in den verschiedenen Anlagen geltenden unterschiedlichen Einleitbedingungen wird durch eine Anpassung der Anlage 1 der Satzung Rechnung getragen.

 

 

 

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Fazit finanzielle Auswirkungen

keine

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