Beschlussvorlage - 03/SVV/0907
Grunddaten
- Betreff:
-
Satzung über die Erhebung von Gebühren für die zentrale Wasserversorgung der Landeshauptstadt Potsdam (Wasserversorgungsgebührensatzung)
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachbereich Grün- und Verkehrsflächen
- Einreicher*:
- Frau Gutzeit
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
|
|
Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam
|
Entscheidung
|
|
|
21.01.2004
| |||
|
03.03.2004
| |||
●
Erledigt
|
|
Ausschuss für Finanzen
|
Vorberatung
|
|
|
18.02.2004
| |||
●
Erledigt
|
|
Ausschuss für Ordnung und Umweltschutz
|
Vorberatung
|
|
|
19.02.2004
|
Erläuterung
Begründung:
SATZUNG ÜBER DIE ERHEBUNG VON GEBÜHREN FÜR DIE ZENTRALE
WASSERVERSORGUNG DER LANDESHAUPTSTADT POTSDAM
Mit dem Tag der letzten Kommunalwahlen (26.
Oktober 2003) sind die zuvor selbständigen Gemeinden Golm, Groß Glienicke,
Fahrland, Marquardt, Neu Fahrland, Satzkorn,
Uetz-Paaren in die Landeshauptstadt Potsdam eingegliedert worden. Von diesem
Tag an ist die Landeshauptstadt in dem Gebiet der vorgenannten ehemals
selbständigen Gemeinden Trägerin der öffentlichen Wasserversorgung. Prinzipiell
gilt in den neuen Ortsteilen damit das Potsdamer Satzungsrecht.
Der Satzungsbeschluß dient einer Fortführung des
in den neuen Ortsteilen vor Vollzug der Gemeindegebietsreform geltenden
Satzungsrechts im Bereich der Wassergebühren. Die Erhebung unterschiedlich
hoher Gebühren resultiert daraus, daß die Landeshauptstadt Potsdam in rechtlich
zulässiger Weise auf ihrem Stadtgebiet drei rechtlich selbständige zentrale
Wasserversorgungsanlagen betreibt. Für die Einwohner in den neuen Ortsteilen
tritt bezüglich der Höhe der Gebühren keine Veränderung im Vergleich zur
Rechtslage vor dem 26. Oktober 2003 ein.