Beschlussvorlage - 03/SVV/0907

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

 

Satzung über die Erhebung von Gebühren für die zentrale Wasserversorgung der Landeshauptstadt Potsdam (Wasserversorgungsgebührensatzung)

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Erläuterung

Begründung:

 

SATZUNG ÜBER DIE ERHEBUNG VON GEBÜHREN FÜR DIE ZENTRALE WASSERVERSORGUNG DER LANDESHAUPTSTADT POTSDAM

 

 

Mit dem Tag der letzten Kommunalwahlen (26. Oktober 2003) sind die zuvor selbständigen Gemeinden Golm, Groß Glienicke, Fahrland, Marquardt, Neu Fahrland, Satzkorn,
Uetz-Paaren in die Landeshauptstadt Potsdam eingegliedert worden. Von diesem Tag an ist die Landeshauptstadt in dem Gebiet der vorgenannten ehemals selbständigen Gemeinden Trägerin der öffentlichen Wasserversorgung. Prinzipiell gilt in den neuen Ortsteilen damit das Potsdamer Satzungsrecht.

 

Der Satzungsbeschluß dient einer Fortführung des in den neuen Ortsteilen vor Vollzug der Gemeindegebietsreform geltenden Satzungsrechts im Bereich der Wassergebühren. Die Erhebung unterschiedlich hoher Gebühren resultiert daraus, daß die Landeshauptstadt Potsdam in rechtlich zulässiger Weise auf ihrem Stadtgebiet drei rechtlich selbständige zentrale Wasserversorgungsanlagen betreibt. Für die Einwohner in den neuen Ortsteilen tritt bezüglich der Höhe der Gebühren keine Veränderung im Vergleich zur Rechtslage vor dem 26. Oktober 2003 ein.

 

 

 

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Fazit finanzielle Auswirkungen

keine

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