Beschlussvorlage - 03/SVV/0912
Grunddaten
- Betreff:
-
Gremienbesetzung in den Eigenbetrieben der Stadt Potsdam Hier: Werksausschüsse
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- SB Finanzen und Berichtswesen
- Einreicher*:
- 111
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
|
|
Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam
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Entscheidung
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|
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21.01.2004
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Beschlussvorschlag
Die Stadtverordnetenversammlung möge
beschließen:
Für diese Wahlperiode werden die
Werksausschüsse der Eigenbetriebe wie folgt besetzt:
- Die Neubesetzung des Werksausschusses des Eigenbetriebes
Stadtbeleuchtung Potsdam bzgl. der Mitglieder, die nach § 11 Abs. 1
der Eigenbetriebssatzung entsandt werden, wie folgt:
über die Fraktion der PDS wird
1. Herr Dr. Gunold,
über die Fraktion der SPD wird
1. Herr Claus Wartenberg
Stellv. Herr Harald
Kümmel
und
über die Fraktion der CDU wird
1. Herr Host Heinzel
berufen.
- Die Neubesetzung des Eigenbetriebes Seniorenwohnheim
„Geschwister Scholl“ bezüglich der
Mitglieder, die gem. § 8 Abs. 1 der
Eigenbetriebssatzung entsandt werden, wie folgt:
Über die Fraktion der PDS
werden
1. Herr Dr. Herbert Schlomm
2. Frau Jana Schulze
über die Fraktion der SPD wird
1. Frau Klara Geywitz
Stellv. Herr Mike
Schubert
und
über die Fraktion der CDU wird
1. Frau Bettina Paulsen
berufen.
Erläuterung
Begründung:
Vorbemerkungen
Nach den Ergebnissen der Kommunalwahl vom 26.10.2003 ergibt sich folgende Sitzbeanspruchung der Fraktionen in der Stadtverordnetenversammlung:
1. Fraktion der PDS 18 Sitze
2. Fraktion der SPD 11 Sitze
3. Fraktion der CDU 10 Sitze
4. Fraktion B90/Grüne 3 Sitze
5. Fraktion Bürger/Bündnis 2 Sitze
6. Fraktion Die Andere 2 Sitze
7. Fraktion Familienpartei 2 Sitze.
Gem. § 35 Abs. 2 Ziff. 6 Gemeindeordnung i.V.m. § 105 Abs. 1, 2 Gemeindeordnung berechnet sich die Aufsichtsratsbesetzung wie folgt:
Sitze der Fraktionen = Zahl der Ausschusssitze x Mitgliederzahl der jeweiligen Fraktion
Mitgliederzahl aller Fraktionen.
Zu 1. Eigenbetrieb Stadtbeleuchtung
Gem. § 11 Abs. 1 der Eigenbetriebssatzung wird der Werksausschuss des Eigenbetriebes Stadtbeleuchtung für die Dauer der Wahlperiode der Stadtverordnetenversammlung gebildet. Das Amt der Mitglieder des Werksausschusses endet mit Beschluss der neugewählten Gemeindevertretung über die Zusammensetzung des Werksausschusses, spätestens 6 Monate nach Wahl der Gemeindevertretung.
Gem. § 11 Abs. 2 der Eigenbetriebssatzung gehören drei von der Stadtverordnetenversammlung gewählte Mitglieder und zwei von der Belegschaft gewählte Beschäftigte des Eigenbetriebes dem Werksausschuss an. Im übrigen gilt für die Zusammensetzung des Werksausschusses § 103 Abs. 3 Satz 3 – 9 GO.
Entgegen der Regelung in der Satzung kann dem Werksausschuss nach fachaufsichtlichem Hinweis des Ministeriums des Innern vom 05.05.1997 kein Beigeordneter angehören.
Entsprechend o.g. Formel ergibt sich folgende Sitzverteilung für die drei von der Stadtverordnetenversammlung zu entsendenden Mitglieder in den Werksausschuss des Eigenbetriebes Stadtbeleuchtung:
PDS = 3 x 18/48 = 1,125 = 1 Sitz
SPD = 3 x 11/48 = 0,687 = 1 Sitz
CDU = 3 x 10/48 = 0,625 = 1 Sitz.
Zu 2. Eigenbetrieb Seniorenwohnheim „Geschwister
Scholl“
Gem. § 8 Abs. 1 der Eigenbetriebssatzung gehören als stimmberechtigte Mitglieder dem Werksausschuss an:
1.) vier Stadtverordnete, die nach dem für Ausschüsse der Stadtverordnetenversammlung geltenden Verfahren zu benennen sind,
2.) ein Vertreter der Beschäftigten des Eigenbetriebes, der von der Stadtverordnetenversammlung aus einem Vorschlag der Versammlung der Beschäftigten des Eigenbetriebes gewählt wird.
Die Verteilung der 4 aus der Mitte der Stadtverordnetenversammlung entsandten Mitglieder des Werksausschusses des Eigenbetriebes Seniorenwohnheim „Geschwister Scholl“ ergibt sich anhand o.g. Formel wie folgt:
PDS = 4 x 18/48 = 1,5 = 2 Sitze
SPD = 4 x 11/48 = 0,917 = 1 Sitz
CDU = 4 x 10/48 = 0,833 = 1 Sitz.
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