Beschlussvorlage - 03/SVV/0912

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Für diese Wahlperiode werden die Werksausschüsse der Eigenbetriebe wie folgt besetzt:

 

  1. Die Neubesetzung des Werksausschusses des Eigenbetriebes Stadtbeleuchtung Potsdam bzgl. der Mitglieder, die nach § 11 Abs. 1 der Eigenbetriebssatzung entsandt werden, wie folgt:

 

über die Fraktion der PDS wird                                 1. Herr Dr. Gunold,

 

 

über die Fraktion der SPD wird                                  1. Herr Claus Wartenberg

                                                                                                                             Stellv. Herr Harald Kümmel

 und

 

über die Fraktion der CDU wird                                  1. Herr Host Heinzel

 

 

berufen.

 

 

 

  1. Die Neubesetzung des Eigenbetriebes Seniorenwohnheim „Geschwister Scholl“ bezüglich der 

      Mitglieder, die gem. § 8 Abs. 1 der Eigenbetriebssatzung entsandt werden, wie folgt:

 

 

Über die Fraktion der PDS werden                             1. Herr Dr. Herbert Schlomm

                                                                                    2. Frau Jana Schulze

 

über die Fraktion der SPD wird                                   1. Frau Klara Geywitz

                                                                                                                             Stellv. Herr Mike Schubert

 und

                   

über die Fraktion der CDU wird                                   1. Frau Bettina Paulsen

 

berufen.

 

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Erläuterung

Begründung:

 

Vorbemerkungen

Nach den Ergebnissen der Kommunalwahl vom 26.10.2003 ergibt sich folgende Sitzbeanspruchung der Fraktionen in der Stadtverordnetenversammlung:

 

1.       Fraktion der PDS                                               18 Sitze

2.       Fraktion der SPD                                               11 Sitze

3.       Fraktion der CDU                                              10 Sitze

4.       Fraktion B90/Grüne                                                  3 Sitze

5.       Fraktion Bürger/Bündnis                                         2 Sitze

6.       Fraktion Die Andere                                                       2 Sitze

7.       Fraktion Familienpartei                                           2 Sitze.

 

Gem. § 35 Abs. 2 Ziff. 6 Gemeindeordnung i.V.m. § 105 Abs. 1, 2 Gemeindeordnung berechnet sich die Aufsichtsratsbesetzung wie folgt:

 

Sitze der Fraktionen = Zahl der Ausschusssitze x Mitgliederzahl der jeweiligen Fraktion

                                                           Mitgliederzahl aller Fraktionen.

 

Zu 1. Eigenbetrieb Stadtbeleuchtung

 

Gem. § 11 Abs. 1 der Eigenbetriebssatzung wird der Werksausschuss des Eigenbetriebes Stadtbeleuchtung für die Dauer der Wahlperiode der Stadtverordnetenversammlung gebildet. Das Amt der Mitglieder des Werksausschusses endet mit Beschluss der neugewählten Gemeindevertretung über die Zusammensetzung des Werksausschusses, spätestens 6 Monate nach Wahl der Gemeindevertretung.

 

Gem. § 11 Abs. 2 der Eigenbetriebssatzung gehören drei von der Stadtverordnetenversammlung gewählte Mitglieder und zwei von der Belegschaft gewählte Beschäftigte des Eigenbetriebes dem Werksausschuss an. Im übrigen gilt für die Zusammensetzung des Werksausschusses § 103 Abs. 3 Satz 3 – 9 GO.

 

Entgegen der Regelung in der Satzung kann dem Werksausschuss nach fachaufsichtlichem Hinweis des Ministeriums des Innern vom 05.05.1997 kein Beigeordneter angehören.

 

Entsprechend o.g. Formel ergibt sich folgende Sitzverteilung für die drei von der Stadtverordnetenversammlung zu entsendenden Mitglieder in den Werksausschuss des Eigenbetriebes Stadtbeleuchtung:

 

    PDS    =   3 x 18/48  =  1,125   =   1 Sitz

    SPD    =   3 x 11/48  =  0,687   =   1 Sitz

    CDU    =   3 x 10/48  =  0,625   =   1 Sitz.

 

 

Zu 2. Eigenbetrieb Seniorenwohnheim „Geschwister Scholl“

 

Gem. § 8 Abs. 1 der Eigenbetriebssatzung gehören als stimmberechtigte Mitglieder dem Werksausschuss an:

 

1.)    vier Stadtverordnete, die nach dem für Ausschüsse der Stadtverordnetenversammlung geltenden Verfahren zu benennen sind,

2.)    ein Vertreter der Beschäftigten  des Eigenbetriebes, der von der Stadtverordnetenversammlung aus einem Vorschlag der Versammlung der Beschäftigten des Eigenbetriebes gewählt wird.

 

Die Verteilung der 4 aus der Mitte der Stadtverordnetenversammlung entsandten Mitglieder des Werksausschusses des Eigenbetriebes Seniorenwohnheim „Geschwister Scholl“ ergibt sich anhand o.g. Formel wie folgt:

 

 

    PDS             =   4 x 18/48  =   1,5     =   2 Sitze

    SPD             =   4 x 11/48  =   0,917 =   1 Sitz

    CDU             =   4 x 10/48  =   0,833 =   1 Sitz.

 

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Fazit finanzielle Auswirkungen

keine

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