Beschlussvorlage - 03/SVV/0768

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Das Ausbauprogramm für die Friedrich-Engels-Straße zwischen Zentralem Omnibusbahnhof (ZOB) am Hauptbahnhof und Daimlerstraße wird bestätigt.

 

Der Ausbau erfolgt in Abschnitten.

  1. Bauabschnitt:     

      Neubau der Brücke über die Nuthe mit Anschlussbereich von Zufahrt MAZ bis Auffahrt    

      Nuthestraße

  1. Bauabschnitt:

      Gefahrenkurve bis Daimlerstraße

  1. Bauabschnitt:

      Zufahrt MAZ bis Schlaatzweg

  1. Bauabschnitt:

      Schlaatzweg bis Friedhofsgasse

  1. Bauabschnitt:

      Friedhofsgasse bis ZOB

 

Die Finanzierung erfolgt mittels Fördermittel und Straßenausbaubeiträge.

 

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Erläuterung

Begründung:

 

Die Friedrich-Engels-Straße soll auf Grund des derzeitigen baulichen Zustandes der Fahrbahn und Nebenanlagen sowie der Regenwasseranlagen in den kommenden Jahren in einzelnen Bauabschnitten ausgebaut werden.

 

Im Zusammenhang mit dem Neubau des Hauptbahnhofes wurde der Teilabschnitt am Zentralen Omnibusbahnhof (ZOB) bereits ausgebaut.

Weiterhin ist mit dem Neubau der Auffahrrampen der Nuthestraße durch das Brandenburgische Straßenbauamt Potsdam bereits der Abschnitt unter der Nuthestraße hergestellt worden.

 

Die Festlegung der weiteren Bauabschnitte und deren Priorität begründet sich wie folgt:

 

1. Abschnitt:

     Neubau der Brücke über die Nuthe einschließlich Anschlussbereiche bis zur

     Zufahrt MAZ bzw. bis Auffahrt Nuthestraße

                        Bau 2003 / 2004

                        Baukosten ca. 1,59 Mio.€

Die Auswertung der Brückenprüfung ergab einen Bauzustand, der einen Neubau der Brücke zwingend erforderlich macht. Dem Ersatzneubau der Brücke wurde daher eine hohe Priorität eingeräumt.

Der Ausbau der beidseitigen Anschlussbereiche der Straße resultiert daraus, dass Leitungen sowie Auslaufbauwerke für die Regentwässerung erneuert werden müssen. Grundlage für die Dimensionierung der neuen Regenwasseranlagen sind die mit der EWP abgestimmten Regenwasserkonzepte für die Gebiete beidseitig der Nuthe.

Der Anpassungsbereich im Straßenausbau wurde daher von der Zufahrt zur MAZ bis zur Auffahrt zur Nuthestraße begleitend zur Brückenbaumaßnahme als 1. Bauabschnitt festgelegt.

 

2. Abschnitt:             Gefahrenkurve bis Daimlerstraße

                        Planung 2004

                        Bau 2005 geplant

                        Gesamtkosten ca. 450 T€

            Bedingt durch den schlechten baulichen Zustand der Fahrbahn, vor allem im Bereich

            des stillgelegten Gleisbettes der Straßenbahn sowie Schad- und Engstellen in den

            Nebenanlagen soll vom bereits ausgebauten Bereich unter der Nuthestraße bis zur

            Daimlerstraße der nächste Bereich ausgebaut werden.

Unterstützt wird die Notwendigkeit auch durch den Parkdruck in Verbindung mit der beidseitigen Bebauung mit Mehrfamilienhäusern.

            Für den betreffenden Abschnitt gab es wiederholt Anfragen zum Zeitpunkt des geplan-

            ten Ausbaus durch die Stadt.

 

Für die folgenden Bauabschnitte wurde in diesem Jahr als Sofortmaßnahme eine Fahrbahninstandsetzung durch einen Dünnschichtbelag durchgeführt. Es wurde dadurch der verkehrssichere Zustand der Fahrbahn für die nächsten Jahre sichergestellt, so dass der weitere Ausbau in den anschließenden Jahren geplant und abschnittsweise umgesetzt werden soll: 

 

3. Abschnitt:             Zufahrt MAZ bis Schlaatzweg

            Planung 2005

            Bau 2006 geplant

            Gesamtkosten ca. 720 T€

 

4. Abschnitt:             Schlaatzweg bis Friedhofsgasse

            Planung 2006

            Bau 2007 geplant

            Gesamtkosten ca. 720 T€

 

5. Abschnitt:             Friedhofsgasse bis ZOB

            Planung 2007

            Bau 2008 geplant

            Gesamtkosten 580 T€

 

 

Gemäß geplantem Ausbauprogramm erfolgt der Komplettausbau der Fahrbahn und der Nebenanlagen innerhalb der Straßenbegrenzungslinien.

Die Nebenanlagen werden in Abhängigkeit der zur Verfügung stehenden Breiten in den einzelnen Bauabschnitten den Anforderungen entsprechend unterschiedlich aufgeteilt.

 

Dabei wird auf der Südseite ein getrennter Geh- und Radweg vom Hauptbahnhof bis zur Auffahrt Nuthestraße ausgebaut. Ab der Nuthestraße bis zur Daimlerstraße soll die Führung der Radfahrer auf einem Angebotsstreifen beidseitig auf der Fahrbahn erfolgen.

 

Auf der Nordseite wird von der Auffahrt zur Nuthestraße bis zum ehemaligen RAW-Gelände ein gemeinsamer Geh- und Radweg angelegt. Ab der Schlaatzstraße bis zum Hauptbahnhof werden getrennte Rad- und Gehwege in den Nebenanlagen vorgesehen.

Die Anlage von Längsparkplätzen beidseitig der Fahrbahn ist vom Hauptbahnhof bis zum Schlaatzweg sowie von der sogenannten Gefahrenkurve bis zur Daimlerstraße geplant.

 

Die Baumaßnahme wird unter Inanspruchnahme von Fördermitteln durchgeführt. Es erfolgt eine

75 %ige Förderung der förderfähigen Kosten.

Beiträge Dritter, d.h. Anliegerbeiträge, gehören nicht zum Umfang der förderfähigen Kosten und müssen durch die Stadt vorfinanziert werden.

Durch die Erhebung von Straßenausbaubeiträgen durch Anliegerbeiträge gemäß Kommunal-abgabengesetz (KAG) erfolgt eine Refinanzierung, durch die der Gesamtkostenanteil der Stadt an der Baumaßnahme gemindert wird.

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Fazit finanzielle Auswirkungen

Für den gesamten Ausbau der Friedrich-Engels-Straße werden Fördermittel gemäß GVFG in Höhe von 75% der förderfähigen Kosten zur Verfügung gestellt.

Die Bestätigung der Förderfähigkeit liegt nach Anmeldung der Fördermittel vom 31.01.2001 vor.

Der Einzelantrag für den 1. Bauabschnitt einschließlich Neubau der Nuthebrücke ist bereits bestätigt. Die weiteren Bauabschnitte können beantragt werden.

 

Zum Anteil der nicht förderfähigen Kosten gehören dabei „Beiträge Dritter“. Dazu zählt die Refinanzierung durch Anliegerbeiträge gemäß Kommunalabgabengesetz (KAG).

Durch die Erhebung von Straßenausbaubeiträgen wird der Gesamtkostenanteil der Stadt an der Baumaßnahme gemindert.

 

Die anteilmäßige Refinanzierung erfolgt dabei zu gunsten der

Haushaltsstelle 60200.35001 „Einnahme aus Erschließungs- und Straßenausbaubeiträgen“, vorbehaltlich der Absicherung in den Haushaltsplänen.

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