Anfrage - 03/SVV/0924

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Ich frage den Oberbürgermeister:

 

Wie ist der aktuelle Sachstand der Bearbeitungszeiten bei Wohngeldanträgen?

 

 

gez. Jana Schulze

 

 

Antwort:

 

Für vollständig eingereichte Wohngeldanträge liegt die Bearbeitungszeit innerhalb von 12 Wochen.

Für sozial besonders bedürftige Antragsteller sind die Mitarbeiterinnen der Wohngeldstelle bemüht einen Zeitraum von 4 bis 6 Wochen einzuhalten.

Innerhalb der o. g. Zeiten erfolgen die Bescheiderteilungen sowie die Zahlungen von Wohngeld.

 

Der Überhang von 4.626 Anträgen im Januar 2003 konnte bis Dezember 2003 auf 1.675 reduziert werden, obwohl durch die Eingemeindung 1.106 Akten hinzugekommen sind.

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Erläuterung

 

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