Anfrage - 04/SVV/0023
Grunddaten
- Betreff:
-
Schneeräumung auf den Wegen und Straßen zu Kindertagesstätten
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Anfrage
- Federführend:
- Fraktion FAMILIEN-PARTEI
- Einreicher*:
- Stadtverordneter Utting, Fraktion FAMILIEN-PARTEI
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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Erledigt
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Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam
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Anhörung
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21.01.2004
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Beschlussvorschlag
Vor der Kindertagesstätten in der Max-Born-Straße sind in diesem Jahr wie auch im letzen Jahr keine Schneeräumung- bzw. Streufahrzeuge gefahren. Hierdurch entstehen erhebliche Gefährdungen.
Hierzu fragen wir den Oberbürgermeister:
Wer trägt die Kosten für die Schneeräumung bzw. Streuung mit
Salz/Sand vor den Kindertagesstätten?
Antwort:
Kosten für Schneeräumung bzw. Streuung vor den
Kindertagestätten:
In den Mietverträgen mit den Trägern der Einrichtungen ist
die Verkehrssicherungspflicht geregelt. Der Mieter übernimmt auf seine Kosten
allein die den Vermieter als Anlieger oder Eigentümer nach dem Straßenreinigungsgesetz
des Landes Brandenburg treffende Reinigungs- und Streupflicht in dem durch die
jeweils geltende Ortssatzung festgelegtem Umfang.