Anfrage - 04/SVV/0023

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Vor der Kindertagesstätten in der Max-Born-Straße sind in diesem Jahr wie auch im letzen Jahr keine Schneeräumung- bzw. Streufahrzeuge gefahren. Hierdurch entstehen erhebliche Gefährdungen.

 

Hierzu fragen wir den Oberbürgermeister:

 

Wer trägt die Kosten für die Schneeräumung bzw. Streuung mit Salz/Sand vor den Kindertagesstätten?

 

 

Antwort:

 

Kosten für Schneeräumung bzw. Streuung vor den Kindertagestätten:

 

In den Mietverträgen mit den Trägern der Einrichtungen ist die Verkehrssicherungspflicht geregelt. Der Mieter übernimmt auf seine Kosten allein die den Vermieter als Anlieger oder Eigentümer nach dem Straßenreinigungsgesetz des Landes Brandenburg treffende Reinigungs- und Streupflicht in dem durch die jeweils geltende Ortssatzung festgelegtem Umfang.

 

 

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Erläuterung

 

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