Beschlussvorlage - 03/SVV/0891
Grunddaten
- Betreff:
-
Gremienbesetzung bei der Stadtentsorgung Potsdam GmbH
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Oberbürgermeister
- Einreicher*:
- 111
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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●
Erledigt
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|
Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam
|
Entscheidung
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|
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21.01.2004
|
Beschlussvorschlag
- Über die Fraktion der PDS
werden:
1.1.Frau/Herr................
1.2 Frau/Herr
...............
über die Fraktion der SPD wird:
1.3 Frau/Herr.................
über die Fraktion der CDU wird:
1.4 Frau/Herr
................
mit sofortiger Wirkung in den Aufsichtsrat der Stadtentsorgung
Potsdam GmbH
entsandt.
2. Als stellvertretende/r Aufsichtsratsvorsitzende/r
wird Frau/Herr ..............bestimmt.
Erläuterung
Begründung:
Unter der DS 03/SVV/0561 vom 01.10.2003 (Ziff. 2) hat die
Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam dem
Gesellschaftsvertrag des unter dem Dach der Stadtwerke Potsdam GmbH (SWP)
angesiedelten Unternehmens – Stadtentsorgung Potsdam GmbH (STEP) – im Rahmen der
Neuordnung der Stadtentsorgung zugestimmt.
zu 1.
Gemäß § 10 des unter o.g. DS beschlossenen
Gesellschaftsvertrages der STEP, hat diese nunmehr einen Aufsichtsrat,
der aus neun Mitgliedern besteht, die von den Gesellschaftern entsandt werden,
und zwar fünf Mitglieder von der RWE und vier Mitglieder von der SWP
bzw. der Landes-hauptstadt Potsdam (LHP).
Die Amtszeit des Aufsichtsrates beginnt, wenn sämtliche Mitglieder entsandt sind. Sie endet mit der Gesellschafterversammlung, die über die Entlastung der Aufsichtsratsmitglieder für das vierte Geschäftsjahr nach dem Beginn der Amtszeit beschließt. Das Geschäftsjahr, in dem die Amtszeit beginnt, wird nicht mitgerechnet. Der alte Aufsichtsrat führt die Geschäfte bis zur Bildung des neuen Aufsichtsrates fort. Scheidet ein Aufsichtsratsmitglied während der Amtszeit aus, so erfolgt eine neue Bestellung für den Rest der Amtszeit. Die erneute Bestellung zum Aufsichtsratsmitglied nach Ablauf der Amtszeit ist möglich.
Jedes
Aufsichtsratsmitglied kann sein Amt unter Einhaltung einer vierwöchigen Frist
durch schriftliche Erklärung gegenüber der Gesellschaft niederlegen. Jeder
Gesellschafter kann ggf. unter Entsendung eines Ersatzmitgliedes ein
Aufsichtsratsmitglied, das von ihm entsandt wurde, vor Ablauf seiner Amtszeit
abberufen.
Gemäß § 35 Abs. 2 Ziff. 6
der Gemeindeordnung des Landes Brandenburg entscheidet die
Stadtverordnetenversammlung über die Bestellung der Vertreter der Gemeinde in
wirtschaftlichen Unternehmen, Vereinen und sonstigen Einrichtungen.
Gemäß
§ 35 Abs. 2 Ziff. 6 GO i.V. mit § 104 Abs. 1,2 GO berechnet sich die
AR-Besetzung wie folgt:
Sitze der Fraktionen = Zahl der Ausschusssitze x
Mitgliederzahl der jeweiligen Fraktion
Mitgliederzahl
aller Fraktionen
Dem entsprechend ergibt sich folgende Sitzverteilung
für vier zu entsendende Mitglieder in den Aufsichtsrat der STEP:
PDS = 4x18/48 = 1,5 Sitze 1+1 2 Sitze
SPD =
4x11/48 = 0,91666 Sitze 1
Sitz
CDU =
4x10/48 = 0,83333 Sitze 1
Sitz
B90/Gr. =
4x 3/48 = 0,25 Sitze 0
Sitz
BüBü =
4x 2/48 = 0,16666 Sitze 0
Sitz
Die Andere =
4x 2/48 = 0,16666 Sitze 0
Sitz
Familienpartei =
4x 2/48 = 0,16666 Sitze 0
Sitz
zu 2.
Gemäß § 11 Abs. 1 des
Gesellschaftsvertrages der STEP hat der Aufsichtsrat einen Vorsitzenden und
einen stellvertretenden Vorsitzenden. Der Aufsichtsratsvorsitzende wird von der
RWE, der Stellvertreter von der SWP bzw. von der LHP bestimmt.
Anmerkung:
Seitens
111 wird empfohlen, dass die für die STEP fachlich zuständige Beigeordnete für
Soziales, Jugend, Gesundheit, Ordnung und Umweltschutz über eine Fraktion in
den Aufsichtsrat der STEP entsandt und als stellvertretende
Aufsichtsratsvorsitzende bestimmt wird.