Beschlussvorlage - 03/SVV/0891

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

  1. Über die Fraktion der PDS werden:

 1.1.Frau/Herr................

 1.2 Frau/Herr ...............

 

             über die Fraktion der SPD wird:

             1.3 Frau/Herr.................

 

             über die Fraktion der CDU wird:

  1.4 Frau/Herr ................

 

             mit sofortiger Wirkung in den Aufsichtsrat der Stadtentsorgung Potsdam GmbH

             entsandt.

 

 

      2.   Als stellvertretende/r Aufsichtsratsvorsitzende/r wird Frau/Herr ..............bestimmt.

 

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Erläuterung

Begründung:

 

Unter der DS 03/SVV/0561 vom 01.10.2003 (Ziff. 2) hat die Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam dem Gesellschaftsvertrag des unter dem Dach der Stadtwerke Potsdam GmbH (SWP) angesiedelten Unternehmens – Stadtentsorgung Potsdam GmbH (STEP) – im Rahmen der Neuordnung der Stadtentsorgung zugestimmt.

 

zu 1.

Gemäß § 10 des unter o.g. DS beschlossenen Gesellschaftsvertrages der STEP, hat diese nunmehr einen Aufsichtsrat, der aus neun Mitgliedern besteht, die von den Gesellschaftern entsandt werden, und zwar fünf Mitglieder von der RWE und vier Mitglieder von der SWP bzw. der Landes-hauptstadt Potsdam (LHP).

 

Die Amtszeit des Aufsichtsrates beginnt, wenn sämtliche Mitglieder entsandt sind. Sie endet mit der Gesellschafterversammlung, die über die Entlastung der Aufsichtsratsmitglieder für das vierte Geschäftsjahr nach dem Beginn der Amtszeit beschließt. Das Geschäftsjahr, in dem die Amtszeit beginnt, wird nicht mitgerechnet. Der alte Aufsichtsrat führt die Geschäfte bis zur Bildung des neuen Aufsichtsrates fort. Scheidet ein Aufsichtsratsmitglied während der Amtszeit aus, so erfolgt eine neue Bestellung für den Rest der Amtszeit. Die erneute Bestellung zum Aufsichtsratsmitglied nach Ablauf der Amtszeit ist möglich.

 

Jedes Aufsichtsratsmitglied kann sein Amt unter Einhaltung einer vierwöchigen Frist durch schriftliche Erklärung gegenüber der Gesellschaft niederlegen. Jeder Gesellschafter kann ggf. unter Entsendung eines Ersatzmitgliedes ein Aufsichtsratsmitglied, das von ihm entsandt wurde, vor Ablauf seiner Amtszeit abberufen.

 

Gemäß § 35 Abs. 2 Ziff. 6 der Gemeindeordnung des Landes Brandenburg entscheidet die Stadtverordnetenversammlung über die Bestellung der Vertreter der Gemeinde in wirtschaftlichen Unternehmen, Vereinen und sonstigen Einrichtungen.

 

 

Gemäß § 35 Abs. 2 Ziff. 6 GO i.V. mit § 104 Abs. 1,2 GO berechnet sich die AR-Besetzung  wie folgt:

 

Sitze der Fraktionen = Zahl der Ausschusssitze x Mitgliederzahl der jeweiligen Fraktion

                                                Mitgliederzahl aller Fraktionen

 

 

Dem entsprechend ergibt sich folgende Sitzverteilung für vier zu entsendende Mitglieder in den Aufsichtsrat der STEP:

 

PDS                     = 4x18/48 = 1,5                      Sitze               1+1              2 Sitze

SPD                      = 4x11/48 = 0,91666               Sitze                             1 Sitz

CDU                    = 4x10/48 = 0,83333 Sitze                             1 Sitz

B90/Gr.               = 4x  3/48 = 0,25               Sitze                             0 Sitz

BüBü                   = 4x  2/48 = 0,16666 Sitze                             0 Sitz

Die Andere              = 4x  2/48 = 0,16666 Sitze                             0 Sitz

Familienpartei              = 4x  2/48 = 0,16666 Sitze                             0 Sitz

 

 

 

 

zu 2.

Gemäß § 11 Abs. 1 des Gesellschaftsvertrages der STEP hat der Aufsichtsrat einen Vorsitzenden und einen stellvertretenden Vorsitzenden. Der Aufsichtsratsvorsitzende wird von der RWE, der Stellvertreter von der SWP bzw. von der LHP bestimmt.

 

 

Anmerkung:

Seitens 111 wird empfohlen, dass die für die STEP fachlich zuständige Beigeordnete für Soziales, Jugend, Gesundheit, Ordnung und Umweltschutz über eine Fraktion in den Aufsichtsrat der STEP entsandt und als stellvertretende Aufsichtsratsvorsitzende bestimmt wird.

 

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Fazit finanzielle Auswirkungen

keine

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