Antrag - 04/SVV/0033

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Die von den Fraktionen vorgeschlagenen KandidatInnen (siehe Anlage )werden als Sachkundige Einwohner in die genannten Ausschüsse der Stadtverordnetenversammlung berufen.

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Erläuterung

Begründung:

 

 

Gemäß § 33 Abs. 3 der Geschäftsordnung der StVV, kann diese sachkundige Einwohner/innen in die Ausschüsse berufen, wobei die Zahl der sachkundigen Einwohner/innen die Zahl der Stadtverordneten im Ausschuss nicht überschreiten soll.

Sie werden auf Vorschlag einer oder mehrerer Fraktionen nach Information im jeweiligen Ausschuss berufen. Entscheidendes Kriterium ist die sachliche Kompetenz.

 

Die Information in den entsprechenden Ausschüssen erfolgte in den Sitzungen im Januar.

 

 

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Fazit finanzielle Auswirkungen

 

 

Die sachkundigen Einwohner erhalten Sitzungsgeld für die Teilnahme an den Ausschusssitzungen. Weiterhin entstehen  Papier-, Kopier- und Portokosten.

Die Mittel sind in den entsprechenden Haushaltsstellen geplant.

 

 

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