Anfrage - 04/SVV/0035

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Bei der Sanierung von Babelsberg-Nord wurde vielerorts auf „abgesenkte Bordsteine“ zurückgegriffen, um die Vorfahrt zu regeln. Jedoch ist zum einen der Bordstein nicht „eindeutig“ als abgesenkter zu erkennen, wie dies die Straßenverkehrsordnung vorschreibt. Zum anderen ist vielen Verkehrsteilnehmern die Bedeutung dessen als „Stoppschild“ nicht bekannt. Auch ist eine Bauausführung gewählt worden, die den Radverkehr deutlich benachteiligt und eine Unfallgefahr darstellt.

 

Ich frage den Oberbürgermeister:

 

Wie gedenkt die Stadtverwaltung, die mit der Verwendung von „abgesenkten Bordsteinen“ in Zusammenhang stehenden Probleme zu lösen?

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Erläuterung

 

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