Mitteilungsvorlage - 04/SVV/0046

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis:

 

Der vorliegende „Handlungsrahmen zur Förderung sozial- und gesundheitsfürsorgerischer Angebote“ wird zur Prioritätensetzung der im Rahmen des Haushaltes zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel ab 2004 angewendet.

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Erläuterung

Begründung:

 

In den Jahren 2000 bis 2003 wurden die in Potsdam vorhandenen ambulanten sozial – und gesundheitsfürsorgerischen Angebote im wesentlichen aus Mitteln des §16a Gemeindefinanzierungsgesetztes  (GFG) und der freiwilligen Leistungen der Stadt Potsdam gefördert. Am 01.01. 2004 tritt der §16a des Gemeindefinanzierungsgesetzes (GFG) außer Kraft. Damit entfallen die der Stadt Potsdam aus dem GFG zustehenden Mittel, die zur Förderung von Personal- und Sachkosten von jährlich 30 Projekten und Angeboten genutzt wurden.

 

Mit dem „Handlungsrahmen zur Förderung sozial- und gesundheitsfürsorgerischer Angebote“ wird ein Verfahren festgelegt, welches die Förderung von freiwilligen sozialen und gesundheitsfürsorgerischen Angeboten / Diensten im Rahmen der zukünftig zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel regelt.

 

In diesem Verfahren ist u.a. eine Beteiligung der „Kleinen Liga“ und von Mitgliedern des Ausschusses für Gesundheit und Soziales an der Erarbeitung des Fördervorschlages verankert. Der von Stadtverordneten, Kleiner Liga und Verwaltung gemeinsam erarbeitete Fördervorschlag wird in den Ausschüssen „Soziales“ und „Ordnung, Umwelt- und Gesundheitsschutz“ vorgestellt. 

 

Mit der Vorlage des „Handlungsrahmens zur Förderung sozial- und gesundheitsfürsorgerischer Angebote“ ist die Verwaltung dem  Beschluss der StVV  - DS-Nr. 02/SVV/0704 nachgekommen.

 

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Fazit finanzielle Auswirkungen

Der Handlungsrahmen selbst hat keine finanziellen Auswirkungen. Er dient als Verfahren zur Prioritätensetzung im Rahmen der jeweils mit dem Haushaltsplan beschlossenen Mittel.

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Anlagen

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