Beschlussvorlage - 03/SVV/0909

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Satzung über die Erhebung von Beiträgen für die Anlagen AW II und AW III zur zentralen Abwasserbeseitigung in der Landeshauptstadt Potsdam

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Erläuterung

Begründung:

 

SATZUNG ÜBER DIE ERHEBUNG VON BEITRÄGEN FÜR DIE ANLAGEN AW II UND III ZUR ZENTRALEN ABWASSERBESEITIGUNG DER LANDESHAUPTSTADT POTSDAM

 

 

Mit dem Tag der letzten Kommunalwahlen (26.10.2003) sind die zuvor selbständigen Gemeinden Golm, Groß Glienicke, Fahrland, Marquardt, Neu Fahrland, Satzkorn, Uetz-Paaren in die Landeshauptstadt Potsdam eingegliedert worden. Von diesem Tag an ist die Landeshauptstadt in dem Gebiet der vorgenannten ehemals selbständigen Gemeinden Trägerin der öffentlichen Abwasserentsorgung. Prinzipiell gilt in den neuen Ortsteilen damit das Potsdamer Satzungsrecht.

 

Der Satzungsbeschluß dient einer Fortführung des in den neuen Ortsteilen vor Vollzug der Gemeindegebietsreform geltenden Satzungsrechts für den Bereich der Abwasseranschlußbeiträge. Für die Einwohner in den neuen Ortsteilen tritt bezüglich der Höhe der Beiträge keine Veränderung im Vergleich zur Rechtslage vor dem 26.10.2003 ein.

 

 

 

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Fazit finanzielle Auswirkungen

 

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