Beschlussvorlage - 03/SVV/0908
Grunddaten
- Betreff:
-
Satzung über die Erhebung von Gebühren für die leitungsgebundene Entwässerung der Landeshauptstadt Potsdam (Abwasserbeseitigungsgebührensatzung)
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachbereich Grün- und Verkehrsflächen
- Einreicher*:
- Frau Gutzeit
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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Erledigt
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Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam
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Entscheidung
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21.01.2004
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03.03.2004
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Erledigt
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Ausschuss für Finanzen
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Vorberatung
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18.02.2004
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Erledigt
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Ausschuss für Ordnung und Umweltschutz
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Vorberatung
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19.02.2004
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Erläuterung
Begründung:
SATZUNG ÜBER DIE ERHEBUNG VON GEBÜHREN FÜR DIE LEITUNGSGEBUNDENE
ENTWÄSSERUNG IN DER LANDESHAUPTSTADT POTSDAM
Mit dem Tag der letzten Kommunalwahlen (26.
Oktober 2003) sind die zuvor selbständigen Gemeinden Golm, Groß Glienicke,
Fahrland, Marquardt, Neu Fahrland, Satzkorn,
Uetz-Paaren in die Landeshauptstadt Potsdam eingegliedert worden. Von diesem
Tag an ist die Landeshauptstadt in dem Gebiet der vorgenannten ehemals
selbständigen Gemeinden Trägerin der öffentlichen Abwasserentsorgung.
Prinzipiell gilt in den neuen Ortsteilen damit das Potsdamer Satzungsrecht.
Der Satzungsbeschluß dient einer Fortführung des
in den neuen Ortsteilen vor Vollzug der Gemeindegebietsreform geltenden
Satzungsrechts im Bereich der Abwassergebühren für die zentrale Entsorgung. Die
Erhebung unterschiedlich hoher Gebühren resultiert daraus, daß die
Landeshauptstadt Potsdam in rechtlich zulässiger Weise auf ihrem Stadtgebiet
vier rechtlich selbständige zentrale Entwässerungsanlagen betreibt. Für die
Einwohner in den neuen Ortsteilen tritt bezüglich der Höhe der Gebühren keine
Veränderung im Vergleich zur Rechtslage vor dem 26. Oktober 2003 ein.