Beschlussvorlage - 03/SVV/0910

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

 

Satzung über die Erhebung von Gebühren für die dezentrale Entwässerung in der Landeshauptstadt Potsdam (Fäkalienabfuhrgebührensatzung)

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Erläuterung

Begründung:

 

SATZUNG ÜBER DIE ERHEBUNG VON GEBÜHREN FÜR DIE DEZENTRALE ENTWÄSSERUNG IN DER LANDESHAUPTSTADT POTSDAM

 

 

Mit dem Tag der letzten Kommunalwahlen (26.10.2003) sind die zuvor selbständigen Gemeinden Groß Glienicke, Fahrland, Marquardt, Neu Fahrland, Satzkorn, Uetz-Paaren in die Landeshauptstadt Potsdam eingegliedert worden. Von diesem Tag an ist die Landeshauptstadt in dem Gebiet der vorgenannten ehemals selbständigen Gemeinden Trägerin der öffentlichen Abwasserentsorgung. Prinzipiell gilt in den neuen Ortsteilen damit das Potsdamer Satzungsrecht.

 

Der Satzungsbeschluß dient einer Fortführung des in den neuen Ortsteilen vor Vollzug der Gemeindegebietsreform geltenden Satzungsrechts im Bereich der Abwassergebühren für die dezentralen Entsorgung. Für die Einwohner in den neuen Ortsteilen tritt bezüglich der Höhe der Gebühren keine Veränderung im Vergleich zur Rechtslage vor dem 26.10.2003 ein.

 

 

 

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Fazit finanzielle Auswirkungen

keine

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