Beschlussvorlage - 03/SVV/0911

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Neufassung der Entgeltordnung der Stadt- und Landesbibliothek

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Erläuterung

Begründung

Die Neufassung der Entgeltordnung der Stadt- und Landesbibliothek erfolgt als eine Maßnahme zur Kostendämpfung und zur Reduzierung des bestehenden städtischen Zuschussbedarfs. Die Anhebung trägt weiterhin sozialen Gesichtspunkten Rechnung, da Personen mit geringerem Einkommen nach wie vor eine Ermäßigung erhalten. Für Sozialhilfeempfänger/innen bleibt die Bibliotheksnutzung kostenlos. Ebenso für Schülerinnen und Schüler. Darüber hinaus wurden Ergänzungen aufgrund von neuen Gegebenheiten vorgenommen. (z.B. neue Leihverkehrsordnung)

 

Bei der Entgeltgestaltung wurden Vergleichswerte der kreisfreien Städte Brandenburgs einbezogen. Potsdam bewegt sich zwar bei dem Entgelt der Jahreskarte mit 16 € an der Spitze (CB: 15 €; FF: 15.50 €), liegt bei anderen Entgelten wie z.B. der Partnerkarte für 23 € gleich bzw. leicht darunter (CB: 24 €; FF: 23 €). In jedem Fall wurde bei der Ermittlung der Vergleichszahlen deutlich, dass Potsdam bei den Entgelten für die Bibliotheksnutzung im Vergleich zu o.g. Städten bisher deutlich günstiger liegt, obwohl die Stadt- und Landesbibliothek das größere Leistungsspektrum und Angebot vorhält.  

 

Die Änderungen in Übersicht:

 

zu 2.

Entgelte für die Nutzungszeit von 12 Monaten

 

                                                Neu                             Bisher

Benutzerausweis                   16 €                             13 €

 

Benutzerausweis                  

für korporative Benutzer            23 €                             18 €

 

Partnerkarte (gemeinsamer

Wohnsitz)                               23 €                             18 €

 

Ermäßigung                            9 €                                  6 €

 

Rentner/innen erhalten eine Ermäßigung  nur noch bei Vorlage einer gültigen Gebühren-befreiung der GEZ. Mit dieser Änderung wird dem unterschiedlichen Rentenniveau Rechnung getragen. Es wird gewährleistet, dass sozial bedürftige Menschen weiterhin eine Ermäßigung erhalten.

                                                           

zu 3. – neu -

Entgelt für die Nutzungszeit von 6 Monaten        

 

                                                Neu                             Bisher

 

Benutzerausweis                   10 €                             nicht angeboten

 

Neues Angebot, da eine Nachfrage bei Personen besteht, die sich nur temporär in Potsdam aufhalten.

 

zu 4. – bisher 3. –

Entgelt für die Nutzungszeit von einem Monat

                                                Neu                             Bisher

                                                4 €                               3 €

zu 5. – bisher 4. –

Entgelt für eine Tageskarte

                                                Neu                             Bisher

                                                2 €                               1,50 €

 

zu 6. – bisher 5. –

Entgelt bei Überschreitung

der Leihfrist

                                                Neu                             Bisher

je Videospiel pro Öffnungs-

tag                                           1.50 €                          1 € pro Woche

 

Für Videokassetten, CD-ROM, DVD werden schon seit langem 1.50 € Versäumnisentgelt pro Öffnungstag erhoben. Videospiele hingegen wurden behandelt wie Printmedien, also mit 1 € Versäumnisentgelt pro Woche belegt. In der neuen Entgeltordnung wird diese Unlogik behoben. Videospiele gehören eindeutig zu den audiovisuellen Medien. Die Leihfrist beträgt wie bei den o.g. Medienarten ebenfalls nur 1 Woche.

 

zu 9. – bisher 8. –

Bearbeitungsentgelt für

Vormerkungen                      Neu                             Bisher

0.50 € 0 €

 

Seit der Ausweitung der Internetdienste haben die Vormerkungen über den elektronischen Katalog (OPAC) stark zugenommen. Da die Vormerkungen bisher entgeltfrei war, wurde der Service sehr stark in Anspruch genommen. Sehr häufig wurden die bereitgestellten Medien jedoch gar nicht vom Nutzer abgeholt. Das verursachte einen enormen Verwaltungsaufwand, der mit dem Bearbeitungsentgelt eingedämmt werden soll. Nur wer einen bestimmten Titel auch wirklich benötigt, wird künftig eine Vormerkung schalten.

 

                                                           

zu 11. – bisher 10. –

Entgelte für die Nutzung Elektronischer Medien und

Dienstleistungen                                                    

 

Nutzung eines PC-Arbeits-

Platzes je 30 Minuten

                                                            Neu                             Bisher

Mit gültigem Benutzerausweis       1 €                               1.50 €

Ohne gültigen Benutzerausweis       1.50 €                          1.50 €

 

Internetnutzung je 30 Minuten

Mit gültigem Benutzerausweis       1 €                               1.50 €

Ohne gültigen Benutzerausweis       1.50 €                          1.50 €

 

Angemeldete Bibliotheksnutzer erhalten künftig einen Vorzugspreis bei der Nutzung von PC- und Internetarbeitsplätzen, da sie bereits ein Nutzungsentgelt entrichtet haben. Die kostenfreie Nutzung ist jedoch nicht möglich, da die Betriebskosten gedeckt sein müssen.

 

 

 

 

zu 12. – bisher 11. –

Entgelte für Kopierleistungen

                                                            Neu                             Bisher

Scanner Papierausdrucke

bis A 4 Farbe                                       2 €                               nicht angeboten

bis A 4 s / w                                        1 €                               nicht angeboten

bis A 3 Farbe                                       4 €                               nicht angeboten

bis A 3 s / w                                        2 €                               nicht angeboten

 

Neues Angebot, das erst seit der Anschaffung eines Scanners möglich ist.

 

 

zu 13. – bisher 12. –

Leihverkehr

 

Bereitstellungsentgelt nach

Inkrafttreten der neuen

Leihverkehrsordnung (LVO)

(§ 19.3 LVO Verrechnung

zwischen gebenden und                   Neu                       Bisher                      

nehmenden Bibliotheken)                1.50 €                              nicht erforderlich

 

Die Kultusministerkonferenz (KMK) hat am 19.09.2003 eine neue Leihverkehrsordnung

beschlossen. Die Empfehlung der KMK ist von den Ländern zum 1.1.2004 im eigenen

Zuständigkeitsbereich in Kraft zu setzen, damit sie rechtskräftig wird. Dieses ist zwar im

Leihverkehrsraum Berlin-Brandenburg bislang nicht erfolgt, jedoch bereits absehbar.

 

§ 19.3 besagt: „Die nehmende Bibliothek hat an die gebende Bibliothek einen zwischen den

Ländern abgestimmtem einheitlichen Betrag für jede positiv erledigte Online-Bestellung

abzuführen.“

Dieser Betrag wird in der LVO mit 1.50 € festgelegt. Eine Verrechnung in dieser Art und

Weise war bislang nicht gegeben. Der zu zahlende Betrag ist vom bestellenden Bibliotheks-

nutzer zu entrichten, da sich ansonsten die Kosten für eine Fernleihbestellung für die SLB

unverhältnismäßig erhöhen würden.

   

 

 

 

 

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Fazit finanzielle Auswirkungen

Der Planansatz 2004 in der HH-Stelle 35210 11001 beträgt 116 000 €.  Dieser Betrag konnte in den Vorjahren nicht erzielt werden. Die Veränderung der Entgeltordnung soll zur Erreichung des Planansatzes führen.

 

Insgesamt hat die Stadt- und Landesbibliothek rund 19 400 eingetragene Bibliotheksbenutzer/innen. Die Berechnungen wurden anhand der Benutzerstruktur vorgenommen, die u.a. 21% Vollzahler/innen und 34 % Ermäßigungsgruppen ausweist.

Ausgehend von der gleichbleibenden Nutzerstruktur könnten die Einnahmen sich im UA Stadtbibliothek nach Einführung der neuen Entgeltordnung auf rund 101 200 € belaufen. Zuzüglich der ebenfalls anfallenden Entgelte für die Internetnutzung, die Fernleihe sowie  aus Eintrittsgeldern würden sich die Einnahmen auf rund 116 000 € belaufen.

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