Beschlussvorlage - 03/SVV/0911
Grunddaten
- Betreff:
-
Neufassung der Entgeltordnung der Stadt- und Landesbibliothek
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachbereich Bibliothek
- Einreicher*:
- 2/27
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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●
Erledigt
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Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam
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Entscheidung
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21.01.2004
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03.03.2004
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Erledigt
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Ausschuss für Finanzen
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Vorberatung
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18.02.2004
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●
Erledigt
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Ausschuss für Kultur
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Vorberatung
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19.02.2004
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Erläuterung
Begründung
Die Neufassung der Entgeltordnung der Stadt- und Landesbibliothek erfolgt als eine Maßnahme zur Kostendämpfung und zur Reduzierung des bestehenden städtischen Zuschussbedarfs. Die Anhebung trägt weiterhin sozialen Gesichtspunkten Rechnung, da Personen mit geringerem Einkommen nach wie vor eine Ermäßigung erhalten. Für Sozialhilfeempfänger/innen bleibt die Bibliotheksnutzung kostenlos. Ebenso für Schülerinnen und Schüler. Darüber hinaus wurden Ergänzungen aufgrund von neuen Gegebenheiten vorgenommen. (z.B. neue Leihverkehrsordnung)
Bei der Entgeltgestaltung wurden Vergleichswerte der kreisfreien Städte Brandenburgs einbezogen. Potsdam bewegt sich zwar bei dem Entgelt der Jahreskarte mit 16 € an der Spitze (CB: 15 €; FF: 15.50 €), liegt bei anderen Entgelten wie z.B. der Partnerkarte für 23 € gleich bzw. leicht darunter (CB: 24 €; FF: 23 €). In jedem Fall wurde bei der Ermittlung der Vergleichszahlen deutlich, dass Potsdam bei den Entgelten für die Bibliotheksnutzung im Vergleich zu o.g. Städten bisher deutlich günstiger liegt, obwohl die Stadt- und Landesbibliothek das größere Leistungsspektrum und Angebot vorhält.
Die Änderungen in Übersicht:
zu 2.
Entgelte für die Nutzungszeit von 12 Monaten
Neu Bisher
Benutzerausweis 16
€ 13
€
Benutzerausweis
für korporative Benutzer 23
€ 18
€
Partnerkarte (gemeinsamer
Wohnsitz) 23
€ 18
€
Ermäßigung
9 € 6 €
Rentner/innen erhalten eine Ermäßigung nur noch bei Vorlage einer gültigen
Gebühren-befreiung der GEZ. Mit dieser Änderung wird dem unterschiedlichen
Rentenniveau Rechnung getragen. Es wird gewährleistet, dass sozial bedürftige
Menschen weiterhin eine Ermäßigung erhalten.
zu 3. – neu -
Entgelt für die Nutzungszeit von 6 Monaten
Neu
Bisher
Benutzerausweis 10
€ nicht
angeboten
Neues
Angebot, da eine Nachfrage bei Personen besteht, die sich nur temporär in
Potsdam aufhalten.
zu 4. – bisher 3. –
Entgelt für die Nutzungszeit von einem Monat
Neu Bisher
4
€ 3
€
zu 5. – bisher 4. –
Entgelt für eine Tageskarte
Neu Bisher
2
€ 1,50
€
zu 6. – bisher 5. –
Entgelt bei Überschreitung
der Leihfrist
Neu Bisher
je Videospiel pro Öffnungs-
tag 1.50
€ 1
€ pro Woche
Für Videokassetten, CD-ROM, DVD werden schon seit langem
1.50 € Versäumnisentgelt pro Öffnungstag erhoben. Videospiele hingegen wurden
behandelt wie Printmedien, also mit 1 € Versäumnisentgelt pro Woche belegt. In
der neuen Entgeltordnung wird diese Unlogik behoben. Videospiele gehören
eindeutig zu den audiovisuellen Medien. Die Leihfrist beträgt wie bei den o.g.
Medienarten ebenfalls nur 1 Woche.
zu 9. – bisher 8. –
Bearbeitungsentgelt für
Vormerkungen Neu Bisher
0.50 € 0 €
Seit der Ausweitung der Internetdienste haben die
Vormerkungen über den elektronischen Katalog (OPAC) stark zugenommen. Da die
Vormerkungen bisher entgeltfrei war, wurde der Service sehr stark in Anspruch
genommen. Sehr häufig wurden die bereitgestellten Medien jedoch gar nicht vom
Nutzer abgeholt. Das verursachte einen enormen Verwaltungsaufwand, der mit dem
Bearbeitungsentgelt eingedämmt werden soll. Nur wer einen bestimmten Titel auch
wirklich benötigt, wird künftig eine Vormerkung schalten.
zu 11. – bisher 10. –
Entgelte für die Nutzung Elektronischer Medien und
Dienstleistungen
Nutzung eines PC-Arbeits-
Platzes je 30 Minuten
Neu Bisher
Mit gültigem Benutzerausweis 1
€ 1.50
€
Ohne gültigen Benutzerausweis 1.50 € 1.50
€
Internetnutzung je 30 Minuten
Mit gültigem Benutzerausweis 1
€ 1.50
€
Ohne gültigen Benutzerausweis 1.50 € 1.50
€
Angemeldete Bibliotheksnutzer erhalten künftig einen
Vorzugspreis bei der Nutzung von PC- und Internetarbeitsplätzen, da sie bereits
ein Nutzungsentgelt entrichtet haben. Die kostenfreie Nutzung ist jedoch nicht
möglich, da die Betriebskosten gedeckt sein müssen.
zu 12. – bisher 11. –
Entgelte für Kopierleistungen
Neu Bisher
Scanner Papierausdrucke
bis A 4 Farbe 2
€ nicht
angeboten
bis A 4 s / w 1
€ nicht
angeboten
bis A 3 Farbe 4
€ nicht
angeboten
bis A 3 s / w 2
€ nicht
angeboten
Neues Angebot, das erst seit der Anschaffung eines Scanners
möglich ist.
zu 13. – bisher 12. –
Leihverkehr
Bereitstellungsentgelt nach
Inkrafttreten der neuen
Leihverkehrsordnung (LVO)
(§ 19.3 LVO Verrechnung
zwischen gebenden und
Neu
Bisher
nehmenden Bibliotheken)
1.50 €
nicht erforderlich
Die Kultusministerkonferenz (KMK)
hat am 19.09.2003 eine neue Leihverkehrsordnung
beschlossen. Die Empfehlung der KMK
ist von den Ländern zum 1.1.2004 im eigenen
Zuständigkeitsbereich in Kraft zu
setzen, damit sie rechtskräftig wird. Dieses ist zwar im
Leihverkehrsraum Berlin-Brandenburg
bislang nicht erfolgt, jedoch bereits absehbar.
§ 19.3 besagt: „Die nehmende
Bibliothek hat an die gebende Bibliothek einen zwischen den
Ländern abgestimmtem einheitlichen
Betrag für jede positiv erledigte Online-Bestellung
abzuführen.“
Dieser Betrag wird in der LVO mit
1.50 € festgelegt. Eine Verrechnung in dieser Art und
Weise war bislang nicht gegeben. Der
zu zahlende Betrag ist vom bestellenden Bibliotheks-
nutzer zu entrichten, da sich
ansonsten die Kosten für eine Fernleihbestellung für die SLB
unverhältnismäßig erhöhen würden.
Fazit finanzielle Auswirkungen
Der Planansatz 2004 in der HH-Stelle 35210 11001 beträgt 116
000 €. Dieser Betrag konnte in den
Vorjahren nicht erzielt werden. Die Veränderung der Entgeltordnung soll zur
Erreichung des Planansatzes führen.
Insgesamt hat die Stadt- und Landesbibliothek rund 19 400
eingetragene Bibliotheksbenutzer/innen. Die Berechnungen wurden anhand der
Benutzerstruktur vorgenommen, die u.a. 21% Vollzahler/innen und 34 %
Ermäßigungsgruppen ausweist.
Ausgehend von der gleichbleibenden Nutzerstruktur könnten
die Einnahmen sich im UA Stadtbibliothek nach Einführung der neuen
Entgeltordnung auf rund 101 200 € belaufen. Zuzüglich der ebenfalls anfallenden
Entgelte für die Internetnutzung, die Fernleihe sowie aus Eintrittsgeldern würden sich die Einnahmen auf rund 116
000 € belaufen.