Beschlussvorlage - 04/SVV/0150

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Für diese Wahlperiode werden folgende Vertreter der Landeshauptstadt Potsdam (LHP) für die Verbandsversammlung des Zweckverbandes für die Mittelbrandenburgische Sparkasse in Potsdam (ZVMBS) entsandt:

 

Mitglieder:                                                                                        Vertreter:

 

1.1. OBM Jann Jakobs (gesetzt)                                                     Herr Burkhard Exner

1.2. Herr Jura Schöder, Fraktion PDS                          Herr Peter Kaminski, Fraktion PDS

1.3. Herr Mike Schubert, Fraktion SPD                          Herr Dr. Helmut Przybilski, Fraktion SPD

1.4. Herr Götz Th. Friederich, Fraktion CDU                          Herr Wolfgang Cornelius, Fraktion CDU

 

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Erläuterung

Begründung:

 

Mit der Kommunalwahl am 26.10.2003 endete die Wahlzeit für die Mitglieder der Verbandsver-sammlung und sonstigen Gremien der Mittelbrandenburgischen Sparkasse in Potsdam (MBS). Die Amtszeit der gewählten Mitglieder läuft bis zur Konstituierung der jeweiligen Gremien fort. Für diese Wahlperiode sind die Organe der MBS und des Zweckverbandes für die Mittelbrandenburgische Sparkasse in Potsdam (ZVMBS) neu zu besetzen.

 

Gemäß § 35 Abs. 2 Ziff. 6 der Gemeindeordnung des Landes Brandenburg entscheidet die Stadtverordnetenversammlung über die Bestellung der Vertreter der Gemeinde in wirtschaftlichen Unternehmen, Vereinen und sonstigen Einrichtungen.

 

Gemäß § 1 der am 04.08.2003 durch die Verbandsversammlung des ZVMBS beschlossenen Änderungssatzung des Zweckverbandes für die Mittelbrandenburgische Sparkasse in Potsdam (s. auch StVV-Beschluss 03/SVV/0712 vom 08.10.2003) sind Verbandsmitglieder die Landkreise Havelland, Oberhavel, Potsdam-Mittelmark, Teltow-Fläming, die Stadt Brandenburg an der Havel und die Landeshauptstadt Potsdam.

 

Entsprechend der von der MBS zur Verfügung gestellten Unterlagen halten diese derzeitig folgende Anteile am Zweckverband für die Mittelbrandenburgische Sparkasse:

 

Landkreis Havelland                                15,87%

Landkreis Oberhavel                               22,30%

Landkreis Potsdam-Mittelmark            22,39%

Stadt Brandenburg a. d. Havel            10,14%

Landeshauptstadt Potsdam               20,30%

Landkreis Teltow-Fläming                         9,00%.

 

 

Entsprechend § 4 Abs. 1 der von der Verbandsversammlung des ZVMBS am 04.08.2003 beschlossenen Änderungssatzung entsendet jedes Verbandsmitglied 4 Vertreter in die Verbandsversammlung. Diese sind aus der Mitte ihrer Vertretungskörperschaften für deren Wahlzeit entsprechend § 15 Abs. 2 des Gesetzes über kommunale Gemeinschaftsarbeit im Land Brandenburg (GKG) nach den Grundsätzen der Verhältniswahl zu wählen. In gleicher Weise ist für jeden Vertreter ein Ersatzmitglied für den Verhinderungsfall zu wählen. Der Oberbürgermeister ist auf Grundlage § 15 Abs. 2 des Gesetzes über kommunale Gemeinschaftsarbeit (GKG) „gesetzt“.

 

Auf Grundlage von § 15 Abs. 3 GkG i.V. mit § 18 Abs. 2 der Hauptsatzung der LHP ist der Beigeordnete für den Geschäftsbereich Zentrale Steuerung und Service Vertreter des OBM im Amt.

 

 

Gemäß § 35 Abs. 2 Ziff. 6 GO i.V. mit § 104 Abs. 1,2 GO berechnet sich die Sitzverteilung wie folgt:

 

Sitze der Fraktionen = Zahl der Ausschusssitze x Mitgliederzahl der jeweiligen Fraktion

                                                Mitgliederzahl aller Fraktionen

 

Dem entsprechend ergibt sich folgende Sitzverteilung für die neben dem OBM/seinem Vertreter kraft Amtes drei zu entsendende Mitglieder/Vertreter für die Zweckverbandsversammlung:

 

PDS                     = 3x18/48 = 1,125                   Sitze                             1 Sitze

SPD                      = 3x11/48 = 0,6875   Sitze                             1 Sitz

CDU                    = 3x10/48 = 0,625     Sitze                             1 Sitz

B90/Gr.                = 3x  3/48 = 0,1875              Sitze                             0 Sitz

BüBü                   = 3x  2/48 = 0,125              Sitze                             0 Sitz

Die Andere              = 3x  2/48 = 0,125              Sitze                             0 Sitz

Familienpartei              = 3x  2/48 = 0,125              Sitze                             0 Sitz

 

 

 

 

 

Die Ausschließungsgründe nach § 5 der Satzung des Zweckverbandes für die Mittelbrandenburgische Sparkasse in Potsdam vom 04.08.2003 sind zu beachten:

 

Demnach dürfen der Verbandsversammlung nicht angehören:

a)      Dienstkräfte der Sparkasse;

b)      Personen, die Inhaber, persönlich haftende Gesellschafter, Kommanditisten, Vorstands-, Verwaltungsrats-, Aufsichtsratsmitglieder, Leiter, Beamte, Angestellte oder Arbeiter von Unternehmen sind, die gewerbsmäßig Bankgeschäfte betreiben oder vermitteln.

Das gilt nicht für die Mitgliedschaft in Verwaltungs- oder Aufsichtsräten der öffentlich-rechtlichen Kreditinstitute, bei denen das Land, ein Landschaftsverband oder ein Sparkassen- und Giroverband an der Gewährträgerschaft beteiligt ist;

c)      Dienstkräfte der Steuerbehörden und der Deutschen Postbank AG;

d)      Personen, gegen die wegen eines Verbrechens oder wegen eines Vermögensvergehens ein Strafverfahren schwebt oder eine Strafe verhängt worden ist oder die als Schuldner in ein Gesamtvollstreckungs-, Konkurs-, Vergleichs- und Insolvenzverfahren oder die in den letzten zehn Jahren als Schuldner in ein Verfahren zur Abnahme der eidesstattlichen Versicherung gemäß § 807 ff. ZPO verwickelt waren oder noch sind.

 

 

Aufgrund der noch fehlenden Abstimmung zwischen den Verbandsmitgliedern hinsichtlich der Anzahl und der Zusammensetzung der ordentlichen und der stellvertretenden Mitglieder des Verwaltungsrates der Mittelbrandenburgischen Sparkasse in Potsdam (MBS) gemäß § 9 Abs. 2 und
§ 11 Abs. 1 BbgSpG, wird die Vorlage zur Besetzung des Verwaltungsrates und seiner Ausschüsse sowie des Kuratoriums der Jugend- und Kulturstiftung der MBS später eingebracht.

 

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Fazit finanzielle Auswirkungen

Keine

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