Beschlussvorlage - 04/SVV/0150
Grunddaten
- Betreff:
-
Besetzung der Verbandsversammlung des Zweckverbandes für die Mittelbrandenburgische Sparkasse in Potsdam
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- SB Finanzen und Berichtswesen
- Einreicher*:
- 111
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
|
|
Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam
|
Entscheidung
|
|
|
03.03.2004
|
Beschlussvorschlag
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
Für diese Wahlperiode werden folgende Vertreter der
Landeshauptstadt Potsdam (LHP) für die Verbandsversammlung des Zweckverbandes
für die Mittelbrandenburgische Sparkasse in Potsdam (ZVMBS) entsandt:
Mitglieder:
Vertreter:
1.1. OBM Jann Jakobs (gesetzt)
Herr
Burkhard Exner
1.2. Herr Jura Schöder, Fraktion PDS Herr
Peter Kaminski, Fraktion PDS
1.3. Herr Mike Schubert, Fraktion SPD Herr
Dr. Helmut Przybilski, Fraktion SPD
1.4. Herr Götz Th. Friederich, Fraktion CDU Herr
Wolfgang Cornelius, Fraktion CDU
Erläuterung
Begründung:
Mit der
Kommunalwahl am 26.10.2003 endete die Wahlzeit für die Mitglieder der
Verbandsver-sammlung und sonstigen Gremien der Mittelbrandenburgischen
Sparkasse in Potsdam (MBS). Die Amtszeit der gewählten Mitglieder läuft bis zur
Konstituierung der jeweiligen Gremien fort. Für diese Wahlperiode sind die
Organe der MBS und des Zweckverbandes für die Mittelbrandenburgische Sparkasse
in Potsdam (ZVMBS) neu zu besetzen.
Gemäß § 35 Abs. 2 Ziff. 6
der Gemeindeordnung des Landes Brandenburg entscheidet die
Stadtverordnetenversammlung über die Bestellung der Vertreter der Gemeinde in
wirtschaftlichen Unternehmen, Vereinen und sonstigen Einrichtungen.
Gemäß § 1 der am
04.08.2003 durch die Verbandsversammlung des ZVMBS beschlossenen
Änderungssatzung des Zweckverbandes für die Mittelbrandenburgische Sparkasse in
Potsdam (s. auch StVV-Beschluss 03/SVV/0712 vom 08.10.2003) sind
Verbandsmitglieder die Landkreise Havelland, Oberhavel, Potsdam-Mittelmark,
Teltow-Fläming, die Stadt Brandenburg an der Havel und die Landeshauptstadt
Potsdam.
Entsprechend der von der
MBS zur Verfügung gestellten Unterlagen halten diese derzeitig folgende Anteile
am Zweckverband für die Mittelbrandenburgische Sparkasse:
Landkreis Havelland 15,87%
Landkreis Oberhavel 22,30%
Landkreis Potsdam-Mittelmark 22,39%
Stadt Brandenburg a. d. Havel 10,14%
Landeshauptstadt Potsdam 20,30%
Landkreis Teltow-Fläming 9,00%.
Entsprechend
§ 4 Abs. 1 der von der Verbandsversammlung des ZVMBS am 04.08.2003
beschlossenen Änderungssatzung entsendet jedes Verbandsmitglied 4 Vertreter
in die Verbandsversammlung. Diese sind aus der Mitte ihrer
Vertretungskörperschaften für deren Wahlzeit entsprechend § 15 Abs. 2 des
Gesetzes über kommunale Gemeinschaftsarbeit im Land Brandenburg (GKG) nach den
Grundsätzen der Verhältniswahl zu wählen. In gleicher Weise ist für jeden
Vertreter ein Ersatzmitglied für den Verhinderungsfall zu wählen. Der
Oberbürgermeister ist auf Grundlage § 15 Abs. 2 des Gesetzes über kommunale
Gemeinschaftsarbeit (GKG) „gesetzt“.
Auf Grundlage von § 15
Abs. 3 GkG i.V. mit § 18 Abs. 2 der Hauptsatzung der LHP ist der Beigeordnete
für den Geschäftsbereich Zentrale Steuerung und Service Vertreter des OBM im
Amt.
Gemäß § 35
Abs. 2 Ziff. 6 GO i.V. mit § 104 Abs. 1,2 GO berechnet sich die Sitzverteilung
wie folgt:
Sitze der Fraktionen = Zahl der Ausschusssitze x
Mitgliederzahl der jeweiligen Fraktion
Mitgliederzahl
aller Fraktionen
Dem entsprechend ergibt sich folgende Sitzverteilung
für die neben dem OBM/seinem Vertreter kraft Amtes drei zu entsendende
Mitglieder/Vertreter für die Zweckverbandsversammlung:
PDS = 3x18/48 = 1,125 Sitze 1 Sitze
SPD =
3x11/48 = 0,6875 Sitze 1
Sitz
CDU =
3x10/48 = 0,625 Sitze 1
Sitz
B90/Gr. =
3x 3/48 = 0,1875 Sitze 0
Sitz
BüBü =
3x 2/48 = 0,125 Sitze 0
Sitz
Die Andere =
3x 2/48 = 0,125 Sitze 0
Sitz
Familienpartei =
3x 2/48 = 0,125 Sitze
0
Sitz
Die Ausschließungsgründe nach § 5 der Satzung des Zweckverbandes für die Mittelbrandenburgische Sparkasse in Potsdam vom 04.08.2003 sind zu beachten:
Demnach dürfen der Verbandsversammlung nicht angehören:
a)
Dienstkräfte
der Sparkasse;
b) Personen,
die Inhaber, persönlich haftende Gesellschafter, Kommanditisten, Vorstands-,
Verwaltungsrats-, Aufsichtsratsmitglieder, Leiter, Beamte, Angestellte oder
Arbeiter von Unternehmen sind, die gewerbsmäßig Bankgeschäfte betreiben oder
vermitteln.
Das gilt nicht für die Mitgliedschaft in Verwaltungs- oder Aufsichtsräten der
öffentlich-rechtlichen Kreditinstitute, bei denen das Land, ein
Landschaftsverband oder ein Sparkassen- und Giroverband an der
Gewährträgerschaft beteiligt ist;
c) Dienstkräfte
der Steuerbehörden und der Deutschen Postbank AG;
d) Personen, gegen die wegen eines Verbrechens oder wegen eines Vermögensvergehens ein Strafverfahren schwebt oder eine Strafe verhängt worden ist oder die als Schuldner in ein Gesamtvollstreckungs-, Konkurs-, Vergleichs- und Insolvenzverfahren oder die in den letzten zehn Jahren als Schuldner in ein Verfahren zur Abnahme der eidesstattlichen Versicherung gemäß § 807 ff. ZPO verwickelt waren oder noch sind.
Aufgrund der noch fehlenden Abstimmung zwischen den
Verbandsmitgliedern hinsichtlich der Anzahl und der Zusammensetzung der
ordentlichen und der stellvertretenden Mitglieder des Verwaltungsrates der
Mittelbrandenburgischen Sparkasse in Potsdam (MBS) gemäß § 9 Abs. 2 und
§ 11 Abs. 1 BbgSpG, wird die Vorlage zur Besetzung des Verwaltungsrates und
seiner Ausschüsse sowie des Kuratoriums der Jugend- und Kulturstiftung der MBS
später eingebracht.
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