Beschlussvorlage - 04/SVV/0152
Grunddaten
- Betreff:
-
Abberufung und Neubestellung von Aufsichtsrats- und Kuratoriumsmitgliedern städtischer Unternehmen und Beteiligungen
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- SB Finanzen und Berichtswesen
- Einreicher*:
- 111
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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Erledigt
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Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam
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Entscheidung
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03.03.2004
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Beschlussvorschlag
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
über die Abberufung und Neubestellung von Aufsichtsrats- bzw. Kuratoriumsmitgliedern, die über die CDU - Fraktion der SVV in die Gremien städtischer Unternehmen und Beteiligungen entsandt wurden bzw. werden.
1.) Gemeinnützige Wohn- und
Baugesellschaft Potsdam mbH :
Abberufung von Herrn Stefan Bruch
und Bestellung von Herrn Michael Schröder
2.) PT Potsdam Tourismus GmbH:
Abberufung von Herrn Wolfgang Schütt
und Bestellung von Herrn Volkmar Näder
3.) Technologie-
u. Gewerbezentrum Potsdam GmbH:
Abberufung von Herrn
Steeven Bretz und Bestellung von Herrn Wolfgang Schütt
4.)
Musikfestspiele Potsdam Sanssouci GmbH:
Abberufung von Frau
Silke Rinne und Bestellung von Herrn Eberhard Kapuste
5.) Stadtwerke:
Abberufung von Herrn
Hans-Jürgen Langer und Bestellung von Herrn Götz Th. Friederich
6.) Hans Otto
Theater GmbH:
Abberufung von Frau
Ingeborg Praechtel und Bestellung von Frau Bettina Paulsen
Erläuterung
Begründung:
I. Sachverhalt:
Auf Vorschlag der CDU - Fraktion der SVV (Schreiben der CDU
- Fraktion an das Büro der SVV vom 08.01.2004 - Bestellung Aufsichtsräte)
sollen die im Beschlusstext genannten Mitglieder von Aufsichtsräten und
Kuratorien städtischer Unternehmen und Beteiligungen, die über die CDU -
Fraktion der SVV in diese Aufsichtsgremien entsandt wurden, abberufen und neue
Mitglieder für den Rest der jeweiligen Amtsperiode bestellt werden.
Dazu die entsprechenden gesellschaftsvertraglichen
Regelungen im Einzelnen:
Gemeinnützige Wohn- und Baugesellschaft Potsdam mbH (GEWOBA)
§ 8 (2) des Gesellschaftsvertrages sieht folgende
Zusammensetzung vor:
Der Aufsichtsrat besteht aus 8 Mitgliedern. Dem Aufsichtsrat
gehören an:
a) [S1]ein von
der Landeshauptstadt Potsdam, vertreten durch den Oberbürgermeister, zu
benennendes
Mitglied, das den Vorsitz führt,
b) zwei von
der Landeshauptstadt Potsdam, vertreten durch den Oberbürgermeister, zu
benennende
Mitglieder, bei denen es
sich um einen Volljuristen sowie um einen Vertreter der Finanz- oder
Wohnungswirtschaft handelt
und
c) fünf von
der Landeshauptstadt Potsdam zu entsendende Mitglieder, für deren Auswahl die
kommunalrechtlichen
Bestimmungen maßgeblich sind.
Nach § 9
(3) dauert die Amtszeit der Aufsichtsratsmitglieder bis zur Beendigung der
Gesellschafterversammlung, die über die Entlastung für das vierte Geschjäftsjahr
nach dem Beginn der Amtszeit beschließt.
Gemäß § 8
(5) können Aufsichtsratsmitglieder jederzeit vor Ablauf ihrer Amtszeit durch
ihren Entsendungsberechtigten abberufen werden. Für Aufsichtsratsmitglieder
nach § 8 (2) lit. c ist dabei zuvor die Zustimmung der Fraktion einzuholen, die
das jeweilige Aufsichtsratsmitglied benannt hat.
PT Potsdam Torismus GmbH:
Gemäß § 9 Abs. 1 Gesellschaftsvertrag (GV) besteht der
Aufsichtsrat der PT Potsdam Tourismus GmbH aus 7 Mitgliedern:
a)
der
Oberbürgermeister der LHP als Aufsichtsratsvorsitzender,
b)
vier
Vertreter der Stadtverordnetenversammlung der LHP,
c)
zwei
Vertreter des Tourismusverbandes Potsdam - Havelland e.V.
Nach § 9 Abs. 4 GV berufen die Gesellschafter die Mitglieder
gemäß Abs. 1 lit a) - c) und jeweils einen Stellvertreter des Aufsichtsrates
nach den für sie geltenden Bestimmungen. Die Gesellschafter können die von
ihnen entsandten Mitglieder oder Stellvertreter jederzeit abberufen und durch
andere ersetzen.
Nach § 9 Abs. 5 GV entspricht die Amtszeit des
Aufsichtsratsmitgliedes der jeweiligen Wahlperiode als Mitglied der SVV der
LHP. Eine Neubestellung ist möglich. Wird ein Mitglied nicht wiedergewählt, so
nimmt es das Aufsichtsratsmandat bis zur Bestellung eines neuen Mitgliedes wahr.
Dem Aufsichtsrat der PT Potsdam Tourismus GmbH gehören
derzeit 7 Mitglieder an; davon 1 Mitglied, das über die CDU - Fraktion der SVV
entsandt wurde.
Technologie- u. Gewerbezentrum Potsdam GmbH (TGZP):
Der Aufsichtsrat besteht aus maximal fünf Mitgliedern, die
ihr Amt ehrenamtlich versehen. Sie erhalten Ersatz ihrer Aufwendungen nach
Maßgabe eines Beschlusses der Gesellschafterversammlung. In den Aufsichtsrat
werden aus der Stadtverwaltung Potsdam zwei Vertreter, aus der
Stadtverordnetenversammlung drei Vertreter berufen. Der Vorsitzende und der
stellvertretende Vorsitzende des Aufsichtsrates werden aus der Mitte des
Aufsichtsrates von dessen Mitgliedern gewählt. Die Amtszeit der
Aufsichtsratsmitglieder dauert bis zur Beendigung der Gesellschafterversammlung, die über Entlastung für das vierte
Geschäftsjahr nach der Bestellung beschließt, wobei das Jahr der Bestellung
nicht mitgerechnet wird. Erneute Bestellung von Aufsichtsratsmitgliedern ist
zulässig. Scheidet ein Mitglied vorzeitig aus, so wird für den Rest der
Amtszeit des Aufsichtsrates ein Nachfolger bestellt. Jeder
Entsendungsberechtigte kann unabhängig davon die von ihm entsandten Mitglieder
abberufen und durch andere ersetzen. Die Mitgliedschaft endet, wenn ein
Mitglied aus dem Amt ausscheidet oder das Mandat verliert, das für seine
Bestellung maßgebend war. Unabhängig kann jedes Mitglied des Aufsichtsrates
sein Amt unter Einhaltung einer vierwöchigen Frist, durch Mitteilung an die
Gesellschaft niederlegen.
Musikfestspiele
Potsdam Sanssouci GmbH:
Gemäß § 7 Abs. 1 S. 2 Gesellschaftsvertrag (GV) der
Musikfestspiele Potsdam Sanssouci GmbH besteht das Kuratorium aus 4 von der
Stadt Potsdam und je 2 vom Minister für Wissenschaft, Forschung und Kultur des
Landes Brandenburg und dem Generaldirektor der Stiftung Schlösser und Gärten
Berlin- Brandenburg zu bestellenden Mitgliedern.
Nach § 7 Abs. 2 S. 1 GV kann für den Rest der
Ernennungsperiode ein neues Mitglied ernannt werden beim Ausscheiden eines
bestellten Mitgliedes. Dem Kuratorium der Gesellschaft gehören derzeit 8
Mitglieder an; davon 1 Mitglied, das über die CDU - Fraktion der SVV entsandt
wurde.
Stadtwerke Potsdam (SWP):
Nach § 9 des Gesellschaftsvertrages der SWP hat diese einen
Aufsichtsrat, der aus
9 Mitgliedern besteht.
Die Mitglieder werden, soweit sie nicht als
Aufsichtsratsmitglieder der Arbeitnehmer nach den Vorschriften des
Betriebsverfassungsgesetzes 1952 zu wählen sind, von der Landeshauptstadt
Potsdam entsandt, für deren Auswahl die kommunalrechtlichen Bestimmungen
maßgeblich sind. Die entsandten Mitglieder werden der Gesellschaft schriftlich
mitgeteilt.
Die Amtszeit des AR als Organ beginnt, wenn sämtliche
Mitglieder die Annahme ihres Amtes gegenüber der Gesellschaft erklärt haben.
Die Amtszeit endet mit Beendigung der Gesellschaftsversammlung, die über die
Entlastung für das vierte Geschäftsjahr nach dem Beginn der Amtszeit
beschließt. Das Geschäftsjahr, in dem die Amtszeit beginnt, wird nicht
mitgerechnet. Der alte Aufsichtsrat führt die Geschäfte bis zur Bildung des
neuen Aufsichtsrates fort.
Scheidet ein Aufsichtsratsmitglied während der Amtszeit aus,
so folgt eine neue Bestellung für den Rest der Amtszeit. Die erneute Bestellung
zum Aufsichtsratsmitglied nach Ablauf der Amtszeit ist möglich.
Jedes Mitglied des Aufsichtsrates kann sein Amt unter
Einhaltung einer vierwöchigen Frist durch schriftliche Erklärung gegenüber der
Gesellschaft niederlegen.
Die vom Gesellschafter entsandten Aufsichtsratsmitglieder
können jederzeit vor Ablauf ihrer Amtszeit abberufen werden. Für die Abberufung
der Arbeitnehmervertreter im Aufsichtsrat gelten die Bestimmungen des
Betriebsverfassungsgesetzes 1952.
Hans Otto
Theater GmbH:
Gemäß § 9 Abs. 1
Gesellschaftsvertrag der Hans Otto Theater GmbH besteht das Kuratorium
(Aufsichtsrat) aus mindestens fünf ordentlichen Mitgliedern, die von der
Gesellschafterversammlung bestellt und abberufen werden:
1.) die für Kultur und Finanzen
zuständigen Beigeordneten,
2.) der Vorsitzende des Betriebsrates
der Gesellschaft,
3.) dem Land Brandenburg werden zwei
Sitze eingeräumt, die nach Möglichkeit durch die für Kultur und Finanzen
zuständigen Ministerien besetzt werden sollen (derzeit unbesetzt).
Der/die für Kultur zuständige
Beigeordnete übt den Kuratoriumsvorsitz aus.
Zudem besteht das Kuratorium aus
mindestens vier ordentlichen Mitgliedern, die durch die
Stadtverordnetenversammlung benannt und abberufen werden.
Das Kuratorium kann im Interesse der
Gesellschaft bis zu vier weitere außerordentliche Mitglieder kooptieren, die
volles Antrags- und Stimmrecht haben (derzeit zwei).
Dem Kuratorium der Gesellschaft gehören derzeit 8 Mitglieder
an, davon 1 Mitglied, das über die CDU - Fraktion der SVV entsandt wurde.
II. Rechtsgrundlage
Gemäß § 35 Abs. 2 Ziff. 6 GO i.V.m. § 104 Abs. 1, 2 GO
obliegt der SVV die Bestellung ihrer Vertreter in wirtschaftlichen Unternehmen.