Beschlussvorlage - 04/SVV/0152

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

über die Abberufung und Neubestellung von Aufsichtsrats- bzw. Kuratoriumsmitgliedern, die über die CDU - Fraktion der SVV in die Gremien städtischer Unternehmen und Beteiligungen entsandt wurden bzw. werden.

 

1.) Gemeinnützige Wohn- und Baugesellschaft Potsdam mbH :

 

Abberufung von Herrn Stefan Bruch und Bestellung von Herrn Michael Schröder

 

2.) PT Potsdam Tourismus GmbH:

 

Abberufung von Herrn Wolfgang Schütt und Bestellung von Herrn Volkmar Näder

 

3.) Technologie- u. Gewerbezentrum Potsdam GmbH:

 

Abberufung von Herrn Steeven Bretz und Bestellung von Herrn Wolfgang Schütt

 

4.) Musikfestspiele Potsdam Sanssouci GmbH:

 

Abberufung von Frau Silke Rinne und Bestellung von Herrn Eberhard Kapuste

 

5.) Stadtwerke:

 

Abberufung von Herrn Hans-Jürgen Langer und Bestellung von Herrn Götz Th. Friederich

 

6.) Hans Otto Theater GmbH:

 

Abberufung von Frau Ingeborg Praechtel und Bestellung von Frau Bettina Paulsen

 

 

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Erläuterung

Begründung:

 

 

I. Sachverhalt:

 

Auf Vorschlag der CDU - Fraktion der SVV (Schreiben der CDU - Fraktion an das Büro der SVV vom 08.01.2004 - Bestellung Aufsichtsräte) sollen die im Beschlusstext genannten Mitglieder von Aufsichtsräten und Kuratorien städtischer Unternehmen und Beteiligungen, die über die CDU - Fraktion der SVV in diese Aufsichtsgremien entsandt wurden, abberufen und neue Mitglieder für den Rest der jeweiligen Amtsperiode bestellt werden.

 

Dazu die entsprechenden gesellschaftsvertraglichen Regelungen im Einzelnen:

 

Gemeinnützige Wohn- und Baugesellschaft Potsdam mbH (GEWOBA)

 

§ 8 (2) des Gesellschaftsvertrages sieht folgende Zusammensetzung vor:

Der Aufsichtsrat besteht aus 8 Mitgliedern. Dem Aufsichtsrat gehören an:

 

a) [S1] ein von der Landeshauptstadt Potsdam, vertreten durch den Oberbürgermeister, zu benennendes

    Mitglied, das den Vorsitz führt,

b) zwei von der Landeshauptstadt Potsdam, vertreten durch den Oberbürgermeister, zu benennende

    Mitglieder, bei denen es sich um einen Volljuristen sowie um einen Vertreter der Finanz-  oder

    Wohnungswirtschaft handelt und

c) fünf von der Landeshauptstadt Potsdam zu entsendende Mitglieder, für deren Auswahl die

    kommunalrechtlichen Bestimmungen maßgeblich sind. 

 

Nach § 9 (3) dauert die Amtszeit der Aufsichtsratsmitglieder bis zur Beendigung der Gesellschafterversammlung, die über die Entlastung für das vierte Geschjäftsjahr nach dem Beginn der Amtszeit beschließt.

Gemäß § 8 (5) können Aufsichtsratsmitglieder jederzeit vor Ablauf ihrer Amtszeit durch ihren Entsendungsberechtigten abberufen werden. Für Aufsichtsratsmitglieder nach § 8 (2) lit. c ist dabei zuvor die Zustimmung der Fraktion einzuholen, die das jeweilige Aufsichtsratsmitglied benannt hat.

 

PT Potsdam Torismus GmbH:

 

Gemäß § 9 Abs. 1 Gesellschaftsvertrag (GV) besteht der Aufsichtsrat der PT Potsdam Tourismus GmbH aus 7 Mitgliedern:

 

a)      der Oberbürgermeister der LHP als Aufsichtsratsvorsitzender,

b)      vier Vertreter der Stadtverordnetenversammlung der LHP,

c)      zwei Vertreter des Tourismusverbandes Potsdam - Havelland e.V.

 

Nach § 9 Abs. 4 GV berufen die Gesellschafter die Mitglieder gemäß Abs. 1 lit a) - c) und jeweils einen Stellvertreter des Aufsichtsrates nach den für sie geltenden Bestimmungen. Die Gesellschafter können die von ihnen entsandten Mitglieder oder Stellvertreter jederzeit abberufen und durch andere ersetzen.

Nach § 9 Abs. 5 GV entspricht die Amtszeit des Aufsichtsratsmitgliedes der jeweiligen Wahlperiode als Mitglied der SVV der LHP. Eine Neubestellung ist möglich. Wird ein Mitglied nicht wiedergewählt, so nimmt es das Aufsichtsratsmandat bis zur Bestellung eines neuen Mitgliedes wahr.

Dem Aufsichtsrat der PT Potsdam Tourismus GmbH gehören derzeit 7 Mitglieder an; davon 1 Mitglied, das über die CDU - Fraktion der SVV entsandt wurde.

 

Technologie- u. Gewerbezentrum Potsdam GmbH (TGZP):

 

Der Aufsichtsrat besteht aus maximal fünf Mitgliedern, die ihr Amt ehrenamtlich versehen. Sie erhalten Ersatz ihrer Aufwendungen nach Maßgabe eines Beschlusses der Gesellschafterversammlung. In den Aufsichtsrat werden aus der Stadtverwaltung Potsdam zwei Vertreter, aus der Stadtverordnetenversammlung drei Vertreter berufen. Der Vorsitzende und der stellvertretende Vorsitzende des Aufsichtsrates werden aus der Mitte des Aufsichtsrates von dessen Mitgliedern gewählt. Die Amtszeit der Aufsichtsratsmitglieder dauert bis zur Beendigung der Gesellschafterversammlung,  die über Entlastung für das vierte Geschäftsjahr nach der Bestellung beschließt, wobei das Jahr der Bestellung nicht mitgerechnet wird. Erneute Bestellung von Aufsichtsratsmitgliedern ist zulässig. Scheidet ein Mitglied vorzeitig aus, so wird für den Rest der

Amtszeit des Aufsichtsrates ein Nachfolger bestellt. Jeder Entsendungsberechtigte kann unabhängig davon die von ihm entsandten Mitglieder abberufen und durch andere ersetzen. Die Mitgliedschaft endet, wenn ein Mitglied aus dem Amt ausscheidet oder das Mandat verliert, das für seine Bestellung maßgebend war. Unabhängig kann jedes Mitglied des Aufsichtsrates sein Amt unter Einhaltung einer vierwöchigen Frist, durch Mitteilung an die Gesellschaft niederlegen.

 

 

Musikfestspiele Potsdam Sanssouci GmbH:

 

Gemäß § 7 Abs. 1 S. 2 Gesellschaftsvertrag (GV) der Musikfestspiele Potsdam Sanssouci GmbH besteht das Kuratorium aus 4 von der Stadt Potsdam und je 2 vom Minister für Wissenschaft, Forschung und Kultur des Landes Brandenburg und dem Generaldirektor der Stiftung Schlösser und Gärten Berlin- Brandenburg zu bestellenden Mitgliedern.

Nach § 7 Abs. 2 S. 1 GV kann für den Rest der Ernennungsperiode ein neues Mitglied ernannt werden beim Ausscheiden eines bestellten Mitgliedes. Dem Kuratorium der Gesellschaft gehören derzeit 8 Mitglieder an; davon 1 Mitglied, das über die CDU - Fraktion der SVV entsandt wurde.

 

Stadtwerke Potsdam (SWP):

 

Nach § 9 des Gesellschaftsvertrages der SWP hat diese einen Aufsichtsrat, der aus
9 Mitgliedern besteht.

Die Mitglieder werden, soweit sie nicht als Aufsichtsratsmitglieder der Arbeitnehmer nach den Vorschriften des Betriebsverfassungsgesetzes 1952 zu wählen sind, von der Landeshauptstadt Potsdam entsandt, für deren Auswahl die kommunalrechtlichen Bestimmungen maßgeblich sind. Die entsandten Mitglieder werden der Gesellschaft schriftlich mitgeteilt.

 

Die Amtszeit des AR als Organ beginnt, wenn sämtliche Mitglieder die Annahme ihres Amtes gegenüber der Gesellschaft erklärt haben. Die Amtszeit endet mit Beendigung der Gesellschaftsversammlung, die über die Entlastung für das vierte Geschäftsjahr nach dem Beginn der Amtszeit beschließt. Das Geschäftsjahr, in dem die Amtszeit beginnt, wird nicht mitgerechnet. Der alte Aufsichtsrat führt die Geschäfte bis zur Bildung des neuen Aufsichtsrates fort.

 

Scheidet ein Aufsichtsratsmitglied während der Amtszeit aus, so folgt eine neue Bestellung für den Rest der Amtszeit. Die erneute Bestellung zum Aufsichtsratsmitglied nach Ablauf der Amtszeit ist möglich.

Jedes Mitglied des Aufsichtsrates kann sein Amt unter Einhaltung einer vierwöchigen Frist durch schriftliche Erklärung gegenüber der Gesellschaft niederlegen.

Die vom Gesellschafter entsandten Aufsichtsratsmitglieder können jederzeit vor Ablauf ihrer Amtszeit abberufen werden. Für die Abberufung der Arbeitnehmervertreter im Aufsichtsrat gelten die Bestimmungen des Betriebsverfassungsgesetzes 1952.

 

 

Hans Otto Theater GmbH:

 

Gemäß § 9 Abs. 1 Gesellschaftsvertrag der Hans Otto Theater GmbH besteht das Kuratorium (Aufsichtsrat) aus mindestens fünf ordentlichen Mitgliedern, die von der Gesellschafterversammlung bestellt und abberufen werden:

 

1.) die für Kultur und Finanzen zuständigen Beigeordneten,

2.) der Vorsitzende des Betriebsrates der Gesellschaft,

3.) dem Land Brandenburg werden zwei Sitze eingeräumt, die nach Möglichkeit durch die für Kultur und Finanzen zuständigen Ministerien besetzt werden sollen (derzeit unbesetzt).

 

Der/die für Kultur zuständige Beigeordnete übt den Kuratoriumsvorsitz aus.

Zudem besteht das Kuratorium aus mindestens vier ordentlichen Mitgliedern, die durch die Stadtverordnetenversammlung benannt und abberufen werden.

Das Kuratorium kann im Interesse der Gesellschaft bis zu vier weitere außerordentliche Mitglieder kooptieren, die volles Antrags- und Stimmrecht haben (derzeit zwei).

Dem Kuratorium der Gesellschaft gehören derzeit 8 Mitglieder an, davon 1 Mitglied, das über die CDU - Fraktion der SVV entsandt wurde.

 

 

 

 

II. Rechtsgrundlage

 

Gemäß § 35 Abs. 2 Ziff. 6 GO i.V.m. § 104 Abs. 1, 2 GO obliegt der SVV die Bestellung ihrer Vertreter in wirtschaftlichen Unternehmen.

 

 

 

 


 [S1]

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Fazit finanzielle Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

 

Der Landeshauptstadt Potsdam entstehen keine finanziellen Aufwendungen.

 

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