Anfrage - 04/SVV/0119

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

In der Januarsitzung ist der Oberbürgermeister aufgefordert worden, die notwendigen Voraussetzungen für einen Verkauf von an die Gewoba veräußerten Garagengrundstücken an interessierte Garagengemeinschaften zu schaffen (DS 03/SVV/0927).

 

Ich frage den Oberbürgermeister:

 

Wie ist der Stand der Umsetzung des Beschlusses zu den Garagengrundstücken vom 16.01.2004?

 

 

Antwort:

 

Der Geschäftsführer der POLO Potsdamer Liegenschafts- und Objektentwicklungsgesellschaft mbH & Co KG, Herr Müller-Zinsius, hat mit dem Garagenbeirat Laplacering in der Woche vom
8. bis 12. März 2004 einen Gesprächstermin vereinbart. In diesem Gespräch werden die weiteren Erörterungen stattfinden.

 

 

Bei der Beantwortung der o.a. Anfrage in der StVV am 03.03.04 ist eine Nachfrage offen geblieben:

 

Hierzu ist mitzuteilen, dass der Bauantrag zur Errichtung einer Netto-Filiale in der Erich-Weinert-Straße am 26.02.2004 im Bereich Bauordnung eingegangen ist.

Mit Schreiben vom 11.03.2004 ist der Antragsteller zur Vervollständigung der Antragsunterlagen aufgefordert worden. Der Antragsteller hat nun vier Wochen Zeit prüffähige Unterlagen beizubringen. Bis zu diesem Zeitpunkt ruht die Antragsbearbeitung.

 

Über den Zeitpunkt wann und ob eine Baugenehmigung erteilt werden wird, kann heute noch keine Aussage gemacht werden. Dies hängt von den Stellungnahmen der zu beteiligenden Bereiche ab, die die Zulässigkeit des Vorhabens im Rahmen der Ämterbeteiligung prüfen.

 

Nach einer evt. Erteilung einer Baugenehmigung kann der Bauherr innerhalb der Geltungsdauer der Genehmigung mit dem Bau beginnen. Hierbei handelt es sich um einen Zeitraum von vier Jahren. Die Genehmigung kann auf Antrag vor Ablauf der Geltungsdauer einmalig um zwei Jahre verlängert werden. Eine Aussage wann der Bauherr tatsächlich mit dem Bau beginnt kann zum heutigen Zeitpunkt daher nicht getroffen werden.

 

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Erläuterung

 

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