Antrag - 03/SVV/0918
Grunddaten
- Betreff:
-
Geschäftsberichte kommunaler Unternehmen
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Antrag
- Federführend:
- Vorsitzende der Stadtverordnetenversammlung
- Einreicher*:
- PDS-Fraktion
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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Erledigt
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Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam
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Entscheidung
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03.03.2004
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Beschlussvorschlag
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
Der Oberbürgermeister wird beauftragt, dafür Sorge zu
tragen, dass Unternehmen, an denen die Landeshauptstadt Potsdam als
Gesellschafter beteiligt ist, regelmäßig, soweit das bisher nicht der Fall ist,
mindestens einmal pro Kalenderjahr einen Geschäftsbericht veröffentlichen.
Dieser soll die Öffentlichkeit in angemessener Form über Aufgabenfeld,
Geschäftsgebaren, Tätigkeit der Gesellschaftsorgane und die wirtschaftliche
Lage des Unternehmens informieren.
Dr. Hans-Jürgen Scharfenberg
Fraktionsvorsitzender
Erläuterung
Begründung:
Die Landeshauptstadt Potsdam ist Eigentümer
zahlreicher privatrechtlich organisierter Unternehmen bzw. an ihnen beteiligt.
Diese Wirtschaftsbetriebe gehören also mittelbar den Potsdamerinnen und
Potsdamern. Daher ist es auch angezeigt, dass diese auch regelmäßig und aktuell
über Zweck, Tätigkeit und Führung dieser Unternehmen informiert werden.
Dies kann durch den erst in gehörigem Abstand zum
jeweiligen Geschäftsjahr durch die Stadt erstellten Beteiligungsbericht nicht
in adäquater Weise geleistet werden.
Wirkungsvoller – wie etwa das Beispiel des
Geschäftsberichtes der Gewoba zeigt – sind vom Unternehmen selbst verfasste und
auch der Identifikation der Potsdamerinnen und Potsdamer mit „ihren“
Unternehmen dienende Berichte.
Der Oberbürgermeister soll in seiner Funktion als
Gesellschaftervertreter in den Unternehmen, denen bereits Geschäftsberichte
auferlegt worden sind, auf die tatsächliche Einhaltung dieser Auflage drängen
und in den übrigen Unternehmen darauf hinwirken, dass eine solche
Berichterstattung erfolgt.