Antrag - 03/SVV/0918

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, dafür Sorge zu tragen, dass Unternehmen, an denen die Landeshauptstadt Potsdam als Gesellschafter beteiligt ist, regelmäßig, soweit das bisher nicht der Fall ist, mindestens einmal pro Kalenderjahr einen Geschäftsbericht veröffentlichen. Dieser soll die Öffentlichkeit in angemessener Form über Aufgabenfeld, Geschäftsgebaren, Tätigkeit der Gesellschaftsorgane und die wirtschaftliche Lage des Unternehmens informieren.

 

 

 

 

Dr. Hans-Jürgen Scharfenberg

Fraktionsvorsitzender

 

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Erläuterung

Begründung:

Die Landeshauptstadt Potsdam ist Eigentümer zahlreicher privatrechtlich organisierter Unternehmen bzw. an ihnen beteiligt. Diese Wirtschaftsbetriebe gehören also mittelbar den Potsdamerinnen und Potsdamern. Daher ist es auch angezeigt, dass diese auch regelmäßig und aktuell über Zweck, Tätigkeit und Führung dieser Unternehmen informiert werden.

Dies kann durch den erst in gehörigem Abstand zum jeweiligen Geschäftsjahr durch die Stadt erstellten Beteiligungsbericht nicht in adäquater Weise geleistet werden.

Wirkungsvoller – wie etwa das Beispiel des Geschäftsberichtes der Gewoba zeigt – sind vom Unternehmen selbst verfasste und auch der Identifikation der Potsdamerinnen und Potsdamer mit „ihren“ Unternehmen dienende Berichte.

Der Oberbürgermeister soll in seiner Funktion als Gesellschaftervertreter in den Unternehmen, denen bereits Geschäftsberichte auferlegt worden sind, auf die tatsächliche Einhaltung dieser Auflage drängen und in den übrigen Unternehmen darauf hinwirken, dass eine solche Berichterstattung erfolgt.

 

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