Anfrage - 04/SVV/0095

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die unbebauten Abschnitte des S-Bahnhofes Babelsberg, bzw. die Unterführungen Wattstraße und Karl-Liebknecht-Str. und die Gehwege, die an das Bahnhofsgelände grenzen, sind permanent verunreinigt. Scheinbar fühlt sich niemand verantwortlich das betreffende Gelände  säubern zu lassen.

 

Wer ist der Anlieger und übernimmt damit seine Anliegerpflicht der Gehwegsäuberung?

 

 

Antwort:

 

Die benannten Stellen und die  damit verbundene Durchführung der Anliegerpflichten entlang der Bahnstrecke durch Babelsberg liegen im Verantwortungsbereich der Deutschen Bahn AG. Die Missstände wurden mehrfach protokolliert und geahndet.

 

Auf ständiges Drängen des Inspektionsaußendienstes wurden einige Stellen in sporadischen Einzelaktionen durch die Deutsche Bahn AG gereinigt. Auch das Aussprechen von Bußgeldern hat zu keinem Umdenken der Verantwortlichen und spürbaren Verbesserung der unbefriedigenden Zustände geführt.

 

Die AG Außendienst bemüht sich weiterhin um eine Verbesserung der Gesamtsituation in diesem Bereich und wird dazu einen Ortstermin mit Verantwortlichen der Deutschen Bahn AG anstreben.

 

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Erläuterung

 

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