Anfrage - 04/SVV/0185
Grunddaten
- Betreff:
-
Situation der Potsdamer Gesundheitsbehörden
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Anfrage
- Federführend:
- Büro der Stadtverordnetenversammlung
- Einreicher*:
- Stadtverordneter Schwemmer, DVU
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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Erledigt
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Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam
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Anhörung
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03.03.2004
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Beschlussvorschlag
Im Bereich
des Potsdamer Gesundheitsamtes werden derzeit Kostensenkungsmaßnahmen durchgeführt
mit teilweise starken Einschränkungen für die Bürgerinnen und Bürger sowie die
Mitarbeiter des Gesundheitsamtes.
So werden
z. B. für Impfungen oder die Ausstellung von Gesundheitspässen Kosten von den
Bürgern verlangt.
Gleichzeitig
sind die Mitarbeiter des Gesundheitsamtes weder personell noch materiell - z. B. durch das Fehlen moderner
EDV-Ausstattung – in der Lage, das von ihnen verlangte Arbeitspensum zu
schaffen.
Frage:
Welche
Maßnahmen sind seitens der Verwaltung geplant, um das Gesundheitsamt der Stadt
Potsdam finanziell so auszustatten, dass eine effektive und bürgerfreundliche
Arbeitsweise ermöglicht wird?
Antwort:
Kostensenkungsmaßnahmen haben im Gesundheitsamt bisher nicht zu Einschränkungen der Dienstleistungen für BürgerInnen geführt.
Die angeführten Beispiele - Impfungen und die Ausstellung von
Gesundheitspässen sind schon immer kostenpflichtig.
Für Impfungen wird schon deshalb eine Gebühr
erhoben, weil die Kosten für den Impfstoff vom Bürger selbst getragen werden
müssen.
Nur die Impfung gegen Tetanus, Diphtherie und
Grippe ist für gesetzlich Krankenversicherte kostenfrei, da es hier eine
Vereinbarung zwischen dem Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und
Frauen und den Krankenkassen zur Kostenerstattung an die Gesundheitsämter gibt.
Für das Erlangen eines Gesundheitspasses ist
eine Belehrung gesetzlich vorgeschrieben. Dafür wird eine Gebühr erhoben, die
sich in der Höhe an die Empfehlung des MASGF hält.
Auch für Duplikate von Impfausweisen oder
Gesundheitspässen werden Gebühren erhoben, da die Ausweise vom Anbieter
kostenpflichtig erworben werden müssen.
Es ist richtig, dass an einigen Arbeitsplätzen –
z.B. in der Impfstelle – kein PC vorhanden ist.
Für den Bürger entsteht dadurch kein Nachteil, das Arbeitspensum wird, wenn nötig durch Verlängerung der Sprechstundenzeit kompensiert.
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Die Gebühren für Impfungen und Impfberatungen sind in der
Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung des Ministeriums für Arbeit, Soziales,
Gesundheit und Frauen vom 8.9.1992 in der derzeit geltenden Fassung der
Verordnung zur Änderung
der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung, konkretisiert für den Bereich des
Gesundheitsamtes enthalten:
Impfung je Injektion
Gelbfieber 16,10 EUR
Hepatitis A (Erwachsene) 38,50 EUR
Hepatitis A (Kinder) 28,60 EUR
Hepatitis A/B (Erwachsene) 49,00 EUR
Hepatitis A/B (Kinder) 33,90 EUR
Hepatitis B 38,50 EUR
Typhus 19,00 EUR
Meningokokken 21,10 EUR
FSME 29,80 EUR
Tollwut 35,60 EUR
Kinderlähmung 16,10 EUR
MMR 27,40 EUR
Cholera 32,20 EUR
Hepatyrix 65,80 EUR
Ausstellen eines Impfausweises (erstmals oder
als Duplikat)
3,00 EUR
Gesundheitspass und Belehrung nach dem
Infektionsschutzgesetz 25,56 EUR
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Auswirkungen der Organisationsuntersuchung
Ziel der Organisationsuntersuchung (OU) ist es u.a., Optimierungsmöglichkeiten
für die Arbeit im Gesundheitsamt
zu finden z.B. durch Umstrukturierung oder Ausgliederung von Aufgaben.
Eine endgültige Aussage wird aber erst mit Abschluss der OU am 30.10.04 möglich
sein.