Anfrage - 04/SVV/0185

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Im Bereich des Potsdamer Gesundheitsamtes werden derzeit Kostensenkungsmaßnahmen durchgeführt mit teilweise starken Einschränkungen für die Bürgerinnen und Bürger sowie die Mitarbeiter des Gesundheitsamtes.

 

So werden z. B. für Impfungen oder die Ausstellung von Gesundheitspässen Kosten von den Bürgern verlangt.

 

Gleichzeitig sind die Mitarbeiter des Gesundheitsamtes weder personell noch materiell  - z. B. durch das Fehlen moderner EDV-Ausstattung – in der Lage, das von ihnen verlangte Arbeitspensum zu schaffen.

 

Frage:

 

Welche Maßnahmen sind seitens der Verwaltung geplant, um das Gesundheitsamt der Stadt Potsdam finanziell so auszustatten, dass eine effektive und bürgerfreundliche Arbeitsweise ermöglicht wird? 

 

 

Antwort:

 

Kostensenkungsmaßnahmen haben im Gesundheitsamt bisher nicht zu Einschränkungen der Dienstleistungen für BürgerInnen geführt.

Die angeführten Beispiele  - Impfungen und die Ausstellung von Gesundheitspässen sind schon immer kostenpflichtig.

Für Impfungen wird schon deshalb eine Gebühr erhoben, weil die Kosten für den Impfstoff vom Bürger selbst getragen werden müssen.

Nur die Impfung gegen Tetanus, Diphtherie und Grippe ist für gesetzlich Krankenversicherte kostenfrei, da es hier eine Vereinbarung zwischen dem Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Frauen und den Krankenkassen zur Kostenerstattung an die Gesundheitsämter gibt.

Für das Erlangen eines Gesundheitspasses ist eine Belehrung gesetzlich vorgeschrieben. Dafür wird eine Gebühr erhoben, die sich in der Höhe an die Empfehlung des MASGF hält.

Auch für Duplikate von Impfausweisen oder Gesundheitspässen werden Gebühren erhoben, da die Ausweise vom Anbieter kostenpflichtig erworben werden müssen.

 

Es ist richtig, dass an einigen Arbeitsplätzen – z.B. in der Impfstelle – kein PC vorhanden ist.

Für den Bürger entsteht dadurch kein Nachteil, das Arbeitspensum wird, wenn nötig durch Verlängerung der Sprechstundenzeit kompensiert.

 

·         Die Gebühren für Impfungen und Impfberatungen sind in der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung des Ministeriums für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Frauen vom 8.9.1992 in der derzeit geltenden Fassung der Verordnung zur Änderung
der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung, konkretisiert für den Bereich des Gesundheitsamtes enthalten:

 

Impfung je Injektion

Gelbfieber                         16,10 EUR

Hepatitis A (Erwachsene)                 38,50 EUR

Hepatitis A (Kinder)                28,60 EUR

Hepatitis A/B (Erwachsene)           49,00 EUR

Hepatitis A/B (Kinder)                33,90 EUR

Hepatitis B                            38,50 EUR

Typhus                              19,00 EUR

Meningokokken                    21,10 EUR

FSME                         29,80 EUR

Tollwut                              35,60 EUR

Kinderlähmung                    16,10 EUR

MMR                           27,40 EUR

Cholera                            32,20 EUR

Hepatyrix                         65,80 EUR

 

Ausstellen eines Impfausweises (erstmals oder als Duplikat)                  3,00 EUR

Gesundheitspass und Belehrung nach dem Infektionsschutzgesetz        25,56 EUR

 

·         Auswirkungen der Organisationsuntersuchung

Ziel der Organisationsuntersuchung (OU) ist es u.a., Optimierungsmöglichkeiten für die Arbeit im Gesundheitsamt  zu finden z.B. durch Umstrukturierung oder Ausgliederung von Aufgaben.
Eine endgültige Aussage wird aber erst mit Abschluss der OU am 30.10.04 möglich sein.

 

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Erläuterung

 

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