Mitteilungsvorlage - 04/SVV/0164

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis:

 

Die Mitteilungsvorlage stellt das vorläufige Ergebnis in Auswertung des Versuchs der

Einrichtung eines Kreisverkehrs an der Nordrampe der Nuthestraße/Neuendorfer Straße dar.

 

Die Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis:

Aufgrund der DS 02/SVV/0183 und der MV 02/SVV/0423 wurde am Verkehrsknoten Neuendorfer Straße / Nuthestraße (Nordrampe) ein Kreisverkehr provisorisch errichtet. Der Probezeitraum betrug 60 Tage (22.07.2003 – 19.09.2003) und sollte hauptsächlich die technische Machbarkeit eines Kreisverkehrs aufgrund der gegebenen Platzverhältnisse aufzeigen. Ein abschließendes Ergebnis auf die allgemeine Leistungsfähigkeit ist durch diesen temporären Versuch,  der durch den Fachbereich Grün- und Verkehrsflächen entsprechend  baulicher und verkehrsrechtlicher Standards vorbereitet und durchgeführt wurde, nicht möglich. Während der Testphase wurden am 17.09.2003 durch den Bereich Stadtplanung und Bauordnung Verkehrszählungen durchgeführt. Die Polizei, die Bereiche Straßenverkehr, Stadtplanung und Bauordnung sowie die Bereiche Verkehrsanlagen   und Verkehrsmanagement haben die Testphase intensiv begleitet und anschließend ausgewertet.

In Anlage 1 ist das Ergebnis tabellarisch dargestellt.

Es ist zu konstatieren, dass im vorhandenen Straßenraum ein Kreisverkehr baulich angelegt werden könnte. Aufgrund erheblicher Leistungsfähigkeitsprobleme an den Nachmittagen und erhöhter Sicherheitsprobleme für Fußgänger und Radfahrer werden zur abschließenden Beurteilung weitergehende Verkehrstechnische Untersuchungen für erforderlich gehalten.

 

Nach örtlicher Begehung am 15.09.2003 durch die Bereiche Straßenverkehr sowie Verkehrsplanung, Polizei und den Bereich Verkehrsmanagement im Beisein von Schülern und Lehrern der Schule 56 im Kirchsteigfeld ist eine Querungshilfe in Form einer Lichtsignalanlage unbedingt notwendig. Die sichere Querung ist für die Grundschüler aus dem Gebiet Stern / Schäferfeld von besonderer Bedeutung.

Aufgrund der Komplexität in Bezug auf die „Grüne Welle“ entlang der Neuendorfer Straße, der starken Frequentierung durch Schüler und Radfahrer als auch des dort verkehrenden Öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) wird die Verkehrstechnische Untersuchung für zwingend erforderlich gehalten.

 

Unabhängig von dieser Untersuchung werden die möglichen Varianten seitens des Fachbereiches Grün- und Verkehrsflächen wie folgt eingeschätzt:

 

1. Erneuerung der Lichtsignalanlage(n)

Momentan ist eine Lichtsignalanlage (LSA) aus DDR-Produktion in Betrieb und steuert beide Abfahrten (Nord- und Südrampe). Diese lässt eine verkehrsabhängige (also optimale) Steuerung nicht zu. Aus diesem Grund kommt es derzeit im Berufsverkehr zu Rückstauerscheinungen einzelner Richtungen. Ein Austausch dieser LSA durch eine neue entsprechend heutigem Stand der Technik würde diese Probleme beheben. Weiterhin wäre eine verbesserte Abwicklung des ÖPNV möglich. Erfahrungsgemäß würden die Kosten für die signaltechnische Umrüstung dieser beiden Knoten ca. 300.000,00 € Kosten betragen. Für die jährliche Unterhaltung sind ca. 10.000,00 € einzuplanen.

 

2. Umbau zum kleinen Kreisverkehr

Für Straßenumbau, einschließlich Planung und erforderliche Leitungsumverlegungen, zum kleinen Kreisverkehr, entsprechend der Testphase, sind ca. 400.000,00 € zu veranschlagen. Aufgrund der räumlichen Nähe zum Nachbarknoten Neuendorfer Straße / Nuthestraße (Südrampe) müsste auch diese Kreuzung zu einem Kreisverkehrsplatz (für ebenfalls ca. 400.000,00 €) umgebaut oder die dortige Lichtsignalanlage (für ca. 160.000,00 €) im Zuge des Umbaues der Nordrampe ersetzt werden. Die Unterhaltungskosten der beiden Kreisverkehrsplätze können weitestgehend vernachlässigt werden (keine zusätzlichen Kosten zum heutigen Ausbauzustand).

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Erläuterung

 

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Fazit finanzielle Auswirkungen

 

Beauftragung einer verkehrs- und bautechnischen Untersuchung für den Straßenabschnitt

„Zum Kirchsteigfeld“ und „Neuendorfer Straße“ – geschätzte Kosten ca. 15.000,00 T€;

vorbehaltlich der Aufnahme in den Haushalt.

 

 

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