Mitteilungsvorlage - 04/SVV/0164
Grunddaten
- Betreff:
-
Provisorischer Kreisverkehr Neuendorfer Straße / Nuthestraße (Nordrampe)
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Mitteilungsvorlage
- Federführend:
- Fachbereich Grün- und Verkehrsflächen
- Einreicher*:
- 4/47
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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Erledigt
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Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam
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Anhörung
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03.03.2004
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31.03.2004
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Erledigt
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Ausschuss für Stadtplanung und Bauen
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Vorberatung
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27.04.2004
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25.05.2004
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Beschlussvorschlag
Die Stadtverordnetenversammlung nimmt zur
Kenntnis:
Die Mitteilungsvorlage stellt das vorläufige
Ergebnis in Auswertung des Versuchs der
Einrichtung eines Kreisverkehrs an der Nordrampe der
Nuthestraße/Neuendorfer Straße dar.
Die
Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis:
Aufgrund der DS
02/SVV/0183 und der MV 02/SVV/0423 wurde am Verkehrsknoten Neuendorfer Straße /
Nuthestraße (Nordrampe) ein Kreisverkehr provisorisch errichtet. Der
Probezeitraum betrug 60 Tage (22.07.2003 – 19.09.2003) und sollte hauptsächlich
die technische Machbarkeit eines Kreisverkehrs aufgrund der gegebenen
Platzverhältnisse aufzeigen. Ein abschließendes Ergebnis auf die allgemeine
Leistungsfähigkeit ist durch diesen temporären Versuch, der durch den Fachbereich Grün- und
Verkehrsflächen entsprechend
baulicher und verkehrsrechtlicher Standards vorbereitet und durchgeführt
wurde, nicht möglich. Während der Testphase wurden am 17.09.2003 durch den
Bereich Stadtplanung und Bauordnung Verkehrszählungen durchgeführt. Die
Polizei, die Bereiche Straßenverkehr, Stadtplanung und Bauordnung sowie die
Bereiche Verkehrsanlagen und
Verkehrsmanagement haben die Testphase intensiv begleitet und anschließend
ausgewertet.
In Anlage 1 ist das Ergebnis tabellarisch
dargestellt.
Es ist zu konstatieren, dass im vorhandenen Straßenraum ein
Kreisverkehr baulich angelegt werden könnte. Aufgrund erheblicher
Leistungsfähigkeitsprobleme an den Nachmittagen und erhöhter
Sicherheitsprobleme für Fußgänger und Radfahrer werden zur abschließenden
Beurteilung weitergehende Verkehrstechnische Untersuchungen für erforderlich
gehalten.
Nach örtlicher Begehung am 15.09.2003 durch die
Bereiche Straßenverkehr sowie Verkehrsplanung, Polizei und den Bereich
Verkehrsmanagement im Beisein von Schülern und Lehrern der Schule 56 im
Kirchsteigfeld ist eine Querungshilfe in Form einer Lichtsignalanlage unbedingt
notwendig. Die sichere Querung ist für die Grundschüler aus dem Gebiet Stern /
Schäferfeld von besonderer Bedeutung.
Aufgrund der Komplexität in Bezug auf die „Grüne
Welle“ entlang der Neuendorfer Straße, der starken Frequentierung durch Schüler
und Radfahrer als auch des dort verkehrenden Öffentlichen Personennahverkehrs
(ÖPNV) wird die Verkehrstechnische Untersuchung für zwingend erforderlich
gehalten.
Unabhängig von dieser Untersuchung werden die
möglichen Varianten seitens des Fachbereiches Grün- und Verkehrsflächen wie
folgt eingeschätzt:
1. Erneuerung der Lichtsignalanlage(n)
Momentan ist eine Lichtsignalanlage (LSA) aus
DDR-Produktion in Betrieb und steuert beide Abfahrten (Nord- und Südrampe).
Diese lässt eine verkehrsabhängige (also optimale) Steuerung nicht zu. Aus
diesem Grund kommt es derzeit im Berufsverkehr zu Rückstauerscheinungen
einzelner Richtungen. Ein Austausch dieser LSA durch eine neue entsprechend
heutigem Stand der Technik würde diese Probleme beheben. Weiterhin wäre eine
verbesserte Abwicklung des ÖPNV möglich. Erfahrungsgemäß würden die Kosten für
die signaltechnische Umrüstung dieser beiden Knoten ca. 300.000,00 € Kosten
betragen. Für die jährliche Unterhaltung sind ca. 10.000,00 € einzuplanen.
2. Umbau zum kleinen Kreisverkehr
Für Straßenumbau, einschließlich Planung und erforderliche
Leitungsumverlegungen, zum kleinen Kreisverkehr, entsprechend der Testphase,
sind ca. 400.000,00 € zu veranschlagen. Aufgrund der räumlichen Nähe zum
Nachbarknoten Neuendorfer Straße / Nuthestraße (Südrampe) müsste auch diese
Kreuzung zu einem Kreisverkehrsplatz (für ebenfalls ca. 400.000,00 €) umgebaut
oder die dortige Lichtsignalanlage (für ca. 160.000,00 €) im Zuge des Umbaues
der Nordrampe ersetzt werden. Die Unterhaltungskosten der beiden
Kreisverkehrsplätze können weitestgehend vernachlässigt werden (keine
zusätzlichen Kosten zum heutigen Ausbauzustand).