Beschlussvorlage - 04/SVV/0145
Grunddaten
- Betreff:
-
Auslegungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. 94 Puschkinallee/ Behlertstraße/ Kleine Weinmeisterstraße
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB Stadtplanung und Bauordnung
- Einreicher*:
- 462
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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Erledigt
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Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam
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Entscheidung
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03.03.2004
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31.03.2004
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Erledigt
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Ausschuss für Stadtplanung und Bauen
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Vorberatung
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09.03.2004
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Erläuterung
Begründung
Kurzeinführung
Hinweis zur Gliederung der Beschlussvorlage
In den Unterlagen, die den Mitgliedern der
beteiligten Fachausschüsse vorliegen, sind als Anlage enthalten:
- Anlage 1: Kurzeinführung
(3 Seiten)
- Anlage 2: Textbebauungsplan
mit Begründung (30 Seiten)
Darstellung der Ergebnisse aus den bisherigen
Verfahrensschritten und Empfehlung der Verwaltung
Anlass für die vorliegende Beschlussvorlage
Die Stadtverordnetenversammlung hat auf ihrer
Sitzung am 23.01. 2002 die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 94
„Puschkinallee/ Behlertstraße/ Kleine Weinmeisterstraße“ beschlossen. Als die
wesentlichen Planungsziele sind im Aufstellungsbeschluss festgelegt:
- Schutz der Wohnfunktion
- Gleichgewichtung des Ausnahme-Regel-Verhältnisses
zwischen Wohnen/ Gewerbe/ Dienstleistung
- Verminderung und Vermeidung von
Konfliktfeldern
Gegenstand der Planung ist das Schaffen eines
verträglichen Nebeneinanders aller Nutzungen mit Hilfe des Instruments des
Textbebauungsplans. Unter Wahrung des Charakters der Nauener Vorstadt als
überwiegendes Wohngebiet wird ein gebietsverträglicher Anteil nicht störender
gewerblicher Nutzungen zugelassen.
Darstellung der Ergebnisse aus den frühzeitigen
Beteiligungsverfahren
Mit Schreiben vom 26.05.2003 wurde die Anfrage
nach den Zielen der Raumordnung und Landesplanung gestellt. In der Antwort der
Gemeinsamen Landesplanungsabteilung vom 20.06.2003 wurde festgestellt, dass die
Planung mit den Zielen der Raumordnung und Landesplanung vereinbar ist, weil
das Plangebiet laut gemeinsamem Landesentwicklungsplan für den engeren
Verpflechtungsraum Brandenburg-Berlin LEP eV im potenziellen Siedlungsbereich
liegt und als Siedlungsgebiet dargestellt ist.
Im Zeitraum vom 25.08.2003 bis zum 08.09.2003
wurde zur Planung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB die frühzeitige Bürgerbeteiligung in
der Stadtverwaltung Potsdam, Bereich Verbindliche Bauleitplanung durchgeführt.
Die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB erfolgte
im Zeitraum vom 28.07.2003 bis zum 01.09.2003. An der Planung wurden insgesamt
acht Träger öffentlicher Belange, deren Interessen durch die Planung berührt
sein können, beteiligt.
Frühzeitige Bürgerbeteiligung
Mit Ausstellung des Vorentwurfes des
Bebauungsplans und seiner Begründung wurden die Bürger von den allgemeinen
Zielen und Zwecken der Planung öffentlich unterrichtet. Der Vorentwurf enthält
lediglich Festsetzungen zur Art der baulichen Nutzung. Der überwiegende Teil
des Geltungsbereiches ist als allgemeines Wohngebiet und eine Fläche als
Mischgebiet festgesetzt worden. Die Flä che des allgemeinen Wohngebietes wurde
in drei Teilbereiche gegliedert. Dort ist, den jeweiligen Rahmenbedingungen
angepasst, ein gebietsverträglicher Anteil an Dienstleistungen und Gewerbe
zulässig.
Von der Möglichkeit Anregungen zu äußern sowie
Einsicht in die Pläne zu nehmen, machten während der Ausstellungszeit einige
Bürger Gebrauch. Es wurden drei schriftliche Anregungen zum Vorentwurf
eingereicht.
Als Hauptanliegen ging aus den Anregungen
hervor, dass für zwei in der Nauener Vorstadt ansässige Firmen („Putzteufel“
und „Dachdeckereinkauf“) eine Lösung erarbeitet werden muss, durch welche die
Wohnruhe der umliegenden Bebauung gewährleistet wird.
Beteiligung der Träger öffentlicher Belange
Mit Schreiben vom 28.07.2003 wurden sieben
Träger öffentlicher Belange zur Abgabe einer Stellungnahme zum Vorentwurf des
Bebauungsplanes Nr. 94 aufgefordert. Mit Schreiben vom 28.08.2003 wurde
ergänzend ein Träger öffentlicher Belange an der Planung beteiligt. Daraufhin
nahmen zum Vorentwurf sieben Träger öffentlicher Belange Stellung. Bei dem
Träger, der sich nicht geäußert hat, wird davon ausgegangen, dass er der
Planung zustimmt.
Vier Träger erheben keine Einwände gegen die
Planung. Drei Träger haben lediglich Hinweise gegeben. Diese bezogen sich auf
die Berücksichtigung eines Bodendenkmals (Archäologisches Landesmuseum
Abteilung Bodendenkmalpflege), auf Fragen zur Sicherung gewerblich tä tiger
Unternehmen im Bestand mit Entwicklungsmöglichkeiten durch Festsetzung der
Flächen als Mischgebiet (Industrie- und Handelskammer Potsdam) und auf Fragen
zur generellen Verträglichkeit der bestehenden Wohnnutzung mit den benachbarten
Nutzungen wie einer Baugewerbefirma („Dachdeckereinkauf“), einem
Kinderspielplatz in der Bertha-von-Suttner-Straße 5 und dem an den
Geltungsbereich angrenzenden „Treffpunkt Freizeit“ (Amt für Immissionsschutz).
Weiterhin wird durch das Amt für Immissionschutz auf die Begrenzung bzw.
Durchquerung des Plangebietes vom Verkehr stark frequentierter Straßen
hingewiesen und empfohlen die Festsetzungen des Bebauungsplans um die
notwendigen Maßnahmen zum Schutz vor den Verkehrslärmemissionen zu ergänzen.
Beteiligung der städtischen Fachbereiche
Parallel zur Beteiligung der Träger öffentlicher
Belange sind sechs städtische Fachbereiche an der Planung beteiligt worden. Es
gingen insgesamt fünf Stellungnahmen zur Planung ein. Bei dem Fachbereich, der
sich nicht geäußert hat, wird davon ausgegangen, dass er der Planung zustimmt.
Es sind vier Stellungnahmen mit Hinweisen eingegangen.
Der Bereich Bürgerberatung Bau hat sich u. a.
zur ausnahmsweisen Zulässigkeit von Gartenbaubetrieben und Tankstellen im
Mischgebiet, der Berücksichtigung eines bereits genehmigten Bauvorhabens der
Gewoba sowie zur Problematik einer möglichen Bebauung in zweiter Reihe
geäußert.
Der Bereich Wirtschaftsförderung regt an, die
Begrenzung der gewerblichen Nutzung nicht grundstücks- sondern bereichsbezogen
festzuschreiben.
Durch den Bereich Grünflächen wird auf die
Notwendigkeit der Sicherung bestehender Freiflächen hingewiesen sowie auf das
Aufgehen des Bebauungsplans Nr. 57 „Öffentlicher Kinderspielplatz
Bertha-von-Suttner-Straße“ im weiteren Verfahren dieses Bebauungsplans.
Die Untere Denkmalschutzbehörde regt an, die
geschützten Grundstücke, Flächen und Rä ume zu kennzeichnen sowie durch
allgemeingültige Regelungen die Vorgärten von dem ruhenden Verkehr
freizuhalten.
Stellungnahme der Verwaltung zu den während der
frühzeitigen Bürgerbeteiligung und der Beteiligung der Träger öffentlicher
Belange sowie der Fachbereiche der Stadtverwaltung Potsdam eingegangenen
Schreiben
Die Thematik der Firma „Putzteufel“ wird im
weiteren Verfahren auch hinsichtlich der rechtlichen Auswirkungen geprüft.
Die Firma „Dachdeckereinkauf“ ist eine
sogenannte „eingewachsene“ Nutzung, die durch den Bebauungsplan gesichert wird.
Um die Situation der umliegenden Wohnnutzung zu verbessern, sind Änderungen,
Erweiterungen und Nutzungsänderungen der baulichen Anlagen mit Bedingungen
verknüpft, die eine langfristige Verträglichkeit der
Nutzungen in der bestehenden Struktur gewährleisten. Die Festsetzung 2.1.2 ist
dementsprechend präzisiert worden.
Die Begründung und die Festsetzungen des
Bebauungsplanes wurden zu dem Hinweis auf das Bodendenkmal ergänzt.
Die von der IHK vorgebrachten Anregungen werden
nicht berücksichtigt. Dies begründet sich folgendermaßen:
Eine Festsetzung der gewerblich genutzten
Flächen als Mischgebiet steht dem Planungsziel die Wohnnutzung zu sichern,
entgegen. Der schleichende Umnutzungsprozess durch gewerblich- und
dienstleistungsorientierte Nutzungen würde noch verstärkt werden.
Bei dem Kinderspielplatz handelt es sich um einen Spielplatz für Kinder bis zu 12 Jahren, der die Wohnnutzung in der Nauener Vorstadt ergänzt. Die mit der Nutzung des Kinderspielplatzes unvermeidbar verbundenen Geräusche sind sozialadäquat und müssen deshalb von den Nachbarn hingenommen werden.
Bei der östl. angrenzenden Freizeitanlage
„Treffpunkt Freizeit“ handelt es sich um eine Einrichtung, die sich schon seit
vielen Jahren im Bestand befindet. Der Flächennutzungsplan sieht an dieser
Stelle eine Jugendeinrichtung vor. Die Freizeitaktivitäten des Treffpunktes
finden innerhalb des Gebäudes und außerhalb, auf der durch das Gebäude
abgeschirmten Fläche, statt. Der noch auftretende Lärmpegel kann, gegenüber dem
an dieser Straße auftretenden Verkehrslärm, vernachlässigt werden.
Die Thematik des Immissionsschutzes ist in die
Begründung aufgenommen worden. Die Festsetzungen sind um die notwendigen
Maßnahmen zum Schutz vor den Verkehrslärmemissionen ergänzt worden.
Bei Ausschluss von Gartenbaubetrieben und
Tankstellen aus dem Mischgebiet ist der Gebietscharakter eines Mischgebiet nicht
mehr gewahrt, daher bleibt die ausnahmsweise Regelung Bestandteil des
Bebauungsplanes. Da die Grundstücksgrößen u. -zuschnitte diese Nutzungen nicht
zulassen, besteht auch keine Gefahr, dass es zu einer Genehmigung dieser sich
nicht in das Stadtbild einfügenden Anlagen kommen könnte.
Einer ungewollten Bebauung in zweiter Reihe wird
durch Festsetzung einer Bebauungstiefe entgegengewirkt.
Der Hinweis auf die bereichsbezogene Begrenzung
der gewerblichen Nutzung widerspricht dem Gleichbehandlungsgrundsatz und wurde
daher nicht in der Planung berücksichtigt.
Die vom Bereich Grünflächen genannten
Freiflächen wurden durch Festsetzung als öffentliche Grünfläche gesichert. Der
Bebauungsplan Nr. 57 „Öffentlicher Kinderspielplatz Bertha-von-Suttner-Straße“
wird im weiteren Verfahren dieses Bebauungsplans aufgehen. Die Festsetzung 2.3
ist zu diesem Tatbestand ergänzt worden.
Die geschützten
Grundstücke, Flächen und Räume (Einzeldenkmale, Denkmalbereich und Freiflächen)
sind nachrichtlich in den Bebauungsplan übernommen worden. Der Bebauungsplan
wurde um eine Festsetzung zur Regelung der Stellplätze, Garagen und
Nebenanlagen in den Vorgärten ergänzt.
Empfehlung der Verwaltung
Entsprechend dem Vorschlag der Verwaltung kann
der Beschluss zur öffentlichen Auslegung des Bebauungsplans gefasst
werden.
Fazit finanzielle Auswirkungen
Zu
finanziellen Auswirkungen wird auf den Punkt 7.7 der beiliegenden Begründung
zum Bebauungsplan Nr. 94 „Puschkinallee/ Behlertstraße/ Kleine
Weinmeisterstraße“ hingewiesen.
Es
heißt dort:
„Zum jetzigen Zeitpunkt ist nicht absehbar, ob Grunderwerb durch
die öffentliche Hand aufgrund der Festsetzung des Kinderspielplatzes
Bertha-von-Suttner-Straße erforderlich sein wird. Die vermögensrechtliche
Klärung steht noch aus. Das Grundstück ist im Besitz der Stadt Potsdam. Derzeit
ist ein Klageverfahren zur Rückübertragung anhängig. Das Verfahren wird sich
voraussichtlich bis 2005/ Anfang 2006 hinziehen. Daher sind finanzielle
Auswirkungen auf den Haushaltsplan und die Finanzplanung erst 2007 zu erwarten.
Die Kosten für den Erwerb des Grundstücks wären in den Haushalt des Bereichs
Grünflächen einzustellen.“
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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(wie Dokument)
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386,5 kB
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(wie Dokument)
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2,8 MB
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