Anfrage - 04/SVV/0209

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Von den einst 48, durch die Stadt bei Siemens bestellten, Combino-Straßenbahnen sind momentan 16 unterwegs. Nach der vereinbarten 3-jährigen Lieferpause hätten zum 31.12.2003 neuen Bahnen bestellt werden müssen. Das ist bis jetzt nicht geschehen. Wie der Presse zu entnehmen ist (PNN vom 19. Februar 2004), hat die Stadt dazu mit Siemens „einen Konsens erzielt“.

 

Dazu fragen wir den Oberbürgermeister:

 

Wie ist der aktuelle Stand der Verhandlungen mit Siemens?

 

 

Antwort:

 

Die Frage konzentriert sich darauf, welcher Sachstand zu den vertraglichen Regelungen und diesbezüglichen Verhandlungen zwischen Fa. Siemens und der ViP GmbH zur Bestellung weiterer Straßenbahnen mitzuteilen ist. Zutreffend ist, dass nach den ursprünglichen vertraglichen Regelungen bis zum Ende des Monats Dezember 2003 eine weitere Lieferung von Straßenbahnen hätte ausgelöst werden müssen. Die ViP GmbH hat in Absprache mit den Stadtwerken und mit mir und unter Berücksichtigung eines Auflagenbeschlusses des Aufsichtsrates von Anfang Dezember 2003 entschieden, dass die Auslösung einer Lieferung nicht erfolgt, sondern dass mit der Fa. Siemens darüber verhandelt wird, die vertragliche Frist erst einmal zu verlängern. Eine Verlängerung konnte zwischenzeitlich auch erreicht werden und gilt derzeit bis zum 30.06.2004, und zwar ohne zusätzliche Kosten.

 

Im Moment und nach der Sicherheitswarnung der Fa. Siemens vom 12.03.2004 kann aber niemand absehen, ob man überhaupt verantwortlich im Zeitraum bis zum 30.06.2004 eine weitere Lieferung auslösen kann. Dies hätte zur Voraussetzung, dass man definitiv davon ausgehen kann, dass die bestellten Straßenbahnen dann auch mängelfrei geliefert werden. Im Moment könnte man wohl allenfalls davon ausgehen, dass bestellte Combino-Straßenbahnen maximal bis zu einer Laufleistung von 120.000 km fahren dürften.

 

Derzeit gibt es die Anwendertreffen mit Combino-Anwendern von Amsterdam bis Basel und bis Potsdam und mit vielen anderen Anwendern, die in diesem „Dreieck“ liegen. Man versucht, sich zusammen zu schließen und die aufgetretenen Probleme der Fa. Siemens gegenüber auch gemeinsam zu artikulieren, die Fa. Siemens zu einer nachhaltigen Lösung zu drängen.

 

Ebenso gibt es bilaterale Gespräche zwischen der ViP GmbH und der Fa. Siemens, die auch zum Ziel haben, die angeführte Bestellfrist ein weiteres Mal zu verlängern. Die Fa. Siemens wird der Landeshauptstadt Potsdam und der ViP GmbH nicht zumuten können, Bestellungen auszulösen, bei denen man nicht wissen kann, ob nicht wieder eine mangelbehaftete Sache geliefert wird.

 

Wenn zusätzlich gefragt wird, ob man angesichts der jetzt aufgetretenen verdeckten Mängel aus dem Vertrag ausscheiden kann, so ist festzustellen, dass dies zu den Punkten gehört, die rechtlich zu prüfen sind. Es wird gegenwärtig eine umfassende Anzahl von Aspekten anhand der aufgetretenen Schadensfragen geprüft, darunter auch als eine Teilfrage der Aspekt, ob man sich besser und wenn, unter Wahrnehmung welcher Gestaltungsmöglichkeiten, von dem Vertrag lösen sollte. Vorrangig ist allerdings derzeit die Frage, ob es überhaupt eine Wiederinbetriebnahme geben kann, unter welchen Voraussetzungen und wenn, dann nur so – wie es die ViP GmbH und ihr Geschäftsführer, Herr Weis, bekannt gegeben haben – wenn sowohl die Fa. Siemens, unsere technischen Gutachter wie auch die technische Aufsichtsbehörde eine Wiederinbetriebnahme für in Ordnung halten. Insofern wird also die Frage einer eventuellen Vertragsbeendigung mit geprüft, diese steht allerdings derzeit nicht im Vordergrund, sondern angesichts der Beträge des Kaufvertrages wird zunächst und vorrangig eine einvernehmliche Lösung geprüft und gesucht, die dann aber zur Voraussetzung hat, dass keine technischen Zweifel mehr bestehen.

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Erläuterung

 

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