Anfrage - 04/SVV/0209
Grunddaten
- Betreff:
-
Combino-Bestellungen
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Anfrage
- Federführend:
- Gruppe BürgerBündnis
- Einreicher*:
- BürgerBündnis
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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Erledigt
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Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam
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Anhörung
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31.03.2004
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Beschlussvorschlag
Von den einst 48, durch die Stadt bei Siemens bestellten, Combino-Straßenbahnen sind momentan 16 unterwegs. Nach der vereinbarten 3-jährigen Lieferpause hätten zum 31.12.2003 neuen Bahnen bestellt werden müssen. Das ist bis jetzt nicht geschehen. Wie der Presse zu entnehmen ist (PNN vom 19. Februar 2004), hat die Stadt dazu mit Siemens „einen Konsens erzielt“.
Dazu
fragen wir den Oberbürgermeister:
Wie
ist der aktuelle Stand der Verhandlungen mit Siemens?
Antwort:
Die Frage konzentriert sich darauf, welcher
Sachstand zu den vertraglichen Regelungen und diesbezüglichen Verhandlungen
zwischen Fa. Siemens und der ViP GmbH zur Bestellung weiterer Straßenbahnen
mitzuteilen ist. Zutreffend ist, dass nach den ursprünglichen vertraglichen
Regelungen bis zum Ende des Monats Dezember 2003 eine weitere Lieferung von
Straßenbahnen hätte ausgelöst werden müssen. Die ViP GmbH hat in Absprache mit
den Stadtwerken und mit mir und unter Berücksichtigung eines
Auflagenbeschlusses des Aufsichtsrates von Anfang Dezember 2003 entschieden,
dass die Auslösung einer Lieferung nicht erfolgt, sondern dass mit der Fa.
Siemens darüber verhandelt wird, die vertragliche Frist erst einmal zu
verlängern. Eine Verlängerung konnte zwischenzeitlich auch erreicht werden und
gilt derzeit bis zum 30.06.2004, und zwar ohne zusätzliche Kosten.
Im Moment und nach der Sicherheitswarnung der
Fa. Siemens vom 12.03.2004 kann aber niemand absehen, ob man überhaupt
verantwortlich im Zeitraum bis zum 30.06.2004 eine weitere Lieferung auslösen
kann. Dies hätte zur Voraussetzung, dass man definitiv davon ausgehen kann,
dass die bestellten Straßenbahnen dann auch mängelfrei geliefert werden. Im
Moment könnte man wohl allenfalls davon ausgehen, dass bestellte
Combino-Straßenbahnen maximal bis zu einer Laufleistung von 120.000 km fahren
dürften.
Derzeit gibt es die Anwendertreffen mit
Combino-Anwendern von Amsterdam bis Basel und bis Potsdam und mit vielen
anderen Anwendern, die in diesem „Dreieck“ liegen. Man versucht, sich zusammen
zu schließen und die aufgetretenen Probleme der Fa. Siemens gegenüber auch
gemeinsam zu artikulieren, die Fa. Siemens zu einer nachhaltigen Lösung zu
drängen.
Ebenso gibt es bilaterale Gespräche zwischen der
ViP GmbH und der Fa. Siemens, die auch zum Ziel haben, die angeführte
Bestellfrist ein weiteres Mal zu verlängern. Die Fa. Siemens wird der
Landeshauptstadt Potsdam und der ViP GmbH nicht zumuten können, Bestellungen
auszulösen, bei denen man nicht wissen kann, ob nicht wieder eine
mangelbehaftete Sache geliefert wird.
Wenn zusätzlich gefragt wird, ob man angesichts der jetzt
aufgetretenen verdeckten Mängel aus dem Vertrag ausscheiden kann, so ist
festzustellen, dass dies zu den Punkten gehört, die rechtlich zu prüfen sind.
Es wird gegenwärtig eine umfassende Anzahl von Aspekten anhand der
aufgetretenen Schadensfragen geprüft, darunter auch als eine Teilfrage der
Aspekt, ob man sich besser und wenn, unter Wahrnehmung welcher
Gestaltungsmöglichkeiten, von dem Vertrag lösen sollte. Vorrangig ist
allerdings derzeit die Frage, ob es überhaupt eine Wiederinbetriebnahme geben
kann, unter welchen Voraussetzungen und wenn, dann nur so – wie es die ViP GmbH
und ihr Geschäftsführer, Herr Weis, bekannt gegeben haben – wenn sowohl die Fa.
Siemens, unsere technischen Gutachter wie auch die technische Aufsichtsbehörde
eine Wiederinbetriebnahme für in Ordnung halten. Insofern wird also die Frage einer
eventuellen Vertragsbeendigung mit geprüft, diese steht allerdings derzeit
nicht im Vordergrund, sondern angesichts der Beträge des Kaufvertrages wird
zunächst und vorrangig eine einvernehmliche Lösung geprüft und gesucht, die
dann aber zur Voraussetzung hat, dass keine technischen Zweifel mehr bestehen.