Beschlussvorlage - 04/SVV/0183
Grunddaten
- Betreff:
-
Bestimmung der Vertreter der Landeshauptstadt Potsdam in der Verbandsversammlung des Abfallzweckverbandes Mittelmark (AZM)
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB Umwelt und Gesundheit
- Einreicher*:
- Wiedemann, Jens
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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Erledigt
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Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam
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Entscheidung
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31.03.2004
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Beschlussvorschlag
Die
Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
- Die Landeshauptstadt Potsdam
entsendet neben dem Oberbürgermeister als Vertreter kraft Amtes drei Mitglieder der
Stadtverordnetenversammlung und eine Dienstkraft der Stadtverwaltung in
die Verbandsversammlung des Abfallzweckverbandes Mittelmark (AZM).
- Die Landeshauptstadt Potsdam
bestimmt folgende Vertreter und Stellvertreter in die Verbandsversammlung
des Abfallzweckverbandes Mittelmark (AZM):
1. Fraktion PDS:
Herr Siegmar Krause, Fraktion PDS Stellvertreter: Herr Jura Schöder, Fraktion PDS
Herr Dieter Bolze, Stellvertreter:
Frau Marlene Zierock
Bereichsleiter Umwelt und Natur Arbeitsgruppenleiterin öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger
2.
Fraktion SPD:
Herr
Harald Kümmel Stellvertreter:
Frau Klara Geywitz
3.
Fraktion CDU:
Herr
Peter Lehmann Stellvertreter:
Herr Michael Schröder
Erläuterung
Begründung:
Gemäß § 4 Abs.1, § 7, § 9 Abs.1 des Gesetzes über kommunale
Gemeinschaftsarbeit im Land Brandenburg (GKG) in der Fassung der Bekanntmachung
vom 28.Mai 1999 (GVBl. S. 194) und gemäß § 11 Abs. 1 des Brandenburgischen
Abfallgesetzes (BbgAbfG) in der Fassung vom 28.Juni 2000 (GVBl. I S. 90) haben die Landeshauptstadt Potsdam, der Landkreis Potsdam-Mittelmark
und die Stadt Brandenburg an der Havel zur Durchführung einer nachhaltigen,
wirtschaftlichen und ent-sorgungssicheren Behandlung, Verwertung und
Beseitigung der Abfälle, den Abfallzweckverband Mittelmark (AZM) gegründet.
Die erste öffentlich konstituierende Sitzung des
Abfallzweckverbandes fand am 29. August 2003 statt.
Die Vertreter der Landeshauptstadt Potsdam in der
Verbandsversammlung wurden mit Beschluss der Stadtverordnetenversammlung
(Vorlage: 03/SVV/0391) am 23.06.2003 bestimmt.
Mit § 5, Abs. 2
der Satzung des Abfallzweckverbandes Mittelmark wird u.a. die
Mitgliedschaft in der Verbandsversammlung wie folgt geregelt:
Der Landrat bzw. der Oberbürgermeister ist jeweils als Vertreter Kraft Amtes Mitglied der Ver- bandsversammlung. Die übrigen Vertreter der Verbandsmitglieder in der Verbandsversammlung werden jeweils für die Dauer der Wahlperiode des Kreistages bzw. der Stadtverordneten-versammlung aus seiner bzw. ihrer Mitte oder den Dienstkräften der Verbandsmitglieder nach den Vorschriften der Gemeindeordnung und der Landkreisordnung über die Ausschüsse des Kreistages bzw. der Stadtverordnetenversammlung bestimmt. Die Vertreter üben ihr Amt nach Ablauf der Wahlperiode des Kreistages oder der Stadtverordnetenversammlung bis zum Amtsantritt des jeweils neu bestellten Vertreters weiter aus. Die Mitgliedschaft in der Verbandsversammlung erlischt, wenn die Voraussetzungen für die Bestellung der Mitglieder wegfallen.
Durch das Ergebnis der Kommunalwahlen im Oktober 2003 ist es erforderlich, die fünf Vertreter der Landeshauptstadt Potsdam in der Verbandsversammlung neu zu bestimmen.
Da der Oberbürgermeister der Landeshauptstadt Potsdam als
Vertreter Kraft Amtes Mitglied in der Verbandsversammlung ist, der im Fall
seiner Verhinderung durch seinen allgemeinen Stellvertreter im Amt vertreten
wird, verbleiben vier Vertreter und deren Stellvertreter, die für die
Verbands-versammlung aus der Mitte der Stadtverordnetenversammlung oder den
Dienstkräften der Stadt-verwaltung nach den Vorschriften des § 50 der
Gemeindeordnung des Landes Brandenburg über die Ausschüsse der
Stadtverordnetenversammlung zu bestellen sind.
Auf der Grundlage des § 50 (2) der Gemeindeordnung des
Landes Brandenburg ergeben sich, entsprechend der Sitzverteilung in der
Stadtverordnetenversammlung, die Anzahl der Verbands-vertreter je Fraktion in
der Verbandsversammlung des AZM wie folgt:
è 1
Vertreter der SPD - Fraktion
è 2
Vertreter der PDS - Fraktion
è 1
Vertreter der CDU - Fraktion
Die
Fraktionen schlagen namentlich die Vertreter / Stellvertreter für die
Verbandsversammlung des AZM vor, die zur Abstimmung gestellt werden.
Um sicherzustellen, dass die abfallwirtschaftlichen Ziele des öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgers (örE) mit der dazu notwendigen Fach- und Sachkompetenz in der Verbandsarbeit Berücksichtigung finden, schlägt die PDS-Fraktion den/die Bereichsleiter/in Umwelt und Natur und als dessen Stellvertreter/in den/die Arbeitsgruppenleiter/in des örE als Vertreter der Verbandsversammlung vor und verzichtet zugunsten der Verwaltung auf einen ihrer Sitze.